RRB Nr. 561/2021
Anfrage Nicola Siegrist, Zürich, Leandra Columberg, Dübendorf, und Hannah Pfalzgraf, Mettmenstetten, betreffend Corona-Krise und Jugendliche: Wie meistern wir die kommenden Monate? Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 102/2021
Sitzung vom 26. Mai 2021
561. Anfrage (Corona-Krise und Jugendliche: Wie meistern wir die kommenden Monate?) Kantonsrat Nicola Siegrist, Zürich, sowie die Kantonsrätinnen Leandra Columberg, Dübendorf, und Hannah Pfalzgraf, Mettmenstetten, haben am 29. März 2021 folgende Anfrage eingereicht: Junge Menschen finden sich in dieser Pandemie in einer speziellen Rolle wieder. Zum einen müssen sie durch die notwendigen Pandemiemassnahmen in ihrem Alltag in der Regel grosse und spürbare Einschnitte hinnehmen. Auf der anderen Seite sind sie von der gesundheitlichen Gefahr der Pandemie unterdurchschnittlich stark betroffen, da schwere Verläufe bei jungen Menschen seltener sind (wobei die mögliche Schwere von Long-Covid-Erkrankungen nicht bagatellisiert werden darf). Da die Jahre zwischen 15 und 25 für die persönliche Entwicklung und Identitätsbildung äusserst wichtig sind, fällt es immer mehr jungen Menschen schwer, mit der aktuellen Situation zu leben, auch wenn sich ein Grossteil von ihnen diszipliniert an die vorgegebenen Schutzmassnahmen hält. Auch wenn zu hoffen ist, dass sich der Verlauf der Pandemie mit dem Fortschritt in der Impfkampagne und dem kommenden wärmeren Wetter bessert, ist klar, dass die Krise noch einige Monate andauern wird. Es ist im Interesse der gesamten Bevölkerung, dass den Gruppen, welche aktuell besonders stark mit der Situation und den Massnahmen zu kämpfen haben, besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Dies kann auch dazu beitragen, dass die Akzeptanz der Pandemiemassnahmen weiterhin anhält. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Sieht der Regierungsrat Möglichkeiten, junge Menschen darin zu unterstützen, ihrem besonderen Bedürfnis nach sozialen Kontakten unter Einhaltung der gesundheitlichen Sicherheitsmassnahmen nachzukommen? In Frage käme hier beispielsweise die Schaffung von witterungsgeschützten Aussenbereichen und Freiräumen mit Schutzkonzept aber ohne Konsumzwang.
2. Junge Menschen haben tendenziell mehr wechselnde soziale Kontakte. Zieht der Regierungsrat in Erwägung, im Sinne der Generationensolidarität und einer effektiven Pandemiebekämpfung jungen Men- schen zu ermöglichen, innerhalb der Kategorie 5 des Impfplanes die Möglichkeit zu geben, früher einen Impftermin zu vereinbaren?
3. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass auch Mittel-, Berufs- und Hochschulen bei einer möglichen dritten Welle möglichst lange offen bleiben können? Inwiefern könnten hier präventive Massentests in die Strategie eingebunden werden?
4. Wie will der Regierungsrat junge Menschen bei der Stellensuche und beim Eintritt in den Arbeitsmarkt unterstützen? Welche Massnahmen werden ergriffen, um für junge Menschen auch nach Beendigung der wirtschaftlichen Unterstützungszahlungen genügend Lehrstellen und Arbeitsplätze zu sichern?
5. Welche Massnahmen wurden bereits getroffen oder müssen noch ergriffen werden, um auf die Zunahme von psychischen Erkrankungen, insbesondere bei Jugendlichen, zu reagieren? Welche Massnahmen werden getroffen, um genügend ambulante Unterstützungsangebote sowie stationäre Plätze für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu garantieren?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Nicola Siegrist, Zürich, Leandra Columberg, Dübendorf, und Hannah Pfalzgraf, Mettmenstetten, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Mit der vom Bundesrat am 14. April 2021 beschlossenen Änderung der Verordnung vom 19. Juni 2020 über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (SR 818.101.26) wurden die Anliegen der jungen Menschen teilweise aufgenommen. So können seit dem 19. April 2021 viele sportliche und kulturelle Tätigkeiten wieder ausgeübt bzw. besucht werden. Treffen sich Jugendliche im Freien, sind weiterhin Gruppen von bis zu 15 Personen erlaubt, und Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 20 Jahre stehen die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit in ihren Gemeinden zur Verfügung. Der beitragsberechtigte Verein okaj zürich unterstützt im Rahmen seines Auftrags die Gemeinden darin, die Leistungen der Jugendarbeit weiterhin zu erbringen, so gut es die heutigen Rahmenbedingungen zulassen. Es ist davon auszugehen, dass das Bedürfnis der jungen Menschen nach sozialen Kontakten und Austausch mit den letzten Lockerungen der Massnahmen gegen das Coronavirus wieder zunehmend erfüllt wird.
Zu Frage 2: Der Kanton Zürich hält sich bezüglich Priorisierung der Impfgruppen an die Vorgaben der Eidgenössischen Kommission für Impffragen und des Bundesamtes für Gesundheit. Seit dem 7. Mai 2021 können alle Zürcherinnen und Zürcher ab 16 Jahren einen Termin für die Covid-19-Impfung buchen. Zu Frage 3: Die Mittel- und Berufsfachschulen erteilen den Unterricht grundsätzlich im Präsenzbetrieb. Auf Gesuch hin können die Schulen für eine befristete Zeit auf (teilweisen) Fernunterricht wechseln, wenn die epidemiologische Lage dies erfordert. In den vergangenen Monaten wurde diese Unterrichtsform insbesondere von Berufsfachschulen in Anspruch genommen, die dadurch flexibel auf die Bedürfnisse der verschiedenen Berufe reagieren konnten. Derzeit wechseln viele Berufsfachschulen wieder vollständig in den Präsenzunterricht. Für die Berufsfachschulen sind die Massentestungen strukturell bedingt kaum umzusetzen. In Bezug auf die Lernenden bietet sich daher eher das betriebliche Testen an. Gemeinsam mit der Gesundheitsdirektion gestaltet das Mittelschul- und Berufsbildungsamt das Massentestverfahren so aus, dass es den Schul- und Unterrichtsbetrieb weniger beeinträchtigt. Dadurch wird ein breiter Einsatz an den Mittelschulen möglich. Für die Hochschulen hat der Bundesrat am 14. April 2021 das Verbot von Präsenzunterricht gelockert und Auflagen zur Auslastung der Raumnutzung erlassen. Die Zürcher Hochschulen bieten deshalb eine Kombination aus Präsenz- und Fernunterricht an. Bibliotheken sind für Mitarbeitende und Studierende unter Einhaltung der Schutzkonzepte zugänglich. Die Nutzung von Labors und Lernarbeitsplätzen ist eingeschränkt möglich. Verpflegungsmöglichkeiten (z. B. Mensen) sind für Mitarbeitende und Studierende der Zürcher Hochschulen unter Einhaltung der Schutzkonzepte eingeschränkt zugänglich. Präventive Massentests stellen für die Zürcher Hochschulen einen grossen organisatorischen und logistischen Aufwand dar. Sie haben bezüglich der Zusammensetzung der Studierenden und der Voraussetzungen bei der Infrastruktur (mehrere Standorte) sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen. Da Präsenzveranstaltungen aufgrund der Vorgaben des Bundesrates zurzeit nur bedingt möglich sind, setzen die Hochschulen präventive Massentests bislang punktuell ein.
Zu Frage 4: Die Berufsinformationszentren (biz) bieten in ihren Regionen verschiedene Leistungen an. Einige biz führen an Berufsfachschulen Schulhaussprechstunden und Kurzberatungen durch. Für die Klassen, die mit einem eidgenössischen Berufsattest abschliessen, finden Klasseninputs statt, um beispielsweise weiterführende Ausbildungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Es werden auch Onlineveranstaltungen für die Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger angeboten, um über die Möglichkeiten beim Übergang von der Lehre in die Arbeitswelt zu informieren. In jedem biz kann während der Öffnungszeiten der Infothek unentgeltlich und ohne Voranmeldung eine Bewerbungsunterstützung von einer Fachperson in Anspruch genommen werden. Auch eine IT-Infrastruktur steht zur Verfügung, um ein Bewerbungsdossier zusammenzustellen. Trotz der schon länger anhaltenden Coronapandemie war 2020 die Anzahl der Lehrverträge mit 12 889 Abschlüssen auf Ende August im Vergleich zum Vorjahr mit 12 713 Abschlüssen höher. Auch die Anzahl der offenen Lehrstellen blieb 2020 mit 2179 Ende Juli klar höher als im Vorjahr mit 1970. Dieser Trend hält auch 2021 an, wenn auch die beiden erwähnten Kennzahlen erst für den Monat März vorliegen (pub.bista.zh.ch/ de/zahlen-und-fakten/). Branchen, die vom Lockdown 2020 und den teilweise noch geltenden Vorgaben des Bundes betroffen sind, wie das Gastgewerbe, die Hotellerie oder die Veranstaltungsbranche, haben eigene Projekte angestossen. Damit erhalten sie die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe, schliessen Ausbildungslücken, vermitteln beim Verlust der Lehrstelle neue Lehrstellen und bereiten die Lernenden gut auf das Qualifikationsverfahren vor. Diese Projekte wurden und werden vom Bund im Rahmen der Covid-19-Massnahmen (taskforce2020.ch/de/massnahmen) mit der Übernahme von 80% der Kosten unterstützt. Zusätzlich unterstützt der Kanton Zürich diese Projekte personell und teilweise auch finanziell, dies unter Einbezug der entsprechenden Berufsfachschulen. Es liegt noch keine wissenschaftliche Auswertung der Auswirkung der Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen ifolge der Coronakrise vor. Es kann aber angenommen werden, dass sich viele Betriebe gerade wegen der Coronakrise in der Berufsbildung weiterhin stark engagieren, um die Rekrutierung der in Zukunft wieder stärker nachgefragten Fachkräfte zu sichern. Dies gilt nicht nur für jene Branchen, die in der Coronakrise
ihren Personalbestand ausgebaut haben, sondern auch für jene Berufe und Branchen, die zurzeit noch viele unbesetzte Lehrstellen melden.
Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt hat mit dem Ziel, die zusätzliche Leistung der Betriebe und Verbände zugunsten einer attraktiven Berufsbildung zu honorieren, mit Unterstützung des kantonalen Berufsbildungsfonds und des Lotteriefonds das Projekt «Talentförderung Plus» eingeleitet, das bei den Betrieben und den Lernenden gleichermassen auf ein sehr gutes Echo stösst (www.talentfoerderungplus.ch). Ziel dieser Sensibilisierungskampagne ist es, Betriebe, Berufsverbände und Berufsfachschulen dazu zu motivieren, sich gemeinsam für die systematische Identifikation und Förderung von begabten Lernenden in der Berufsbildung zu engagieren. Zu Frage 5: Die Schulsozialarbeit und die kantonalen Informations- und Beratungsangebote der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe sowie der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung stehen den Zielgruppen auch während der Coronakrise zur Verfügung. Diese sind jederzeit (auch bei Verschärfungen der Massnahmen gegen das Coronavirus) physisch oder via Telefon oder Videokonferenz erreichbar. Das Amt für Jugend und Berufsberatung intensiviert sein Unterstützungsangebot für speziell belastete Kinder, Jugendliche und Familien. Dabei stehen insbesondere Angebote für psychisch belastete Jugendliche und Jugendliche im Berufsfindungsprozess im Vordergrund. Die Angebote werden seit Februar 2021 entwickelt und laufend dem Bedarf angepasst als temporäre Aufstockung, um die bestehende Lücke vorübergehend zu füllen. Den Berufsfachschulen stehen Mittel für Beratung/Förderung/Begleitung zur Verfügung, die sie für geeignete schulspezifische Beratungsangebote einsetzen. Mit dieser ganzheitlichen Begleitung können die Schulen sowohl den schulischen als auch den psychosozialen Bedürfnissen der Lernenden in Form von Förderkursen, Beratungs- oder Coachingangeboten gerecht werden. Die Mittelschulen stellen ebenfalls ein Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler bereit. Dieses wird von Lehrpersonen mit Beratungskompetenzen oder von entsprechend mandatierten Fachpersonen geleistet. Die Auslastung der Beratungsangebote ist zurzeit hoch. Gemäss einer Umfrage des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes vom November 2020 haben insbesondere die Fallzahlen bei den psychischen Auffälligkeiten zugenommen. Es zeichnet sich ab, dass der Beratungsbedarf weiterhin zunimmt. An den Hochschulen stehen die Dozierenden auch im Fernunterricht
in regelmässigem Austausch mit ihren Studierenden. Sie leisten einen beachtlichen Mehraufwand, um spezifisch auf ihre Lehrveranstaltung zugeschnittene Lernunterstützung anzubieten (Frage- und Feedback- stunden usw.). Die Hochschulen sind dafür besorgt, die psychische und physische Gesundheit ihrer Studierenden zu stärken. Bestehende Beratungs- und Unterstützungsstellen der Hochschulen haben ihre Angebote und Dienstleistungen an die Herausforderungen der Coronapandemie angepasst. Wo das schulische Beratungsangebot nicht ausreicht, übergeben die Schulen möglichst an andere Beratungsstellen oder in die Jugendpsychiatrie. In Zusammenarbeit mit der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich konnte zur Verbesserung der gegenwärtigen Versorgungssituation für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche bereits im Herbst 2020 das Ambulatorium Zürich Nord der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (KJPP) ausgebaut werden. Seit Anfang Jahr wurden zudem die Kapazitäten des Krisen-, Abklärungs-, Notfall- und Triage- Zentrums der KJPP aufgestockt und jene des ambulanten Hometreatment-Angebots auf das Doppelte erhöht. Da diese Massnahmen den steigenden Bedarf an jugendpsychiatrischen Versorgungsleistungen nicht vollständig auffangen konnten, steht die Gesundheitsdirektion derzeit mit den Leistungserbringern in einem intensiven Austausch, um die ambulante und stationäre Versorgung mit zusätzlichen Massnahmen sicherzustellen. Als Sofortmassnahme zur Diskussion steht insbesondere der Ausbau des Personalbestandes in den Ambulatorien. Stationär haben die Kliniken soweit möglich bereits Massnahmen umgesetzt. Zusätzlich geprüft werden Optimierungsmöglichkeiten bei der Betteneinteilung der psychiatrischen Kliniken mit Leistungsauftrag für Kinder und Jugendliche, damit alle Kapazitäten bestmöglich genutzt werden können. Da kurzfristig stationär keine weiteren Kapazitäten geschaffen werden können, wird auch die vermehrte Nutzung von Kapazitäten auf den Erwachsenenstationen geprüft. Hierfür werden Massnahmen zur bestmöglichen Versorgung von auf den Erwachsenenstationen hospitalisierten Jugendlichen geprüft.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli