RRB Nr. 686/2015
Tramverbindung Hardbrücke in Zürich-West, Ausgabenkompetenz
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juli 2015
686. Tramverbindung Hardbrücke in Zürich-West
Erwägungen
(Ausgabenkompetenz) Am 30. November 2014 bewilligten die Stimmberechtigten einen Staatsbeitrag von höchstens 76,4 Mio. Franken an den Bau der neuen Tramverbindung über die Hardbrücke in Zürich-West. Die Gesamtkosten für die Verbindung zwischen Hardplatz und Escher-Wyss-Platz wurden auf 129,6 Mio. Franken veranschlagt. Die Beitragszusicherung steht unter dem Vorbehalt der Mitfinanzierung des Bundes aus Mitteln des Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr. Die Volkswirtschaftsdirektion reichte gestützt auf RRB Nr. 576/2012 beim Bund die Agglomerationsprogramme des Kantons Zürich ein. Darunter befand sich auch die Tramverbindung Hardbrücke. Das vorliegende Projekt umfasst die beiden Massnahmen Tramverbindung Hardbrücke (ARE-Code 0261-1.2.001) und Anpassungen Bahnhof Hardbrücke (ARE- Code 0261-1.2.009). Diese sind Bestandteil des Agglomerationsprogramms Zürich – Glattal und werden vom Bund mit einem Beitragssatz von 35% unterstützt (vgl. Bundesbeschluss vom 16. September 2014). Der Bund hat mit dem Kanton Zürich am 24. März 2015 eine entsprechende Leistungsvereinbarung unterzeichnet. Entsprechend der in RRB Nr. 576/ 2012 erteilten Ermächtigung wurde diese seitens des Kantons durch die Volkswirtschaftsdirektion unterschrieben. Die Baubewilligung bzw. Plangenehmigung des Bundesamtes für Verkehr für das Gesamtprojekt liegt vor. Der Bau der Tramverbindung Hardbrücke und die Anpassungen des Bahnhofs Hardbrücke erfolgen gestützt auf zwei Finanzierungsvereinbarungen zwischen dem Bund und dem Kanton Zürich als Beitragsgeber und der Stadt Zürich als Massnahmenträgerin bzw. Beitragsempfängerin. Die beiden Finanzierungsvereinbarungen liegen im Entwurf vor und bauen auf einem Standardvertrag des Bundes auf, der für alle Eisenbahnprojekte gilt, die aus dem Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr unterstützt werden. Geregelt werden insbesondere der genaue Projektinhalt, die vom Bund angerechneten Investitionskosten, die Subventionsform, die Zahlungsabwicklung, die Projektorganisation und das Controlling.
Die Vereinbarungen haben zwei Besonderheiten. Zum einen beruhen sie auf dem einheitlichen Preisstand der Agglomerationsprogramme vom 30. April 2005. Die Teuerung ab diesem Zeitpunkt und die nicht rückforderbare Mehrwertsteuer werden als Zuschlagsgrössen berücksichtigt. Aus diesem Grund sind die Basiszahlen in der Vereinbarung nicht direkt mit denjenigen des kantonalen Kreditbeschlusses vergleichbar. Zum anderen regeln die Vereinbarungen im Wesentlichen nur die Anforderungen des Bundes. Die zusätzlichen Bedürfnisse und Ansprüche des Kantons Zürich wurden vorgelagert in einer Umsetzungsvereinbarung zwischen dem Kanton Zürich als Verantwortlichem bzw. als Träger des Agglomerationsprogramms einerseits und der Stadt Zürich als Einzelmassnahmenträgerin und Mitfinanzierende anderseits geregelt. Diese Trägerschaftsvereinbarung diente als Grundlage für die Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung. Kanton und Stadt Zürich teilen sich die nach Abzug des Bundesbeitrags verbleibenden Kosten der beiden Projekte im Verhältnis von 94,6% zu 5,4% (Tramverbindung Hardbrücke) bzw. 77% zu 23% (Anpassungen Bahnhof Hardbrücke). Gemäss der Ermächtigung in RRB Nr. 576/2012 sind seitens des Kantons sowohl die Trägerschaftsvereinbarung (Umsetzungsvereinbarung) als auch die Finanzierungsvereinbarungen durch die Volkswirtschaftsdirektion zu unterzeichnen. Die Tramverbindung Hardbrücke wird vom Tiefbauamt der Stadt Zürich (Bauherrin) in Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben Zürich (Eisenbahninfrastrukturunternehmen) verwirklicht. Die Organisation, in die auch Vertretungen von Bund, Kanton Zürich und SBB eingebunden sind, ist in einem im November 2014 in der Projektorganisation verabschiedeten Projekthandbuch festgelegt. Die Bauarbeiten wurden bereits ausgeschrieben und im April 2015 mit dem Vorbehalt der geregelten Finanzierung vergeben. Gestützt auf die vom Bund erteilte Genehmigung für den vorzeitigen Baubeginn ist die Arbeitsaufnahme im Mai 2015 erfolgt. Wie bei Zahlungen aus dem Verkehrsfonds üblich, übernimmt der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) die Verwaltung des Verpflichtungskredits. Er ist dazu zu ermächtigen, die Auszahlungen des Kantonsbeitrags entsprechend dem Baufortschritt und der Vereinbarungen vorzunehmen.
Der ZVV übernimmt auch die Begleitung und Überwachung des Projekts und vertritt die Volkswirtschaftsdirektion beim Vollzug der Vereinbarung. Die notwendigen Mittel sind im KEF 2015–2018 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Zürcher Verkehrsverbund wird ermächtigt, über den bewilligten Kredit für den Bau der Tramverbindung Hardbrücke in Zürich-West zu verfügen und die Zahlungen nach Massgabe des Baufortschritts und der Finanzierungsvereinbarungen vorzunehmen.
II. Mitteilung an das Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern, die Stadt Zürich, Tiefbau- und Entsorgungsdepartement, 8021 Zürich, den Zürcher Verkehrsverbund sowie an die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi