Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 667/2020

Interpellation Paul von Euw, Bauma, und Romaine Rogenmoser, Bülach, betreffend Stellenerhöhungen in Notlagen, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 142/2020

Sitzung vom 1. Juli 2020

667. Interpellation (Stellenerhöhungen in Notlagen) Kantonsrat Paul von Euw, Bauma, und Kantonsrätin Romaine Rogenmoser, Bülach, haben am 11. Mai 2020 folgende Interpellation eingereicht: Der Stellenzuwachs der kantonalen Verwaltung hält Jahr für Jahr an. So auch budgetiert für das Corona-Jahr 2020, in welchem der Regierungsrat für diverse Abteilungen und Direktionen zusätzliches Personal budgetierte. Durch den Lockdown haben sich diverse Aufwände aber nun verändert, sind entfallen oder verschieben sich zeitlich. In diesem Zusammenhang ersuchen wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie geht der Regierungsrat mit den beantragten Stellen in den einzelnen Ämtern, Abteilungen und/oder Direktionen um? Werden oder wurden diese beantragten Stellen trotz des Lockdowns besetzt? Wir bitten den Regierungsrat die prognostizierten Abweichungen zu den budgetierten Stellenaufstockungen nach Ämter zu deklarieren.

2. Wie viele und welche Abteilungen über alle Ämter der kantonalen Verwaltung hinweg gesehen, haben in der Lockdown-Zeit eine Arbeitszeitreduktion eingeführt, welche die durchschnittliche monatliche Tätigkeit der betroffenen Mitarbeiter reduziert hat?

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Interpellation Paul von Euw, Bauma und Romaine Rogenmoser, Bülach, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Es wurde eine Umfrage bei den Direktionen durchgeführt. Verglichen wurde der budgetierte Beschäftigungsumfang (BU) 2020 mit dem budgetierten Beschäftigungsumfang 2019. Die Leistungsgruppen, die eine positive Differenz auswiesen, wurden um eine Stellungnahme zur Stellenbesetzung trotz Lockdown gebeten. Im BU enthalten sind sowohl ordentliche befristete und unbefristete Stellen gemäss Stellenplan (vom Regierungsrat bewilligt) als auch befristete Aushilfsstellen.

Tabelle 1: Vergleich BU Budget 2020 und Budget 2019 pro Leistungsgruppe BU BU Differenz Nicht besetzt Budget Budget wegen 2019 2020 Lockdown 1 Regierungsrat und Staatskanzlei 57,1 62,5 5,4 0 1000 Regierungsrat und Staatskanzlei 57,1 62,5 5,4 0 2 Direktion der Justiz und des Innern 1 735,1 1 764,1 29,0 0 2201 Generalsekretariat 69,2 69,6 0,4 0 2204 Staatsanwaltschaft 357,2 376,0 18,8 0 2205 Jugendstrafrechtspflege 80,5 80,5 – 0 2206 Justizvollzug und Wiedereingliederung 886,2 887,7 1,5 0 2207 Gemeindeamt 52,8 55,9 3,1 0 2221 Handelsregister 58,0 58,0 – 0 2223 Statistisches Amt 32,1 31,1 –1,0 0 2224 Staatsarchiv 59,5 64,2 4,7 0 2232 Kantonale Opferhilfestelle 6,0 6,0 – 0 2233 Fachstelle Gleichstellung 3,1 3,1 – 0 2234 Fachstelle Kultur 7,9 8,1 0,2 0 2241 Fachstelle Integration 10,9 12,1 1,2 0 2251 Bezirksräte 39,2 39,2 – 0 2261 Statthalterämter 72,5 72,6 0,1 0 3 Sicherheitsdirektion 4 566,8 4 593,3 26,5 0 3000 Generalsekretariat 71,8 71,8 – 0 3100 Kantonspolizei 3 597,8 3 622,8 25,0 0 3200 Strassenverkehrsamt 405,5 406,0 0,5 0 3300 Migrationsamt 162,0 162,0 – 0 3400 Amt für Militär und Zivilschutz 133,5 133,5 – 0 3500 Sozialamt 182,0 183,0 1,0 0 3700 Sportamt 14,2 14,2 – 0 4 Finanzdirektion 935,6 962,9 27,3 0 4000 Generalsekretariat 13,6 13,6 – 0 4100 Finanzverwaltung 44,4 47,4 3,0 0 4400 Steuern Betriebsteil 721,0 727,0 6,0 0

BU BU Differenz Nicht besetzt Budget Budget wegen 2019 2020 Lockdown 4500 Personalamt 47,6 52,0 4,4 0 4610 Amt für Informatik 67,3 81,3 14,0 0 4700 Drucksachen und Material 41,7 41,6 –0,1 5 Volkswirtschaftsdirektion 898,0 810,9 –87,1 0 5000 Generalsekretariat 25,1 18,6 –6,5 0 5205 Amt für Verkehr 54,6 54,6 – 0 5300 Amt für Arbeit 818,3 737,7 –80,6 0 6 Gesundheitsdirektion 384,2 410,3 26,1 0 6000 Steuerung Gesundheitsversorgung 97,8 100,6 2,8 0 6100 Aufsicht und Bewilligungen 140,5 163,5 23,0 0 im Gesundheitswesen 6150 Arzneimittelversorgung 145,9 146,2 0,3 0 7 Bildungsdirektion 15 253,0 16 154,0 901 0 7000 Bildungsverwaltung 305,0 315,9 10,9 0 7100 Lehrmittelverlag 39,4 64,2 24,8 0 7200 Volksschulen 10 872,7 11 684,3 811,6 0 7301 Mittelschulen 1 911,0 1 939,0 28,0 0 7306 Berufsbildung 1 535,9 1 548,0 12,1 0 7501 Kinder- und Jugendhilfe 465,9 476,5 10,6 0 7502 Berufs-, Studien- und 123,1 126,1 3,0 0 Laufbahnberatung 8 Baudirektion 1 558,8 1 571,3 12,5 0 8000 Generalsekretariat 70,2 70,2 – 0 8100 Hochbauamt 129,9 129,9 – 0 8300 Amt für Raumentwicklung 122,0 131,6 9,6 0 8400 Tiefbauamt 496,6 495,4 –1,3 0 8500 Amt für Abfall, Wasser, Energie und 238,8 239,6 0,7 0 Luft 8700 Immobilienamt 147,2 146,8 –0,4 8800 Amt für Landschaft und Natur 354,0 357,9 3,9 0 Total alle Direktionen 25 388,6 26 329,3 940,7

Für das Jahr 2020 wurden Zunahmen des Beschäftigungsumfangs von 1030,5 budgetiert, was unter Berücksichtigung von Abnahmen insgesamt über alle Leistungsgruppen im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) zu einem Saldo von 940,7 BU führt. Davon entfallen 901 BU auf die Bildungsdirektion. Die Rückmeldungen aus den Direktionen haben ergeben, dass wegen der Coronakrise keine Stelle nicht besetzt wurde bzw. nicht besetzt werden wird. Vereinzelt waren die Einstellungsverfahren im März und April sistiert worden, inzwischen wurden sie aber in allen Direktionen wieder aufgenommen. Der zusätzlich budgetierte Beschäftigungsumfang in der Bildungsdirektion wurde aufgrund der prognostizierten Anzahl Schülerinnen und Schüler, Lernenden und Studierenden ermittelt, allfällige auf 31. Dezember 2020 unbesetzte Stellen würden im üblichen Rahmen liegen und wären von der Coronakrise unabhängig. Zu Frage 2: Einleitend ist festzuhalten, dass für das Personal des öffentlichen Dienstes grundsätzlich kein Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung besteht. Es gab denn auch keine Ämter, die eine allgemeine Reduktion der Arbeitszeit eingeführt haben; der Kanton Zürich hat seine Aufgaben auch während des Lockdowns erfüllt. Es gab vereinzelte Funktionen bzw. Mitarbeitende, die aufgrund der Schutzmassnahmen bzw. wegen des Lockdowns in ihrer angestammten Tätigkeit nicht bzw. nicht vollumfänglich ausgelastet waren. In diesen Fällen wurden andere Aufgaben zugewiesen oder die Mitarbeitenden wurden in anderen Bereichen eingesetzt, in denen die Arbeitslast aufgrund der Coronakrise stark angestiegen ist (z. B. im Bereich der Prüfung und Bewilligung von Kurzarbeit). War dies ausnahmsweise im Einzelfall nicht möglich (gesundheitliche Gründe, andere Anforderungen), wurden die Angestellten verpflichtet, allfällige Ausfälle durch den Abbau von Zeitguthaben (Überzeit, Mehrzeit, Ferienguthaben aus den Vorjahren) auszugleichen (vgl. RRB Nr. 415/2020). Die kantonale Verwaltung hat ihre Aufgaben während der Coronakrise zu jeder Zeit erbracht. Dies hat vielerorts zu deutlichem Mehraufwand geführt und konnte nur dank ausserordentlichem Einsatz der Beteiligten geleistet werden.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli