Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 674/2013

Kantonalisierung Kleinpensen, Stellenplan

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Juni 2013

674. Bildungsdirektion (Kantonalisierung Kleinpensen, Stellenplan)

Erwägungen

1. Kantonalisierung der Lehrpersonen mit Kleinpensen und der Fachlehrpersonen In der Volksabstimmung vom 3. März 2013 haben die Stimmberechtigten der Änderung des Lehrpersonalgesetzes vom 6. Februar 2012 (Vorlage 4774) zugestimmt. Gemäss heutiger Regelung sind Lehrpersonen an der Volksschule mit einem Pensum von weniger als zehn Wochenlektionen sowie Fachlehrpersonen (wie z. B. Sportlehrpersonen) nicht dem kantonalen Lehrpersonalrecht unterstellt. Sie werden in kommunalen Anstellungsverhältnissen beschäftigt. Die Änderung des Lehrpersonalgesetzes vom 6. Februar 2012 führt unter anderem dazu, dass diese kommunalen Anstellungsverhältnisse in ein kantonales übergeführt werden müssen. Dies hat zur Folge, dass das Volksschulamt neben den bisherigen rund 12 500 Anstellungsverhältnissen noch rund 4000 zusätzliche Anstellungsverhältnisse administrieren muss. Es ist geplant, diese Änderung auf Beginn des Schuljahres 2015/16 in Kraft zu setzen.

2. Überführung der kommunalen Anstellungsverhältnisse in kantonale Anstellungsverhältnisse Die Kantonalisierung von rund 4000 kommunalen Anstellungsverhältnissen ist mit einem grossen Aufwand verbunden. Insbesondere ist bei jeder Lehrperson – das Lehrdiplom zu prüfen, – die Lohneinstufung unter Berücksichtigung der bisherigen Tätigkeit, der heutigen Einstufung und der bisherigen Lohnentwicklung festzulegen, – die Dienstjahre zu berechnen. Der Zeitplan für die Überführung sieht wie folgt aus: – Beginn der Arbeiten im Sommer 2013 – Versand der Unterlagen an die Gemeinden im Herbst 2013 – Rücksendung der ausgefüllten Unterlagen bis Februar 2014 – Informationen und Bekanntgabe der Anstellungsdaten an die Lehrpersonen und Gemeinden bis Herbst 2014 – Weitere Bereinigungen bis Ende 2014 – Allfällige Kündigungen bis Ende März 2015 – Kantonalisierung der Anstellungsverhältnisse auf den 1. August 2015

3. Befristete Erweiterung des Stellenplans Die zeitintensiven Arbeiten für die Überführung der Anstellungsverhältnisse können mit der heutigen Anzahl Mitarbeitenden nicht erledigt werden. Es ist deshalb notwendig, den Stellenplan befristet zu erweitern. Das Volksschulamt verfügt dafür bereits über die notwendige Erfahrung, da auf den 1. Januar 2008 im Zusammenhang mit der Kantonalisierung der Kindergartenstufe rund 1500 kommunale Anstellungen in ein kantonales Anstellungsverhältnis übergeführt werden mussten. Dafür wurden 2006 2,5 Stellen geschaffen (RRB Nr. 860/2006). Die Umsetzung der Änderung des Lehrpersonalgesetzes vom 6. Februar 2012 ist wesentlich umfangreicher und komplexer, da nicht nur Anstellungen von Lehrpersonen mit einem Volksschullehrdiplom, sondern auch solche mit Fachlehrdiplomen (z. B. Sportlehrpersonen) übergeführt werden. Um die genannten Arbeiten fristgerecht erledigen zu können, benötigt das Volksschulamt insgesamt 4,0 Stellen. Auf den 1. August 2013 sind deshalb im Volksschulamt für die umschriebenen Aufgaben folgende Stellen neu zu schaffen: Stellen Lohnklasse 1,0 Adjunkt/in 18 3,0 Personalassistent/innen 13

4. Begründung der Einreihung Die Adjunktin oder der Adjunkt leitet die Kantonalisierung der Kleinpensen, führt Gespräche und Verhandlungen mit den Personalverbänden, steht in Kontakt mit Schulpflegen und Schulleitungen, führt die weiteren Projektmitarbeitenden, organisiert die Arbeitsaufteilung und klärt die besonderen Überführungsfälle. Für diese Aufgabe ist eine qualifizierte Ausbildung im Personalwesen nötig. Weiter sind Kenntnisse des Zürcher Schulwesens unabdingbar. An die Stelleninhaberinnen oder den Stelleninhaber werden hohe Anforderungen in Bezug auf Sozialkompetenz und Selbstständigkeit sowie an die Führungskompetenz gestellt. Die übrigen Mitarbeitenden werden in der Funktion als Personalassistentin oder -assistent angestellt. Sie bearbeiten selbstständig die einzelnen Dossiers. Auch sie müssen über gute Kenntnisse im Personalwesen und insbesondere im Volksschulbereich verfügen. Ihre Arbeit ist vergleichbar mit jener der übrigen Mitarbeitenden, die in diesem Bereich im Volksschulamt tätig sind. Die notwendigen Stellen für die Bewältigung der laufenden Administration der zusätzlichen Stellen ab dem Schuljahr 2015/16 werden in einem separaten Antrag (vgl. Vorlage 4774, ABl 2011, S. 677) beantragt.

5. Kosten Die Stellenplanerweiterung verursacht folgende Mehrkosten: Personalaufwand (Lohn, einschliesslich Arbeitgeberbeitrag und Infrastruktur): in Franken 1,0 Stelle Adjunkt/in 170 000 3,0 Stellen Personalassistent/innen 360 000 Total Mehrkosten pro Jahr 530 000 Diese Mittel sind im Budget 2013 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2013–2016 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Stellenplan des Volksschulamtes wird befristet vom 1. August 2013 bis 31. Juli 2015 wie folgt erweitert: Volksschulamt Stellen Richtposition Lohnklasse VVO 1,0 Adjunkt/in 18 3,0 Personalassistent/innen 13

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Zitiert in