Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 694/2015

Vereinbarung über die Nutzung der Dreifachsporthalle "Tempohalle" in Uster, Genehmigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juli 2015

694. Vereinbarung über die Nutzung der Dreifachsporthalle

Erwägungen

«Tempohalle» in Uster (Genehmigung) Mit Beschluss Nr. 849/2013 bewilligte der Regierungsrat für den Umbau des Bildungszentrums Uster mit der Erstellung eines Neubaus der Kantonsschule Uster eine gebundene Ausgabe von Fr. 55 143 500. In diesem Betrag ist eine Ausgabe von Fr. 1 500 000 für die Nutzung und Miete von Turnhallen (drei Jahre zu Fr. 500 000) enthalten. Der Beschluss erfolgte unter dem Vorbehalt, dass der Kantonsrat für den Umbau des Bildungszentrums mit Neubau der Kantonsschule einen Objektkredit von Fr. 72 302 000 bewilligt. Die entsprechende Beschlussfassung durch den Kantonsrat erfolgte am 3. März 2014. Die Stadt Uster plant die Erstellung einer Dreifachsporthalle «Tempohalle» im Buchholz in Uster. Die Sporthalle wird den Schulen des Bildungszentrums Uster während der Unterrichtszeiten (Montag bis Freitag zwischen 7.15 Uhr und 18 Uhr) zur Verfügung gestellt. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt hat mit der Stadt Uster eine entsprechende Nutzungsvereinbarung für die Dauer vom 1. Mai 2016 bis 30. April 2019 ausgehandelt. Die Mietgebühr während dreier Jahre beträgt jährlich Fr. 500 000. Mit der Gebühr werden sämtliche aus Nutzung und Betrieb anfallenden Kosten abgegolten. Gestützt auf § 34 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 richtet sich die Zuständigkeit für den Abschluss von Verträgen nach der Ausgabenkompetenz für gebundene Ausgaben.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Vereinbarung zwischen der Bildungsdirektion des Kantons Zürich, vertreten durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, und der Stadt Uster, vertreten durch die Finanzabteilung, betreffend die Nutzung der Dreifachsporthalle «Tempohalle» in Uster wird genehmigt.

II. Mitteilung an die Stadt Uster, Abteilung Finanzen, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster, und an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi