Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 601/2024

Anfrage Tina Deplazes, Hinwil, und Mitunterzeichnende betreffend Nachhaltige und bedarfsgerechte Offene Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Zürich, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 98/2024

Sitzung vom 5. Juni 2024

601. Anfrage (Nachhaltige und bedarfsgerechte Offene Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Zürich) Kantonsrätin Tina Deplazes, Hinwil, und Mitunterzeichnende haben am 25. März 2024 folgende Anfrage eingereicht: Im Rahmen des tragischen Vorfalls, der Messerattacke eines Jugendlichen auf einen jüdisch-orthodoxen Mann, werden die Gemeinden aufgefordert, stärker in ausserschulische Präventionsangebote zu investieren. Gemäss Kommunikation von Regierungsrätin Jacqueline Fehr wird insbesondere die Stärkung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit auf kommunaler Ebene gefordert. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), § 20., sieht vor, dass Gemeinden zusätzliche Leistungen der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe erbringen können, insbesondere im Bereich der Jugendarbeit. Offene Kinder- und Jugendarbeit ist eine wichtige Präventionsmassnahme, welche allen Jugendlichen niederschwellig zugänglich ist. In der Offenen Kinder- und Jugendarbeit pflegen Fachpersonen professionelle Beziehungen zu Jugendlichen und fungieren damit als «Seismografen» und «Seismografinnen». Die Jugendarbeit hat im Kanton Zürich eine bald 100-jährige Geschichte, die ihre Wurzeln in der Freiwilligenarbeit hat. Wichtig ist dabei, dass die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit von allen Kindern und Jugendlichen besucht werden können. Sie sind nicht an eine Mitgliedschaft gebunden und sind kostenfrei, in teilweiser Abgrenzung zu Verbands- oder Vereinsangeboten. Auch aufsuchende Jugendarbeit kann als Teil resp. Methode der Offenen Kinder- und Jugendarbeit verstanden werden. Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Wie ist die Abdeckung von Offener Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Zürich?

2. Welche finanziellen Mittel stellt der Kanton Zürich für die Offene Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung? Werden an die Gewährung von finanziellen Mitteln Bedingungen und/oder Auflagen gestellt? Wenn ja, wie wird deren Einhaltung überwacht?

3. Wie sieht die Koordination der Angebote der ausserschulischen Kinder- und Jugendförderung aus? Wie viele personelle Ressourcen stehen dafür zur Verfügung?

4. Wie funktioniert die Zusammenarbeit der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit den lokalen Vereinen, die Kinder- und Jugendarbeit betreiben?

5. Wie steht die Regierung im Jahr 2024 zur «Kann-Formulierung» bezüglich der zusätzlichen offenen Kinder- und Jugendarbeit in den gesetzlichen Grundlagen?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Tina Deplazes, Hinwil, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Rahmen der Berichterstattung zum Postulat KR-Nr. 123/2016 betreffend Situation der ausserschulischen Angebote für Kinder und Jugendliche legte der Regierungsrat umfassend dar, wie die offene Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Zürich aufgestellt ist. Er bezog sich dabei auf Daten einer Erhebung aus den Jahren 2018 und 2019, die in einen umfangreicheren Bericht der Fachhochschule Nordwestschweiz einflossen. Dieser für den Kanton Zürich erstellte Bericht ist in der Zwischenzeit publiziert (vgl. okaj.ch/user_assets/3Projekte/Art26-KJF/20210816_ Bericht_OKJA_End.pdf). Er beruht auf einer Umfrage, an der insgesamt 138 Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit aus 100 Gemeinden im Kanton Zürich teilnahmen. Die im Bericht erhobenen Zahlen sind die neusten verfügbaren Daten zur offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Zürich. Die Resultate zeigten, dass es im Kanton Zürich kaum Regionen ohne Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit gab. So bestand zum Zeitpunkt der Erhebung im Kanton Zürich in 91% der Gemeinden ein entsprechendes Angebot und nur 9% der Gemeinden boten kein Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit an. Die Einrichtungen im Kanton Zürich verfügten dabei über eine breite Angebotspalette, wobei der offene Kinder- und Jugendtreff am Weitesten verbreitet war. Ebenfalls verbreitet waren aufsuchende bzw. mobile Jugendarbeit und aufsuchende bzw. mobile Kinderangebote sowie Jugendbüros bzw. Jugendinformationsstellen. Die Anbietenden der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Zürich schätzten ihre Arbeit und die Wirkung ihres Angebots als positiv ein. So hielten 98% ihre Angebote als leicht zugänglich für die Kinder und Jugendlichen und 91% fanden, die Bedingungen und Strukturen, insbesondere Räume, Fachkräfte und Angebote seien bedarfsgerecht.

Die Anzahl der erreichten Jugendlichen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit schlüsselte sich folgendermassen nach Alter, Geschlecht, Nationalität und Beeinträchtigung auf: 30% der Nutzenden waren bis elf Jahre alt und 52% waren zwischen zwölf und 18 Jahre alt. 18% der Nutzenden waren älter als 18 Jahre und damit junge Erwachsene. Die Mehrheit von ihnen war männlich (57%), nur 42% der Jugendlichen und jungen Erwachsenen waren weiblich, während 1% sich als Transgender definierte. In mehr als der Hälfte der Einrichtungen hatten über 50% der Nutzenden einen Migrationshintergrund (erste und zweite Generation), wobei der Anteil in städtischen Gemeinden signifikant höher war als in Agglomerationsgemeinden und ländlichen Gemeinden. Die Herkunftsländer der Nutzenden mit Migrationshintergrund wurden nicht erhoben. Den Anteil an Besuchenden mit kognitiver, psychischer oder körperlicher Beeinträchtigung schätzten 94% der Einrichtungen mit 0% bis 25% ein, bei 6% lag dieser Anteil bei 26% bis 50%. Die Angebote mit offenem Charakter (offene Treffs, offene Spielangebote, offene Sport- und Bewegungsangebote) wurden mit Abstand am meisten genutzt. Zu Frage 2: Der Verein «okaj zürich» ist der kantonale Dachverband der offenen, verbandlichen und kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit. Der Verein erhält auf der Grundlage von § 40 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 14. März 2011 (KJHG, LS 852.1) eine jährliche Subvention vom Kanton Zürich in Form eines Betriebsbeitrags im Umfang von höchstens Fr. 420 000 (vgl. RRB Nr. 1175/2022). Gemäss der aktuellen Beitragsberechtigung für die Jahre 2023 bis 2026 unterstützt und berät «okaj zürich» Gemeinden, Behörden, Organisationen, Gremien, Trägerschaften sowie Fachpersonen und Freiwillige im Kanton Zürich zu Themen rund um die Kinder- und Jugendförderung und Kinder- und Jugendpartizipation, stellt Fachwissen zur Verfügung, bietet Weiterbildungen an und initiiert und begleitet innovative Projekte, in denen aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen aufgenommen werden. Darüber hinaus baut der Verein «okaj zürich» Netzwerke zur Kinder- und Jugendförderung im Kanton Zürich auf und betreut diese. Die Erfüllung dieser Aufgaben ist Thema in den Jahresgesprächen, die jährlich zwischen dem Subventionsnehmer «okaj zürich» und dem Subventionsgeber, dem Amt für Jugend und Berufsberatung, durchgeführt werden. Zu Frage 3:

Die ausserschulische Kinder- und Jugendförderung fällt in die Zuständigkeit der Gemeinden. Bezüglich der dafür eingesetzten Mittel in den Gemeinden können dem in der Beantwortung der Frage 1 genannten Bericht folgende Angaben entnommen werden:

Zur Zeit der Erhebung 2018/2019 verfügten nahezu 100% der teilnehmenden Gemeinden über ein Angebot in der Kinder- und Jugendförderung. Die strukturelle Verankerung des Themenbereichs Kind/Jugend war in den Gemeinden unterschiedlich ausgeprägt und es bestanden vielfältige operative und strategische Strukturen. Über ein Ressort oder eine Zuständigkeit für die Belange Kind und Jugend im Gemeinderat – allenfalls verbunden mit weiteren Bereichen wie Soziales oder Bildung – verfügten 70 Gemeinden. Eine Zuständigkeit für Kinder- und Jugendbelange in der Verwaltung bestand bei 34 Gemeinden. Kinder- und Jugendbeauftragte bzw. Gesellschaftsbeauftragte fanden sich in 43 Gemeinden. In 42 Gemeinden bestand eine kommunale Kinder- und Jugendkommission, in 15 Gemeinden erstreckte sich eine solche Kommission über mehrere Gemeinden. 50% der Gemeinden verfügten über eine kinder- und jugendpolitische Strategie, z. B. in Form von Absichtserklärungen, Legislaturzielen oder kinder- und jugendpolitischen Leitbildern. 20% der Gemeinden betrieben politisches Lobbying zu kinder- und jugendpolitischen Themen und in rund 50% der Gemeinden erfolgte ein Controlling bzw. eine Qualitätssicherung ihrer kinder- und jugendpolitischen Aktivitäten. Über neuere Zahlen oder weitere Angaben bezüglich der eingesetzten Mittel in den Gemeinden verfügt der Regierungsrat nicht. Zu Frage 4: Die Zusammenarbeit der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit den lokalen Vereinen, die Kinder- und Jugendarbeit betreiben, fällt in die Zuständigkeit der Gemeinden. Gemäss dem in der Beantwortung der Frage 1 genannten Bericht arbeiten die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit vielen unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren zusammen. Besonders weit verbreitet ist eine Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, mit Schulbehörden bzw. Schulen, mit der Schulsozialarbeit, der Polizei und der Gemeindeverwaltung. 75% der Einrichtungen gaben sodann an, mit der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit und Kinder- und Jugendverbandsarbeit (z. B. Pfadi) zusammenzuarbeiten und bei 60% findet eine Zusammenarbeit mit Freizeitvereinen für Kinder und Jugendliche (z. B. Sport-, Musik- und Kulturvereine) statt. Zu Frage 5: Der Kanton Zürich regelt seine Kinder- und Jugendpolitik im KJHG. Dieses legt namentlich die Zuständigkeiten im Bereich der Kinder- und

Jugendpolitik fest und umschreibt die Aufgaben des Kantons, der im Wesentlichen für die besondere Kinder- und Jugendhilfe zuständig ist, insbesondere für den Kindesschutz. Demgegenüber sind die Gemeinden für die allgemeine Kinder- und Jugendhilfe zuständig. Ihnen obliegt somit die Zuständigkeit für die ausserschulische Kinder- und Jugendförderung.

Die Analyse der ausserschulischen Kinder- und Jugendförderung im Rahmen der Berichterstattung zum Postulat KR-Nr. 123/2016 betreffend Situation der ausserschulischen Angebote für Kinder und Jugendliche zeigte auf, dass die Situation im Kanton Zürich insgesamt als gut zu beurteilen ist. Daraus ist zu schliessen, dass die Gemeinden ihren Aufgaben nachkommen und – neben privaten Beteiligten – ihren Beitrag zur ausserschulischen Kinder- und Jugendpolitik leisten. Das System der im KJHG festgelegten Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden hat sich bewährt. Demzufolge besteht für den Kanton weiterhin kein Handlungsbedarf.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli