Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 66/2014

Stationierungskonzept der Armee, Schreiben an das VBS

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Januar 2014

66. Stationierungskonzept der Armee (Stellungnahme)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 25. November 2013 hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Kantonsregierungen den Entwurf des Stationierungskonzeptes der Armee zur Stellungnahme unterbreitet. Der Immobilienkernbestand des VBS muss um rund einen Drittel verkleinert werden. Dies ist die Folge der finanziellen Rahmenbedingungen und des geringeren Bedarfs an Immobilien infolge der Weiterentwicklung der Armee. Konkret geht es darum, Redimensionierungen bei der Einsatzinfrastruktur (Militärflugplätze, Führungsanlagen), der Kampfinfrastruktur, der Ausbildungsinfrastruktur (Waffen- und Schiessplätze) und der Logistikinfrastruktur (Munitions- und Materiallager, Tankanlagen) vorzunehmen. Im Kanton Zürich benötigt die Armee in Zukunft auf dem Militärflugplatz Dübendorf neben den Kommando- und Führungseinrichtungen nur noch einen Heliport. Weiter genutzt werden die Waffenplätze Dübendorf, Reppischtal und Kloten-Bülach. Erhalten bleiben zudem das Rekrutierungszentrum in Rüti, das Armee-Logistikcenter in Hinwil, die Militärakademie im Reppischtal und das Kommando Einsatz der Luftwaffe in Dübendorf (Einsatzzentrale). Die Truppenlager und Übungsplätze Haselbach (Rümlang) und Schmidrüti (Turbenthal) sowie mehrere Gemeindetruppenunterkünfte sollen aufgegeben werden. Schliesslich wird der Kommandostandort Winterthur aufgegeben, indem das Kommando der Infanterie Brigade 7 aufgelöst und das Kommando der Mechanisierten Brigade 11 von Winterthur nach Chur verlegt wird. Ebenfalls werden das Kommando des Lehrverbandes Führungsunterstützung 30 von Dübendorf nach Emmen oder Frauenfeld sowie das Kommando der Führungsunterstützungsbrigade 41 von Bülach nach Frauenfeld verlegt. Wegen der Standortschliessungen werden von rund 1000 Vollzeitbeschäftigten etwa 80 weniger im Kanton beschäftigt sein. Weiterhin bietet die Armee rund 40 Lernenden eine Lehrstelle. Im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee hatte der Regierungsrat grundsätzlich zustimmend Stellung genommen (RRB Nr. 1073/2013).

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport: Mit Schreiben vom 25. November 2013 haben Sie uns den Entwurf des Stationierungskonzeptes der Armee zur Stellungnahme unterbreitet. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Im Rahmen der Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der Armee erachteten wir den Verzicht auf die Kampfinfrastruktur und die Verminderung der Ausbildungsinfrastruktur als angebracht. Wir setzten uns namentlich dafür ein, dass das Rekrutierungszentrum Rüti, der Kantonale Waffenplatz Reppischtal und die Militärakademie an der ETH Zürich im Reppischtal erhalten bleiben. Mit dem vorliegenden Entwurf des Stationierungskonzeptes werden diese Hauptanliegen erfüllt. Ebenfalls zustimmend nehmen wir zur Kenntnis, dass das Armee-Logistikcenter in Hinwil und das Kantonale Zeughaus in Zürich (Retablierungsstelle LBA) sowie die Waffenplätze Dübendorf und Kloten-Bülach erhalten bleiben und der Kanton Zürich weiterhin «Götti-Kanton» für insgesamt elf Bataillone oder Abteilungen bleibt. Erfreut nehmen wir weiter zur Kenntnis, dass trotz des Abbaus der militärischen Einrichtungen im Kanton Zürich der Rückgang der Arbeitsstellen des Militärs von 1000 auf 920 massvoll ausfällt. Besonders erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass weiterhin rund 40 Lernende einen Ausbildungsplatz haben. Schliesslich begrüssen wir auch, dass mit der Abkehr von der militär-aviatischen Nutzung des Flugplatzes Dübendorf ein weiterer Schritt zu einem Innovationspark gemacht werden kann. Wir bedauern es hingegen, dass drei Brigadekommandos den Kanton Zürich verlassen sollen. Namentlich mit der beabsichtigten Aufgabe bzw. Verlegung des Kommandos der Inf Br 7 bzw. der Mech Br 11 verlöre die Stadt Winterthur ihre seit 1849 andauernde Bezeichnung als Garnisonsstadt. Vor dem Hintergrund dieser rund 165-jährigen Tradition bitten wir Sie zu prüfen, ob die Mechanisierte Brigade 11 weiterhin ihren Standort in Winterthur behalten könnte.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi