Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 558/2024

Anfrage Roger Cadonau, Wetzikon, Hans Egli, Steinmaur, und Thomas Lamprecht, Bassersdorf, betreffend Chancengleichheit bei der Aufnahmeprüfung ins Langzeitgymnasium 2024, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 113/2024

Sitzung vom 29. Mai 2024

558. Anfrage (Chancengleichheit bei der Aufnahmeprüfung ins Langzeitgymnasium 2024) Die Kantonsräte Roger Cadonau, Wetzikon, Hans Egli, Steinmaur, und Thomas Lamprecht, Bassersdorf, haben am 8. April 2024 folgende Anfrage eingereicht: Am 19. März sind die Resultate der Aufnahmeprüfungen für die Langzeitgymnasien im Kanton Zürich bekanntgegeben worden. Wir möchten von der Regierung wissen, wie es mit der Chancengleichheit der Kinder aussieht. Aus diesem Grund stellen wir die folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Aus welchen Bevölkerungsschichten stammen die Kinder, die eine Aufnahmeprüfung absolvierten?

2. Aus welchen Bevölkerungsschichten stammen die Kinder, welche sich private Vorbereitungskurs leisten konnten? Aus welchen Gemeinden stammen sie?

3. Wie viele der erfolgreichen Kinder haben private Vorbereitungskurse absolviert?

4. Falls zu den Fragen 1–3 keine quantifizierten Aussagen gemacht werden können: Ist die Regierung bereit, diese zukünftig mit der Anmeldung zur Prüfung zu erheben?

5. Wäre es denkbar, dass die Benotung von Aufsätzen durch KI erfolgt, und wäre die Regierung bereit, einen entsprechenden Versuch durchzuführen?

6. Wäre die Regierung bereit zu prüfen, ob nicht ein IQ-Test ein Faktor bei der Beurteilung der Reife für einen Besuch eines Gymnasiums sein könnte?

7. Wäre die Regierung bereit, auch die Beurteilung durch die Lehrperson mit in die Beurteilung einzubeziehen, vor allem, wenn das Resultat knapp ist?

8. Wie viele Rekurse und Wiedererwägungsgesuche hat es in den letzten drei Jahren gegeben?

9. Bestehen interne Weisungen bezüglich der Anzahl von Aufnahmen von Kindern, damit die Gymnasien nicht überquellen?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Roger Cadonau, Wetzikon, Hans Egli, Steinmaur, und Thomas Lamprecht, Bassersdorf, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Kanton Zürich veröffentlicht jährlich – letztmals im Rahmen der Medienmitteilung vom 15. Mai 2024 – die detaillierten Ergebnisse der Zentralen Aufnahmeprüfung (ZAP), aufgeschlüsselt nach Schultypen und Bezirken. Die sozioökonomische Herkunft der Schülerinnen und Schüler wird im Rahmen der ZAP nicht erhoben. Demgegenüber konnte die Zürcher Längsschnittstudie «Von der Schule in den Beruf» (Bildungsdirektion, 2018) aufzeigen, dass die soziale Herkunft eine massgebliche Rolle dabei spielt, welcher Ausbildungsweg eingeschlagen wird. Jugendliche aus sozial privilegierteren Verhältnissen treten eher in eine gymnasiale Maturitätsschule über als Jugendliche aus sozial weniger privilegierten Verhältnissen. Zu Fragen 2 und 3: Ein Grossteil der Zürcher Gemeinden bietet öffentliche Vorbereitungskurse an. Erkenntnisse zu den Zusammenhängen zwischen dem sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler, dem Besuch von privaten Vorbereitungskursen und dem Erfolg an der ZAP liegen dem Regierungsrat nicht vor. Zu Frage 4: Das neue Übertrittsverfahren an die Maturitätsschulen im Anschluss an die Primar- und die Sekundarstufe und nach Abschluss der beruflichen Grundbildung ist seit dem 1. August 2022 in Kraft und wurde im Schuljahr 2022/2023 erstmals umgesetzt. Das Institut für Erziehungswissenschaften der Universität Zürich unter der Leitung von Prof. Dr. Martin Tomasik führt derzeit eine wissenschaftliche Evaluation des neuen Übertrittsverfahrens durch. Es werden Auswirkungen der Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschulen im Anschluss an die Sekundarstufe und nach Abschluss der beruflichen Grundbildung (LS 413.250.2) sowie der Änderung des Reglements für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarschule (LS 413.250.1) untersucht. Methodisch beruht der Auftrag auf Analysen bildungsstatistischer Daten, Interviews mit Stakeholdern und einer Online-Erhebung bei Jugendlichen. Damit wird eine Grundlage geschaffen, damit die Fragen 2 und 3 beantwortet werden können. Der Abschlussbericht der Evaluation wird voraussichtlich Ende 2025 vorliegen.

Zu Frage 5: An Schulen des Kantons Zürich erproben Lehrpersonen bereits Systeme, die auf Künstlicher Intelligenz (KI) beruhen, als Hilfsmittel bei der Leistungsbeurteilung. Der versuchsweise Einsatz von KI-Systemen zur Unterstützung der Leistungsbeurteilung bei der ZAP ist aber verfrüht. Die Einschätzung von formativen und summativen Leistungsnachweisen durch KI-Systeme kann aufgrund der hohen Entwicklungsdynamik und der fehlenden Erfahrungen noch nicht abschliessend bewertet werden. Es bedarf eines längeren Reflexions- und Transformationsprozesses dieser Beurteilungspraxis im Unterricht, bevor Zielwerte für einen solchen Versuch bei Beurteilungen, die über die Schullaufbahn entscheiden, festgelegt werden können. Die Vorgaben betreffend Datenschutz und Urheberrecht erlauben sodann nur eine stark restriktive Eingabe von schöpferischen Arbeiten von Lernenden in ein KI-System. Ausserdem ist der Einsatz von KI-Systemen als Hilfsmittel, um Aufsätze der ZAP zu bewerten, pädagogisch fragwürdig. Es besteht das Risiko, dass in Vorbereitungskursen der Fokus darauf gelegt wird, Texte so zu verfassen, dass sie von einem KI-System positiv eingeschätzt werden. Kreatives Schreiben würde damit gegenüber oberflächlichen Schreibstilen abgewertet. Zu Frage 6: Die Einführung der ZAP im Kanton Zürich im Jahr 2007 wurde wissenschaftlich vom Institut für Bildungsevaluation der Universität Zürich begleitet. 2008 und 2009 wurde zusätzlich zu den Fachprüfungen versuchsweise ein Test zur Erfassung allgemeiner kognitiver Fähigkeiten (AKF), die für den Schulerfolg in sämtlichen Fächern von Bedeutung sind, eingesetzt. Es sollte geklärt werden, ob mit einem fächerübergreifenden Test die Chancengleichheit beim Übertritt in das Gymnasium und die Prognose für das Verbleiben im Gymnasium verbessert werden können. Aufgrund wissenschaftstheoretischer Überlegungen wurde der AKF zwischen einem sprachfreien Intelligenztest und einem PISA-Test positioniert. Der Test für das Langgymnasium (AKF 12) wurde zweimal, der Test für das Kurzgymnasium (AKF 14) einmal durchgeführt, jeweils ein Jahr nach der Vereinheitlichung der Aufnahmeprüfung. Die Testergebnisse zeigten, dass die AKF keinen Einfluss auf den Aufnahmeentscheid hatten. Hingegen zeigte sich die prognostische Zuverlässigkeit der Kombination von Erfahrungsnote und schriftlicher Prüfungsnote für

ein erfolgreiches Bestehen der Probezeit (vgl. auch Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 237/2016 betreffend Regionale Chancengleichheit). Die Bildungsdirektion hat deshalb auf die Einführung eines zusätzlichen Prüfungsteils zur Beurteilung allgemeiner kognitiver Fähigkeiten verzichtet.

Der Kantonsrat hat am 27. April 2015 (KR-Nr. 87b/2013) eine Änderung des Mittelschulgesetzes (LS 413.21) beschlossen, mit der eine umfassende Überarbeitung des Übertrittssystems in die verschiedenen Maturitätsschulen ab der Sekundarstufe eingeleitet wurde. Im Rahmen dieser Überarbeitung wurden im Projekt «Übertrittsverfahren» unter Einbezug verschiedener Anspruchsgruppen unterschiedliche Aufnahmemodalitäten evaluiert und die dabei gewonnenen Erkenntnisse in einem Entwurf für eine neue Aufnahmeverordnung umgesetzt. Am 14. Februar 2018 ermächtigte der Regierungsrat die Bildungsdirektion, eine Vernehmlassung dazu durchzuführen (RRB Nr. 137/2018). Eine deutliche Mehrheit der Teilnehmenden zeigte sich mit dem vorgesehenen und ab 1. August 2022 umgesetzten Übertrittsverfahren auf der Grundlage von Erfahrungsnoten sowie schriftlichen Prüfungsnoten mit folgender Probezeit einverstanden. Zu Frage 7: Die Beurteilung durch die Volksschullehrpersonen ist bereits im heutigen Übertrittsverfahren durch die Berücksichtigung der Vorleistungsnoten vorgesehen. Schülerinnen und Schüler der Abteilung B der Sekundarstufe benötigen eine schriftliche Empfehlung der Klassenlehrperson für die Zulassung zur ZAP. Zu Frage 8: Bei der Rekursabteilung der Bildungsdirektion ist in den vergangenen drei Jahren die folgende Anzahl Rekurse eingegangen: 2022: 72, 2023: 63, 2024: 81. Die Anzahl Wiedererwägungsgesuche betreffend Aufnahmeentscheide in die Maturitätsschulen ist der Bildungsdirektion nicht bekannt. Die Gesuche werden dezentral von den einzelnen Maturitätsschulen bearbeitet und statistisch nicht erfasst. Zu Frage 9: Die Vornoten und die Prüfungsleistung entscheiden, wer die ZAP besteht (vgl. Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 120/2023 betreffend Zentrale Aufnahmeprüfung ans Gymnasium). Es gibt keine internen Weisungen bezüglich der Anzahl von Aufnahmen von Schülerinnen und Schülern ins Gymnasium.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli