Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 566/2022

Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der Abrechnung eines Rahmenkredits für die Ausrichtung von Subventionen gemäss § 8 des Einführungsgesetzes zum Arbeitslosenversicherungsgesetz in den Jahren 2018-2021, Antrag an den Kantonsrat

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. April 2022

566. Genehmigung der Abrechnung des Rahmenkredits für die

Erwägungen

Ausrichtung von Subventionen gemäss § 8 des Einführungsgesetzes zum Arbeitslosenversicherungsgesetz in den Jahren 2018–2021, Bewilligung Die Volkswirtschaftsdirektion unterbreitet einen Antrag vom 29. März 2022 über die Bewilligung der Abrechnung des Rahmenkredits für die Ausrichtung von Subventionen gemäss § 8 des Einführungsgesetzes zum Arbeitslosenversicherungsgesetz in den Jahren 2018–2021. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und verabschiedet ihn zuhanden des Kantonsrates (siehe ABl 2022-04-14; Vorlage 5407b).

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli