Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 603/2013

Waffenplatz Zürich-Reppischtal, Birmensdorf, Sanierung Trinkwassernetz, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Juni 2013

603. Waffenplatz Zürich-Reppischtal, Birmensdorf

Erwägungen

(Sanierung Trinkwassernetz) Die Kasernenanlage auf dem Waffenplatz Zürich-Reppischtal wurde 1987 in Betrieb genommen. In den vergangenen Jahren traten im internen Trinkwassernetz in verschiedenen Gebäuden immer wieder Leckagen auf, was zu Unterbrüchen in der Wasserversorgung und zu kostspieligen Reparaturarbeiten führte. Die Ursache für die verschiedenen Rohrdurchbrüche liegt gemäss einer Analyse von Fachleuten und des Kantonalen Labors in der stark schwankenden Wasserqualität. Zusätzlich enthält das Wasser teilweise aggressive Kohlensäure, die eine natürliche Kalk-Rost- Schutzschichtbildung in den Leitungen verhindert und zu einer Säurekorrosion der Metalloberflächen führt. Es ist vorgesehen, die Kalt- und Warmwasserleitungen wie folgt zu sanieren: – Kaltwasserleitungen: Wo zugänglich, werden die bestehenden Leitungen durch ein korrosionsbeständiges Material ersetzt. – Warmwasserleitungen: Aufgrund des wesentlich besseren Zustandes werden die Leitungen mittels eines Katalyseverfahrens saniert. Der Einsatz von Opferanoden bewirkt eine Schutzschichtbildung im Rohrinneren und verhindert das weitere Durchrosten. Auf die Sanierung der eingemauerten Rohre, d. h. Rohre in Steigzonen und unterputzverlegte Leitungen, wird einstweilen verzichtet, da es sich dabei grösstenteils um kleinere Kaliber handelt, die im Normalfall weniger von Korrosion betroffen sind. Mit dieser Instandsetzung kann für den grössten Teil des Trinkwasserleitungsnetzes der Kasernenanlage ein sicherer und störungsfreier Betrieb über mindestens 20 Jahre gewährleistet werden. Das Risiko von hohen Reparaturkosten und Gebäudeschäden wird somit erheblich verkleinert. Unterhaltspflichtig ist der Kanton als Eigentümer der Kasernenanlage (Art. 17.1 Waffenplatz-Finanzvertrag vom 10. Februar 1983). In Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt wurde nach einem Submissionsverfahren die Hunziker Betatech, Zürich, mit der Projektierung der Sanierungsmassnahmen beauftragt. Für die Sanierung des Trinkwassernetzes innerhalb des Kasernenareals ist mit folgenden Kosten zu rechnen:

Tabelle 1: Sanierungskosten in Franken Projektierungskosten (einschliesslich Sicherstellung Baumassnahmen) 215 000 Sanierungskosten (gemäss Kostenvoranschlag vom 1. Oktober 2012) 1 685 000 davon Bauarbeiten 200 000 davon Nebenarbeiten 60 000 davon Technische Arbeiten 1 240 000 davon Reserven 185 000 Total (einschliesslich MWSt) 1 900 000 Mit RRB Nr. 1436/2011 wurde der Projektantrag zur Sanierung des Trinkwassernetzes im Waffenplatzareal Reppischtal genehmigt und für die Phase Vorstudie freigegeben. Die Mehrkosten von Fr. 400 000 gegenüber der ursprünglichen Grobschätzung von Fr. 1 500 000 begründen sich mit wesentlich umfangreicheren Sanierungsmassnahmen nach Durchführung vertiefter Laboranalysen. Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 1 900 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3400, Amt für Militär und Zivilschutz, Konto 5041 0 00000, Erneuerungsunterhalt Hochbau, Vorhaben unter der Referendumsgrenze, zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budget 2013 enthalten. Tabelle 2: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Anteil Anteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Kalk. Zinsen Abschreibung Total Hochbauten, Rohbau 1 52 778 2,8% 120 594 440 1 034 Hochbauten, Rohbau 2 0 0,0% 40 0 0 0 Hochbauten, Ausbau 263 889 13,9% 30 2 969 8 796 11 765 Hochbauten, Installationen 1 583 333 83,3% 30 17 813 52 778 70 591 Ausstattung, Mobilien 0 0,0% 10 0 0 0 Total 1 900 000 100,0% 21 376 62 014 83 390 Die Kapitalfolgekosten der zur Verfügung stehenden Ausgabe von Fr. 1 900 000 betragen jährlich Fr. 83 390. Sie bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungssätzen pro Investitionskategorie zusammensetzen, und den kalkulatorischen Zinsen von 2,25% pro Jahr.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Sanierung des Trinkwassernetzes (zugängliche Kaltwasserleitungen und Warmwasserleitungen) der Kasernenanlage auf dem Waffenplatz Zürich-Reppischtal, Birmensdorf, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 900 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3400, Amt für Militär und Zivilschutz, bewilligt.

II. Die Baudirektion (Hochbauamt) wird mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt.

III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand: 1. Oktober 2012)

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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