RRB Nr. 664/2019
Fachstelle für Schulbeurteilung, Anpassung der Gesamtpunktezahl für Sollstellen, Stellenplan
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Juli 2019
664. Bildungsdirektion (Fachstelle für Schulbeurteilung, Stellenplan)
Erwägungen
A. Ausgangslage Gemäss dem Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412. 100) erfolgt die Überprüfung der Schulqualität an den Volksschulen des Kantons Zürich durch die Fachstelle für Schulbeurteilung. Am 30. November 2005 setzte der Regierungsrat den Stellenplan der Fachstelle für Schulbeurteilung mit insgesamt 30 Vollzeitstellen fest (RRB Nr. 1696/2005). Im Zuge der Behandlung der parlamentarischen Initiative KR-Nr. 174/2010 betreffend Abschaffung der Fachstelle für Schulbeurteilung beschloss der Kantonsrat am 27. August 2012 eine Änderung von § 48 VSG. Danach beurteilt die Fachstelle für Schulbeurteilung die Schulen nur noch alle fünf statt wie bisher alle vier Jahre. Diese Änderung ermöglichte es, den Umfang des Stellenplans auf 24 Stellen zu verringern. Mit RRB Nr. 939/2017 wurde für die Fachstelle für Schulbeurteilung auf den 1. Januar 2018 die Umwandlung der 24 Stellen in eine Gesamtpunktezahl von 499,7 für die Stellen festgelegt. Die Gesamtpunktezahl der Stellen der Fachstelle für Schulbeurteilung berechnet sich zurzeit wie folgt: Stellen Klasse VVO Punkte 1,0 Hauptabteilungschef/in 25 25,0 0,8 Abteilungschef/in 23 18,4 2,4 Abteilungschef/in 22 52,8 17,5 wiss. Mitarbeiter/in mbA 21 367,5 1,0 Abteilungschef/in 18 18,0 1,5 Verwaltungssekretär/in 12 18,0 Total 499,7
B. Zusätzliche Stellenpunkte Der Zuwachs der Schülerzahlen in der Volksschule schlägt sich für die Fachstelle für Schulbeurteilung verstärkt in mehr (Anzahl Schuleinheiten), grösseren (Anzahl Klassen) und komplexeren (Anzahl Schulstandorte) zu evaluierenden Schulen nieder. Seit der Aufnahme des Betriebs der Fachstelle für Schulbeurteilung im Jahr 2006 ist gemäss Bildungs- statistik des Kantons Zürich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Volksschule bis 2017 um 11% gestiegen (von 129 895 auf 144 201). Bei einer Klassengrösse von 19,9 Schülerinnen und Schülern im langjährigen Durchschnitt sind in dieser Zeit über 700 zusätzliche Klassen eingerichtet worden. Für die Evaluationen bedeutet dies eine zunehmende Anzahl zu befragender Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Eltern sowie zu besuchender Unterrichtslektionen. Gleichzeitig werden dadurch die Schuleinheiten grösser und komplexer, was sich für die Evaluationsteams in der Dokumentenanalyse sowie in vermehrten Koordinations-, Organisations- und Kommunikationsaufgaben niederschlägt. Dies erhöht den Arbeitsaufwand für die Evaluationen spürbar, was zu einem grösseren Personalbedarf bei den Evaluationsfachpersonen und im Sekretariat führt. Der Stellenplan der Fachstelle für Schulbeurteilung wurde seit der Betriebsaufnahme nie dem Wachstum der Schülerzahlen angeglichen. Kann der Stellenplan nicht angepasst werden, ist die Durchführung der Evaluationen in der bisherigen Qualität und im gesetzlich vorgeschriebenen Fünfjahreszyklus (§ 48 Abs. 1 VSG) infrage gestellt. Die Vorbereitung und Entwicklung des 4. Evaluationszyklus auf das Schuljahr 2021/2022 und die dabei zu berücksichtigende Umsetzung des Zürcher Lehrplans 21 sowie die besondere Betrachtung der Qualität über die verschiedenen Schulstufen hinweg erfordern von der Fachstelle für Schulbeurteilung zusätzlichen Entwicklungs-, Planungs- und Koordinationsaufwand. Insbesondere für die Kadermitarbeitenden der Fachstelle bedeutet dies, dass sie dafür ihre eigene Evaluationstätigkeit verringern müssen. Mit der Erweiterung des Stellenplans kann dies teilweise ausgeglichen werden. Der Kantonsrat hat am 2. Juli 2018 der Änderung des Volksschulgesetzes zugestimmt (Vorlage 5333), wonach in Tagesschulen Unterricht und
Betreuung durch pädagogische, organisatorische, personelle und räumliche Massnahmen verbunden werden (§ 30b Abs. 1 lit. a VSG). Der Regierungsrat hat am 12. Juni 2019 beschlossen, diese Gesetzesänderung auf den 1. August 2019 in Kraft zu setzen (RRB Nr. 569/2019). Bei der zunehmend gefragten Evaluation von Tagesschulen bezieht die Fachstelle für Schulbeurteilung gestützt auf den Beschluss des Bildungsrates Nr. 2/2018 als Ergänzung der Evaluation von Regelschulen den Qualitätsanspruch «Betreuungsangebot» mit ein, verbunden mit entsprechendem Mehraufwand für die Fachstelle. Zudem gehört die Evaluation von Sonderschulen seit 2008 zu den Aufgaben der Fachstelle für Schulbeurteilung, ohne dass dies bei der Personalplanung der Fachstelle ausreichend berücksichtigt worden wäre (Beschluss des Bildungsrates Nr. 26/2008).
Die Fachstelle für Schulbeurteilung hat bereits zahlreiche interne Massnahmen ergriffen, um den Personalaufwand zu verringern. Mit der Überarbeitung der Berichterstattung und der Digitalisierung aufwendiger Prozessschritte wurden bereits wesentliche Verbesserungen in den Prozessabläufen erzielt; das entsprechende Potenzial ist damit zum heutigen Zeitpunkt ausgeschöpft. Gestützt auf diese Erwägungen wird auf den 1. Januar 2020 eine Erhöhung der Gesamtpunktezahl des Stellenplans der Fachstelle für Schulbeurteilung von 499,7 Punkten auf 539,3 Punkte beantragt. Die Mehrkosten betragen insgesamt Fr. 390 000. Diese Kosten sind im KEF 2019–2022 nicht enthalten, können aber innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, kompensiert werden. Zusätzliche Stellen Klasse VVO Punkte Personen 0,5 Verwaltungssekretär/in 12 6 1 2,1 39,6 3
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Fachstelle für Schulbeurteilung wird auf den 1. Januar 2020 eine Gesamtpunktezahl von 539,3 für die Stellen festgelegt.
II. Die Gesamtpunktezahl gemäss Dispositiv I darf im Durchschnitt über ein Jahr nicht ohne die Genehmigung des Regierungsrates überschritten werden.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli