RRB Nr. 57/2013
Anfrage, Stefanie Huber, Dübendorf, Jörg Mäder Opfikon, und Andreas Hasler, IllnauEffretikon, betreffend Glattalstadt und S5-Stadt, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 318/2012
Sitzung vom 23. Januar 2013
57. Anfrage (Glattalstadt und S5-Stadt) Kantonsrätin Stefanie Huber, Dübendorf, sowie die Kantonsräte Jörg Mäder, Opfikon, und Andreas Hasler, Illnau-Effretikon, haben am 5. November 2012 folgende Anfrage eingereicht: Die Gruppe «Krokodil» hat die Idee einer Grossstadt im Glattal aus den bestehenden Gemeinden entwickelt, im Kontext der räumlichen Zersiedelung der Schweiz. Während die Idee von möglichen Fusionen grosses Medienecho bewirkte und die Diskussion in der Region immer noch antreibt, schaffen es weitere Studien nicht über das akademische Umfeld hinaus. Ein Beispiel ist eine Analyse der bestehenden Energieversorgung und der Potentiale für erneuerbare Energien in der Region. Um 2010 wurden auch Forschungsergebnisse einer Studie veröffentlicht, die sich mit der Region zwischen Zürich und dem Ende der S5-S- Bahn-Linie in Pfäffikon SZ befasste. Dabei ging es um das Phänomen Agglomeration und die Frage nach einer nachhaltigen Gesellschafts- und Siedlungsentwicklung. Der Austausch mit der Bevölkerung wurde gesucht und es wurden Inputs für die Entwicklung der Region geliefert. Die beiden Projekte haben rund um den Greifensee auch geographische Überschneidungen und zielen teilweise in ähnliche Richtungen (u.a. verstärkte Zusammenarbeit der Gemeinden, gezielte Verdichtung versus Sicherung von Freiflächen). Einige der Überlegungen aus den Studien haben durchaus Potential, in der Praxis diskutiert zu werden. Ein Beispiel ist die Vernetzung im Glattal im Bereich Energie, die losgelöst von Fusionen und Diskussionen rund um die Umsetzung der Kulturlandinitiative aufgenommen werden kann. Andererseits sind aber Regionen betroffen, die bisher nicht unbedingt «politisch» zusammengehören – z. B. sind jeweils mehrere Bezirke betroffen. Die Anfrage nimmt auch Bezug auf die Antwort zu Postulat KR- Nr. 366/2005 resp. Geschäft Vorlage 4655 (zeitgemässe Stadtentwicklung am Bsp. Glattal) und fragt um eine Aktualisierung an.
Wir bitten den Regierungsrat um Stellungnahme zu folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Inwiefern wurden die wissenschaftlich erarbeiteten Inputs aus den erwähnten Studien in den Planungen aufgenommen?
2. Wurden die – teils kontroversen, aber durchaus diskussionswürdigen – Schlussfolgerungen mit den Gemeinden aufgenommen und wurde allenfalls Handlungsbedarf abgeleitet?
3. Wurde die Diskussion um die Auswirkungen der Kulturlandinitiative in diesen Regionen bereits aufgenommen, um sicherzustellen, dass die Verdichtungsbemühungen rund um die Glattalstadt fortgeführt werden können?
4. Auf regionaler Ebene bestehen im Bereich Raumplanung verschiedene Gefässe zur Koordination, z. B. der Verein «glow. das glattal» oder regionale Planungsgruppen. Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass diese Organisationen den heutigen Anforderungen immer noch genügen, oder sollten hier weitergehende Möglichkeiten angeregt werden?
5. Welche regionalen Zusammenschlüsse sind im Bereich Energieversorgung vorhanden – entsprechend den Organen im Bereich Raumplanung? Resp. welche Efforts unternimmt die EKZ, um in den Regionen die Gemeinden an einen Tisch zu setzen, damit eine vernetzte, effiziente und für die dezentralen erneuerbaren Energien vorbereitete Energieversorgung und entsprechende Netze diskutiert werden können?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Stefanie Huber, Dübendorf, Jörg Mäder, Opfikon, und Andreas Hasler, Illnau-Effretikon, wird wie folgt beantwortet: Die Richtplanung schafft die räumlichen Voraussetzungen für die Entfaltung des Menschen und für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und soll der Bevölkerung der verschiedenen Kantonsteile in der Gesamtwirkung räumlich möglichst gleichwertige Lebensbedingungen gewähren. Insbesondere ist anzustreben, dass die natürlichen Lebensgrundlagen des menschlichen Lebens wie Boden, Wasser, Luft und Energie sparsam beansprucht und vor Beeinträchtigungen geschützt werden und die überbaubaren Gebiete haushälterisch, ökologisch und ökonomisch ausgewogen genutzt werden (§ 18 Planungs- und Baugesetz; PBG; LS 700.1).
Das Siedlungsgebiet wird gemäss den Grundsätzen des kantonalen Raumordnungskonzeptes im kantonalen Richtplan festgelegt. Die Regionen gliedern und differenzieren die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Siedlungsgebietes durch sachgerechte Nutzungs- und Dichtevorgaben. Sie bezeichnen regional abgestimmte Arbeitsplatzgebiete an geeigneten, mit dem öffentlichen Verkehr gut erschlossenen Standorten. Die Gemeinden organisieren und strukturieren das Siedlungsgebiet gemäss den kantonalen und regionalen Festlegungen und Zielvorgaben. Das Ineinandergreifen der drei Planungsebenen Kanton, Regionen und Gemeinden hat sich grundsätzlich bewährt. Unabhängig vom Gebot des sparsamen Umgangs mit dem Bauland besteht aus verschiedenen Gründen die Notwendigkeit, dass sich die Gemeinden in ihren raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abstimmen. Das kantonale Raumordnungskonzept bezeichnet die Regionen Limmattal und Glattal sowie die Städte Zürich und Winterthur als Stadtlandschaften. Sie zeichnen sich durch eine überdurchschnittliche Nutzungsdichte, eine hohe Entwicklungsdynamik und eine sehr gute Verkehrserschliessung aus. Auf der Grundlage des kantonalen Raumordnungskonzeptes haben die Regionen regionale Raumordnungskonzepte (RegioROK) erarbeitet. Entstanden sind dabei Zukunftsbilder und eine Vielzahl von aufeinander abgestimmten Massnahmen zur Erreichung der Zukunftsbilder. Auch die Planungsregionen Glattal und Oberland haben je ein RegioROK erarbeitet. Die RegioROKs sind in das Agglomerationsprogramm 2. Generation eingeflossen, das der Regierungsrat Mitte 2012 beim Bund eingereicht hat. Neben der Zusammenarbeit von Kanton und Regionen fand eine öffentliche Mitwirkung statt, bei der sich neben den Gemeinden auch Dritte wie Parteien, Organisationen und Einzelpersonen einbringen konnten. Die Zusammenarbeit von Kanton, Regionen und Gemeinden hat sich bewährt und wird im Rahmen der Überarbeitung der regionalen Richtpläne wie auch im Rahmen von Masterplanungen in besonders dynamischen Gebieten weiter entwickelt. Der Bericht «Krokodil» wurde zeitlich während der damals laufenden Bearbeitung des Agglomerationsprogramms 2. Generation veröffentlicht. Der Bericht wurde von kantonalen, regionalen wie kommunalen Stellen stark beachtet. Veranstaltungen zum Thema stiessen auf Interesse. Der
Bericht hat damit indirekt auf den laufenden Prozess der Agglomerationsprogramme Stadt Zürich-Glattal und Oberland gewirkt.
Zu Frage 1: Die erwähnten Studien befassen sich mit dem Verstädterungsprozess im Raum zwischen der Stadt Zürich und dem Zürcher Oberland. Insbesondere die Studie «Krokodil», die sich selbst als «Manifest für Glatt, eine Stadt im Werden» bezeichnet, postuliert das Bekenntnis zur Urbanität und zum vernetzten Metropolitanraum. Dieses Gebot ist allgemein erkannt. Ihm wurde unter anderem mit dem kantonalen Raumordnungskonzept, das grosse Teile der Region Glattal als Stadtlandschaft oder urbane Wohnlandschaft bezeichnet, Rechnung getragen. Zu Frage 2: Die Schlussfolgerungen aus den Studien wurden sowohl von den Planungsregionen als auch von den Gemeinden aufgenommen. So wurden beispielsweise im RegioROK Glattal als städtebaulicher Ausdruck des Verstädterungsprozesses gemeindeübergreifende Hochhauskonzepte entwickelt und formuliert. Zu Frage 3: Die Diskussionen um die Auswirkungen der Kulturlandinitiative wurden in den Regionen aufgenommen. Die Ergebnisse dieser Abklärungen dienen auch der Erarbeitung der Umsetzungsvorlage für die Initiative, die der Regierungsrat dem Kantonsrat vorlegen wird. Für den Raum zwischen Uster und Volketswil hat der Kanton zusammen mit den Planungsregionen Oberland und Glattal sowie den betroffenen Gemeinden eine Gebietsplanung durchgeführt. Die Planung wird in Kürze abgeschlossen sein. Ziel dieser Planung war die Abstimmung von Siedlung und Verkehr, aber – unter Berücksichtigung der Kulturlandinitiative – auch das Ausloten des Entwicklungspotenzials des bestehenden Siedlungsgebiets. Die mit der Veränderung des Siedlungsgebietes verknüpften Fragen sind aber nicht nur städtebaulicher oder verkehrsplanerischer, sondern auch gesellschaftlicher Natur. Der Verstädterungsprozess bedarf der Akzeptanz der Betroffenen. Es hat sich deshalb gezeigt, dass sinnvollerweise mit Testplanungen über ausgewählte Quartiere das Verdichtungspotenzial ermittelt werden muss, damit diese Fragen beantwortet werden können. Zu Frage 4: «glow das Glattal» ist ein Zusammenschluss von acht Gemeinden und Städten, die gemeinsam den Lebens- und Wirtschaftsraum entwickeln. Er hat zum Ziel, die Attraktivität der Region zu steigern und das schon starke wirtschaftliche Potenzial auszubauen. Die Zusammenarbeit der Gemeinden untereinander hat grosse Priorität. Für die raumplane- rische Koordination innerhalb der ganzen Planungsregion Glattal hat
sich die Planungsgruppe ZPG bewährt. Diese Organisationen genügen den Anforderungen. Zu Frage 5: Die Energieplanung des Kantons und der Gemeinden ist in den §§ 4–8 des Energiegesetzes (EnerG; LS 730.1) und in den §§ 1–7 der Energieverordnung (EnerG; LS 730.11) geregelt. Die Gemeinden bzw. bei einem zusammenhängenden Energieversorgungsgebiet mehrere Gemeinden gemeinsam können für ihr Gebiet eine eigene Energieplanung durchführen, wobei ihnen die kantonale Energieplanung als Grundlage dient. Die kommunale Energieplanung unterliegt der Genehmigung der Baudirektion. Diese prüft insbesondere die Übereinstimmung mit der Energieplanung des Kantons und der Nachbargemeinden. Für das Gebiet Zürich Nord gab das damalige Amt für technische Anlagen und Lufthygiene des Kantons Zürich in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Dübendorf, Wallisellen, Opfikon und Kloten bereits 1993 die Studie «Energie in Zürich Nord – Leitbildvorstellungen für die Energieplanung Zürich Nord» in Auftrag. In der Zwischenzeit verfügen die vier Gemeinden alle über eine von der Baudirektion genehmigte kommunale Energieplanung. In der regionalen Richtplanung der Zürcher Planungsgruppe Glattal gibt es Festlegungen zu einzelnen Energieträgern. Als regional bedeutende Wärmepotenziale (grösser 2000 Megawattstunden pro Jahr), die koordinationsbedürftig und energieplanerisch abzuklären sind, werden zwei Abwasserreinigungsanlagen sowie das Energieholzangebot von sechs Gemeinden bezeichnet. Sinnvolle regionale Zusammenschlüsse zur Schaffung einer möglichst effizienten Infrastruktur im Bereich der Energieversorgung sind zu begrüssen. Betreffend Wärmeversorgung wurden im Glattal schon gemeindeübergreifende Wärmeverbunde verwirklicht; beispielsweise beliefert «Zürich Wärme» die Gebiete Zürich Nord, Opfikon (Glattpark) und Wallisellen (Industriequartier) mit Abwärme aus der im kantonalen Richtplan festgelegten Abwärmequelle KVA Hagenholz (Teilplan Versorgung / Entsorgung, vom Kantonsrat am 24. November 2009 festgesetzt). Ein weiteres Beispiel ist das Zwicky-Areal auf dem Gebiet der Gemeinde Wallisellen und der Stadt Dübendorf. Das Areal wird mit Abwärme der im kantonalen Richtplan als Abwärmequelle festgelegten Abwasserreinigungsanlage Neugut versorgt. Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) planen ihr Elektrizitätsnetz vorausschauend und mit Blick auf das gesamte Netzgebiet.
Dabei ist die dezentrale Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen als Herausforderung erkannt. Die EKZ sind in den meisten
Gemeinden des oberen Glattals nicht für die Stromversorgung zuständig. Diese erfolgt durch kommunale Endverteiler. Die EKZ haben keinen Auftrag, in der betreffenden Region eine vernetzte, effiziente und für die dezentralen Energien vorbereitete Energieversorgung zu koordinieren. Dementsprechend haben die EKZ bisher keine diesbezüglichen Aktivitäten an die Hand genommen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi