Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 671/2013

Strassen, Urdorf, 632 Birmensdorferstrasse, Ortseingang Süd - Feldstrasse, Instandsetzung, Erneuerung, Projektfestsetzung, gebundene und neue Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Juni 2013

671. Strassen (Urdorf, 632 Birmensdorferstrasse, Ortseingang Süd–Feldstrasse)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die wichtigste Nord-/Südachse in Urdorf bildet die Birmensdorferstrasse. Sie verbindet unter anderem die Gemeinden Birmensdorf und Dietikon mit Urdorf. Die Birmensdorferstrasse ist als Ausnahmetransportroute Typ I ausgewiesen. Mit der Eröffnung der Westumfahrung von Zürich (A 4) wurde die Birmensdorferstrasse entlastet und soll nun im Rahmen der Sanierungsarbeiten ortsbildgerecht umgebaut werden. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, die angrenzende Feldstrasse ebenfalls umzugestalten. Zweck des Projektes ist die Instandstellung des Strassenkörpers und die Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Das Tiefbauamt hat im Einvernehmen mit der Gemeinde Urdorf ein Projekt ausgearbeitet. Die Gestaltung der Ortsdurchfahrt wird in zwei Abschnitte unterteilt: Die Strecke zwischen der Eingangspforte und der Bahnhofstrasse hat eine Länge von rund 760 m. Mit dem Ausbau soll im Wesentlichen der Belag instand gestellt werden. Am südlichen Ortseingang ist die Anordnung einer 2,7 m breiten Mittelinsel vorgesehen, die als Eingangspforte dienen soll. Die Anordnung der Mittelinsel erfordert eine Verbreiterung des Strassenraums in östlicher Richtung. Auf der Höhe der Eingangspforte wird die Linienführung des Gehwegs angepasst. Um eine weiterführende Verkehrsberuhigung auf der Birmensdorferstrasse zu erzielen, wird die Fahrbahnbreite zwischen der Reppischtal- und der Friedhofstrasse optisch verschmälert. Dies erfolgt mittels eines rund 50 cm breiten Streifens, der beidseitig entlang des Fahrbahnrands farblich markiert wird. Die Signalisations- und Markierungsdetails werden in der Ausführungsphase an Ort und Stelle durch die Kantonspolizei Zürich, Abteilung verkehrstechnischer Dienst, festgelegt. Im Einmündungsbereich der Bachstrasse wird auf der Birmensdorferstrasse eine Fussgängerquerung mit Mittelinsel erstellt. Dafür erforderlich ist eine Verbreiterung der Fahrbahn. Im Bereich des Knotens «Im Spitzler» werden die bestehenden Mittelinseln abgebrochen und durch einen Mehrzweckstreifen ersetzt. Dieser wird ebenfalls durch eine farbliche Markierung kenntlich gemacht. Im Bereich des Postgebäudes wird auf der Birmensdorferstrasse eine Fussgängerquerung mit Mittelinsel erstellt. Der angrenzende Belag zwischen Friedhofstrasse und Kreisel Bahnhofstrasse wird im

Vollausbau ersetzt. Bei den übrigen Flächen werden die obersten Belagsschichten abgefräst und ersetzt. Sämtliche Gemeindestrassen, die in die Birmensdorferstrasse einmünden, werden mit einer Gehwegüberfahrt versehen. Der östliche Strassenrand wird auf der Höhe der Eingangspforte verschoben und aufgeweitet. Die bestehenden Gehwege bleiben in ihrer Breite unverändert. Zwischen der Friedhof- und der Bahnhofstrasse ist die Führung eines Rad-/Gehwegs im Gegenverkehr entlang der Birmensdorferstrasse mit einer Ausbaubreite von 3 m vorgesehen. Der östliche Rand der Fahrbahn zwischen der Bahnhof- und der Feldstrasse wird angepasst. Der 3 m breite Rad- und Gehweg wird parallel zur Fahrbahn geführt. Der Fussgängerübergang im Bereich der Zufahrt zum «Zentrum Spitzacker» wird durch eine neue Mittelinsel ersetzt. Der auf der westlichen Seite der Birmensdorferstrasse verlaufende Gehweg wird zwischen dem Kreisel Feldstrasse und der neuen Fussgängerbrücke aufgehoben und urbarisiert. Die Fahrbahn erhält eine neue Breite von 7,5 m und wird im Bereich der Zufahrt zum Zentrum Spitzacker auf 9,45 m aufgeweitet, um einen zusätzlichen Linksabbiegestreifen anordnen zu können. Auf der Birmensdorferstrasse verkehren die Busse der Verkehrsbetriebe Zürich mit den Linien 308, 311 und 314. Innerhalb des Projektperimeters befinden sich drei Haltestellen. Mit den Umbaumassnahmen sollen die kurzen Abstände der Haltestellen in Oberurdorf vergrössert werden. Aus diesem Grund soll die Haltestelle Sonne in der Lage optimiert und die Haltestelle Oberurdorf in Richtung Süden verlegt werden. Dabei wird die bestehende Buswendeschlaufe auf Höhe der Reppischtalstrasse zur Bushaltestelle umfunktioniert. Für den zukünftig geplanten Busverkehr in Richtung Birmensdorf wird eine Ausfahrt aus der Wendeschleife in Richtung Süden erstellt. Sämtliche Haltestellen sollen behinderten- und normgerecht auf einer Länge von 20 m ausgebaut und mit einem Betonbelag ausgeführt werden. Die Entwässerung und Beleuchtung werden angepasst. Der Gemeinderat Urdorf hat das Projekt im Sinne von § 12 des Strassengesetzes (StrG) an seiner Sitzung vom 6. April 2009 zur Kenntnis genommen. Das Projekt wurde gemäss § 13 StrG (Mitwirkung der Bevölkerung) an der öffentlichen Orientierungsversammlung vom 19. März 2009 erläutert bzw. an der Urnenabstimmung vom 27. September 2009

verabschiedet. Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Land- erwerbsplans gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 10. August bis 10. September 2012. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Die Staatsstrasse führt über den Schäflibach, öffentliches Gewässer Nr. 1.0. Im Rahmen der Projektierung wurde die Abflusskapazität des Durchlasses überprüft. Durchlässe müssen im Siedlungsgebiet den schadlosen Abfluss einer Hochwassermenge HQ100 gewährleisten. Die technische Überprüfung hat ergeben, dass der schadlose Hochwasserabfluss unter dem Strassenteilstück gewährleistet ist. Im Rahmen des vorliegenden Strassenprojekts ist keine Veränderung des Durchlasses bei den bestehenden Objekten, Durchlässen und Brücken notwendig. Es ist deshalb keine wasserpolizeiliche Bewilligung erforderlich.

B. Lärmtechnische Anpassungen und Projektfestsetzung Die Abklärungen der Fachstelle Lärmschutz haben ergeben, dass das Projekt aus lärmtechnischer Sicht unbedenklich ist, da sich die Strassenachse kaum verschiebt. Es ist sogar eher von einer Verbesserung der Verkehrssituation auszugehen. Das Eingangstor südlich von Urdorf und die Fussgängerschutzinseln führen zu einer Verlangsamung des Verkehrs und somit zu geringeren Lärmemissionen. Der für das Bauvorhaben notwendige Landerwerb ist nach §§ 18 ff. StrG durchzuführen. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen.

C. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten werden gemäss Kostenvoranschlag vom 28. Februar 2013 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 200 000 Bauarbeiten 4 640 000 Nebenarbeiten 775 000 Technische Arbeiten 1 040 000 Total 6 655 000

Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen die nachstehenden Kosten: in Franken Erneuerung Staatsstrassen (31%) 2 084 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt (46%) 3 051 000 Staatsstrassen (11%) 730 000 Staatsstrassen Anteil öV (4%) 281 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen (8%) 509 000 Total 6 655 000 Die Erneuerung und Instandsetzung der Fahrbahn, die Verschiebung der Bushaltestellen und die Erstellung von Mittelinseln sind Sache des Kantons. Die Gemeinderat Urdorf hat mit Beschluss vom 4. Juni 2012 einer Kostenbeteiligung von Fr. 691 000 für Gestaltungselemente wie Mehrzweckstreifen, Einlenker und Eingangstor zugestimmt. Dieser Betrag wird vor Baubeginn der Gemeinde Urdorf in Rechnung gestellt. Die Einnahme ist dem Konto 61100 80010 Rückzahlung von Investitionsausgaben Fahrbahnen/Beleuchtung (Profit-Center P84490, Objekt 84S-70101) gutzuschreiben. Der Gemeinderat Urdorf beschliesst die Baumbepflanzung entlang der Birmensdorfer- und der Feldstrasse im Sinne des Strassenraum- und Gestaltungskonzepts der skw AG. Die Ausführung soll durch das Tiefbauamt des Kantons Zürich vorgenommen werden. Die Mehrkosten für die Baumbepflanzung gehen zulasten des Kantons. Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist unter Berücksichtigung des erwähnten, rechtsverbindlich zugesicherten Beitrags der Gemeinde Urdorf von Fr. 691 000 eine Nettoausgabe von Fr. 5 964 000 zu bewilligen, wovon Fr. 2 360 000 als gebunden gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG in die Erfolgsrechnung und Fr. 2 084 000 in die Investitionsrechnung sowie Fr. 1 520 000 als neu in die Investitionsrechnung aufzunehmen sind. Der Kostenverleger gestaltet sich demnach wie folgt: Kanton Gemeinde Urdorf Total Fr. Fr. Fr. Erneuerung Staatsstrassen 2 084 000 2 084 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt 2 360 000 691 000 3 051 000 Staatsstrassen 730 000 730 000 Staatsstrassen Anteil öV 281 000 281 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen 509 000 509 000 Total 5 964 000 691 000 6 655 000

In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 6 655 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgaben Ausgaben Fr. Fr. Fr. Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 3 051 000 3 051 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt (federführend) Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 2 084 000 2 084 000 Erneuerung Staatsstrassen Konto 8400.50110 00000 730 000 730 000 Staatsstrassen Konto 8400.50110 80020 281 000 281 000 Staatsstrassen Anteil öV Konto 8400.50110 80010 509 000 509 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen Total 5 135 000 1 520 000 6 655 000 In der erwähnten Ausgabenbewilligung sind die mit Verfügungen des Tiefbauamtes Nrn. 1681/2008 und 1975/2012 bewilligten Ausgaben von insgesamt Fr. 360 000 für die Projektierungsarbeiten enthalten. Diese Verfügungen sind bezüglich der Ausgaben aufzuheben. Die Bruttokosten von Fr. 6 655 000 verringern sich um den Beitrag der Gemeinde Urdorf von Fr. 691 000. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 147 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen (2,5%) Abschreibungssatz Betrag Baukosten Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen Erneuerung 58% 2 084 000 26 000 2,5% 52 000 Staatsstrassen 20% 730 000 9 000 2,5% 18 000 Staatsstrassen Anteil öV 8% 281 000 4 000 2,5% 7 000 Staatsstrassen 14% 509 000 6 000 5% 25 000 Beleuchtungsanlagen Zwischentotal 45 000 102 000 Total 100% 3 604 000 147 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-70101, Gemeinde Urdorf, 632 Birmensdorferstrasse, aufzunehmen. Die Anteile für Erneuerung Staatsstrassen, Staatsstrassen, Staatsstrassen Anteil öV und Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen sind umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2013 mit Fr. 1 331 000 enthalten und im KEF 2013–2016 für das Jahr 2014 mit Fr. 5 324 000 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Instandsetzung und Erneuerung der Fahrbahn, den Umbau der Bushaltestellen, die Erstellung von Mittelinseln und eines Eingangstors sowie von Gestaltungsmassnahmen an der 632 Birmensdorferstrasse, Gemeinde Urdorf, wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.

II. Für die Bauausführung werden eine gebundene Nettoausgabe von Fr. 4 444 000 und eine neue Ausgabe von Fr. 1 520 000, insgesamt Fr. 5 964 000, zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Davon gehen Fr. 3 604 000 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 2 360 000 zulasten der Erfolgsrechnung.

III. Diese Beträge werden nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 20. Juli 2012)

IV. Die Verfügungen Nrn. 1681/2008 und 1975/2012 des Tiefbauamtes werden aufgehoben.

V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

VI. Mitteilung an den Gemeinderat Urdorf, Bahnhofstrasse 46, Postfach, 8902 Urdorf (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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