RRB Nr. 662/2024
Postulat der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Kantonsrates betreffend Prüfung der Einführung von Familienergänzungsleistungen im Kanton Zürich, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 103/2024
Sitzung vom 12. Juni 2024
662. Postulat (Prüfung der Einführung von Familienergänzungsleistungen im Kanton Zürich)
Erwägungen
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Kantonsrates (KSSG) hat am 25. März 2024 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird beauftragt in einem Bericht aufzuzeigen, wie Familienergänzungsleistungen in den kantonalen Strukturen eingegliedert werden können. Er soll aufzeigen, wie ein Familienergänzungsleistungsmodell für den Kanton Zürich ausgestaltet werden kann. Dabei soll er die Erfahrungen der anderen Kantone miteinbeziehen und aufzeigen, wie auf eine finanzielle Beteiligung der Privatwirtschaft verzichtet werden kann. Zudem soll dargelegt werden, mit welchen Kosten für den Kanton Zürich gerechnet werden muss. Auch ist aufzuzeigen, wie der volkswirtschaftliche Nutzen für den Kanton Zürich einzuordnen ist, wenn die zu unterstützenden Eltern weiterhin erwerbstätig bleiben und keine Sozialhilfe beziehen. Begründung: Wegen Erwerbsarbeit im Tieflohnbereich kommen immer mehr Familien im Kanton Zürich finanziell in Bedrängnis. Es besteht die Gefahr, dass sie in naher Zukunft Sozialleistungen beziehen werden. Es ist bekannt, dass Kinder, die in Familien, die von der Sozialhilfe abhängig sind, häufig im Erwachsenenalter ebenfalls sozialhilfeabhängig werden. In Ergänzung der bereits bestehenden Massnahmen zur Entlastung armutsbedrohter Familien stellen Ergänzungsleistungen für Familien, analog der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, ein griffiges Instrument gegen die Folgen von Familienarmut dar. In mehreren Kantonen werden Ergänzungsleistungen für Familien erfolgreich eingesetzt. Es ist sinnvoll, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle abzuwägen und für den Kanton eine massgeschneiderte Lösung zu finden. Die Familienergänzungsleistungen sollen in die vorhandenen Strukturen eingepflegt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum Postulat der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Kantonsrates wird wie folgt Stellung genommen:
Mit der Einführung von Familienergänzungsleistungen im Kanton Zürich soll ein Instrument gegen Familienarmut geschaffen werden, das von der öffentlichen Hand finanziert und in die kantonalen Strukturen eingegliedert wird. Der Regierungsrat lehnt ein neues Sozialwerk auf kantonaler Ebene ab. Sollten Familienergänzungsleistungen eingeführt werden, müsste dies auf Bundesebene erfolgen. Zu diesem Schluss kommt auch ein Positionspapier der Caritas (Die Schweiz darf Kinderarmut nicht tolerieren, Caritas Schweiz, 2019). Die Umsetzung kantonaler Familienergänzungsleistungen wäre zudem äusserst komplex, insbesondere auch die Koordination mit anderen Leistungen zugunsten von Familien mit wenig Einkommen im Hinblick auf die Vermeidung neuer Schwelleneffekte, wie z. B. der individuellen Prämienverbilligung und subventionierten Kinderbetreuungsangeboten. Es wären neue Strukturen und Prozesse notwendig, was mit grossem administrativem, personellem und finanziellem Aufwand verbunden wäre. Vergleiche mit anderen Kantonen sind nicht zielführend, insbesondere da die Finanzierung in den anderen Kantonen, in denen Familienergänzungsleistungen vorkommen, mehrheitlich über Abgaben von Unternehmen bzw. steuerpflichtigen juristischen Personen erfolgt, was das vorliegende Postulat ausdrücklich ausschliesst. Gestützt auf die verfügbaren Zahlen aus dem Kanton Solothurn – dem einzigen Deutschschweizer Kanton, der Familienergänzungsleistungen eingeführt hat – wäre für den Kanton Zürich mit Kosten von mindestens 50 Mio. Franken pro Jahr zu rechnen. Eine für den Kanton St. Gallen erstellte Studie kommt unter Berücksichtigung der Einsparungen in der wirtschaftlichen Sozialhilfe je nach umzusetzender Variante auf Kosten von rund 51 Mio. Franken bzw. 113 Mio. Franken (Studie Ecoplan, Familien-EL für den Kanton St. Gallen, 30. Mai 2022). Das bedeutet, dass für den Kanton Zürich in jedem Fall mit jährlichen Kosten von 50 Mio. bis 100 Mio. Franken zu rechnen ist. Auch unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Finanzlage des Kantons Zürich ist die Einführung von Familienergänzungsleistungen daher nicht angezeigt. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 103/2024 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli