RRB Nr. 694/2021
Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung vom 25. Juni 2021, Ermächtigung
Rubrum
Öffentliche Fassung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Juni 2021
694. Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung, Ermächtigung Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hält in der Regel viermal jährlich eine Plenarversammlung ab. Gemäss § 24 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (LS 172.11) erfordern Stellungnahmen des Regierungsrates, die eines seiner Mitglieder in der Plenarversammlung der KdK abgibt, einen vorgängigen Beschluss des Regierungsrates. Der vorliegende Beschluss erfolgt im Hinblick auf die Plenarversammlung vom 25. Juni 2021. Die Geschäfte einer Plenarversammlung unterteilen sich in Organisationsgeschäfte, Blockgeschäfte, Einzelgeschäfte und Varia.
Organisationsgeschäfte
Erwägungen
7. Rechnung 2020 Die Jahresrechnung 2020 schliesst mit einem Nettoaufwand von Fr. 3 124 189 und einem Ertragsüberschuss von Fr. 171 811 ab. Nach Rückzahlung von Fr. 150 000 an die Kantone wird der verbleibende Überschuss von Fr. 21 811 dem Kostenteiler (Reserve) zugewiesen. Der Kostenteiler beträgt neu Fr. 1 392 611. Haltung des Kantons Zürich Die Jahresrechnung 2020 kann genehmigt werden. Die Rückzahlung von Fr. 150 000 an die Kantone ist angesichts der hohen Reserven zu begrüssen.
8. Budget 2022 / Finanzplan 2023 Das Budget 2022 geht von einem Ausgabenvolumen von Fr. 3 614 000 aus. Zusätzlich ist eine Entnahme aus dem Kostenteiler (Reserve) von Fr. 11 300 zur Deckung des erwarteten Aufwandüberschusses vorgesehen. Die Kantonsbeiträge werden hingegen auf der gleichen Höhe wie in den Vorjahren belassen. Haltung des Kantons Zürich Der Beitrag des Kantons Zürich wird für 2022 Fr. 588 118 betragen. Es ist erfreulich, dass die Kantonsbeiträge nicht erhöht werden. Allerdings soll unter einer neuen Position «Projekte ch Stiftung» ein Beitrag von Fr. 150 000 an die ch Stiftung für die «Anschubfinanzierung» von Föderalismusprojekten übertragen werden. Diese Umschichtung ist abzuleh- nen. Der Regierungsrat hat sich mehrfach (u. a. in seiner Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 299/2019 betreffen Konferenzföderalismus) dafür ausgesprochen, dass auf eine klare und transparente – strukturelle und finanzielle – Abgrenzung zwischen der ch Stiftung und der KdK geachtet werden soll. Bereits im Zusammenhang mit dem Budget 2021 hatte sich der Regierungsrat gegen einen Übertrag von Fr. 50 000 an die ch Stiftung ausgesprochen (RRB Nr. 633/2020). Der Übertrag ist insbesondere auch vor dem Hintergrund des erwarteten Aufwandüberschusses im KdK-Budget 2022 nicht angebracht. Bei den übrigen Traktanden unter diesem Titel handelt es sich um Geschäfte zur Kenntnisnahme (5 und 9) sowie unbestrittene Wahl- (4) und Genehmigungsgeschäfte (2, 3 und 6), die keiner Bemerkungen oder keiner Stellungnahme bedürfen.
Blockgeschäfte 13. … …
Einzelgeschäfte
22.1 Covid-19-Pandemie: Lagebeurteilung, aktuelle Herausforderungen, weiteres Vorgehen Der Plenarversammlung vom 25. Juni 2021 werden die aktuellen Herausforderungen in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zur Diskussion vorgelegt. Diese betreffen einerseits den vierten Öffnungsschritt ab 31. Mai 2021, die Bewilligung von Grossveranstaltungen und den dafür vorgesehenen «Schutzschirm» sowie anderseits das neue Covid-Zertifikat. Die Plenarversammlung ist auch eingeladen, eine politische Einschätzung des «neuen» Verfahrens für die Konsultation der Kantone vorzunehmen. Seit der Rückkehr zur besonderen Lage erfolgten diese mehrheitlich über die Direktorenkonferenzen. Die KdK hat dem Bundesrat mehrmals das Anliegen zur Kenntnis gebracht, dass Anhörungen und Konsultationen über die Kantonsregierungen erfolgen und Anfragen direkt an die Staatskanzleien der Kantone gerichtet werden sollten. Ein Vorgehen über eine Direktorenkonferenz soll nur in äusserst dringenden Fällen oder bei rein fachspezifischen Themen eingesetzt werden. Am Covid-19-Austausch zwischen Bund und Kantonen vom 15. April 2021 wurde gemäss KdK vereinbart, dass die Staatskanzleien bei Konsultationen zu Covid-19 «versuchsweise» direkt kontaktiert werden. Der Bund erhält die Stellungnahmen der 26 Kantonsregierungen, aber keine konsolidierten Stellungnahmen. Der GDK-Vorstand kann bei Bedarf eine fachliche Einschätzung zu gesundheitspolitischen Fragen abgeben. Es sei ausser- dem vereinbart worden, dass das «neue Vorgehen» für die Konsultationen vor der Sommerpause auf der Grundlage der Erfahrungen beurteilt wird. Nach der Diskussion an der Plenarversammlung wird deshalb ein Austausch zwischen dem KdK-Präsidenten, dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern sowie dem GDK-Präsidenten stattfinden. Haltung des Kantons Zürich Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei einer Konsultation der Kantonsregierungen über die jeweiligen Staatskanzleien um das ordentliche Vorgehen handelt. In diesem Sinne muss nicht ein «neues» Verfahren beurteilt werden, das «versuchsweise» eingeführt wurde. Auch die Auswertung der Stellungnahmen der Kantone ist grundsätzlich Aufgabe des Bundes. Der Entscheid, ob und in welchen Fällen eine gemeinsame Stellungnahme der Kantonsregierungen und/oder Fachdirektorenkonferenzen eingereicht werden soll, liegt bei den Kantonen und nicht beim
Bund. Was die jüngsten Konsultationen der Kantone betrifft, so ist anzumerken, dass die Kantonsregierungen eingeladen wurden, ihre Stellungnahmen in einem digitalen Umfragetool zu erfassen. Dieses ist jedoch für die Abgabe von inhaltlich differenzierten Stellungnahmen nur beschränkt geeignet. So konnten verschiedene Fragen lediglich mit «Ja» oder «Nein» beantwortet werden. Damit können aber wichtige Informationen und Überlegungen im Hinblick auf eine praktikable und breit abgestützte Lösungsfindung an den Bund nicht erfasst werden.
22.2 Auswertung Krisenmanagement: Stand der Arbeiten, weiteres Vorgehen Der Plenarversammlung vom 25. Juni 2021 wird das weitere Vorgehen in Bezug auf die Auswertung des Krisenmanagements für den Zeitraum von Oktober 2020 bis Sommer 2021 vorgelegt. Der Fokus liegt dabei auf dem Krisenmanagement zwischen Bund und Kantonen (vertikale Ebene) sowie der Kantone untereinander (horizontale Ebene). Dazu sind Online-Befragungen von kantonalen Schlüsselakteurinnen und -akteuren sowie in einem zweiten Schritt Gruppendiskussionen mit politischem Führungspersonal sowie Kadermitarbeitenden der Kantone vorgesehen. Für die Durchführung und Auswertung der Online-Befragungen wurde das Büro Interface beauftragt. Im Herbst 2021 wird das KdK-Sekretariat die Resultate der Analyse in einem politischen Schlussbericht mit entsprechenden Empfehlungen aufbereiten. Die definitive Verabschiedung ist an der Plenarversammlung vom März 2022 geplant. Haltung des Kantons Zürich Dem weiteren Vorgehen kann zugestimmt werden. Die Kantone werden derzeit allerdings von verschiedenen Stellen im Rahmen deren Evaluationsvorhaben angegangen, die teilweise sogar über dasselbe Evalua- tionsbüro abgewickelt werden. Es besteht die Gefahr der Überbeanspruchung von wichtigen kantonalen Akteurinnen und Akteuren durch diese unterschiedlichen Evaluationsvorhaben. Es wäre deshalb zu begrüssen, wenn das KdK-Sekretariat darauf hinwirken könnte, dass Umfragen an die Kantone mit sich überschneidenden Fragestellungen nach Möglichkeit koordiniert werden. 23. … … 24. … …
25. Digitale Verwaltung Schweiz DVS: Verabschiedung Stellungnahme zu den Grundlagen Im Frühling 2020 stimmten der Bundesrat und die Kantonsregierungen der Umsetzung des Projekts «Optimierung Steuerung Digitale Verwaltung» zu. Das Vorhaben ist in drei Etappen gegliedert. In der ersten Etappe «Politische Plattform mit Standardentwicklung» sollen E-Government Schweiz und die Schweizerische Informatikkonferenz in eine neue gemeinsame Organisation zusammengeführt werden. Die neue Organisation Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) soll ab 1. Januar 2022 operativ sein. Die dazu notwendigen Grundlagen, insbesondere der Grundlagenbericht und der Entwurf der öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung Bund – Kantone wurden bei den Kantonsregierungen in Konsultation gegeben. Die Plenarversammlung vom 25. Juni 2021 ist eingeladen, die Änderungsanträge der Kantone zur Rahmenvereinbarung anhand der Rückmeldungen der einzelnen Kantone und der entsprechenden Beurteilung durch das KdK-Generalsekretariat zu bereinigen (siehe Beilage 25b) sowie einen Positionsbezug zur Umsetzung der DVS zu verabschieden (siehe Beilage 25a). Anschliessend werden das Generalsekretariat des EFD und das Generalsekretariat der KdK die neue Rahmenvereinbarung soweit erforderlich bereinigen. Ziel ist, dass der Bundesrat und die Kantonsregierungen (handelnd über die KdK) die Rahmenvereinbarung bis Ende 2021 unterzeichnen können, damit diese auf 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat hat in seiner Konsultationsantwort an die KdK (RRB Nr. 536/2021) dem Entwurf für eine öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die DVS grundsätzlich zugestimmt. Die eingegangenen Änderungsanträge der verschiedenen Kantone können gemäss den Empfehlungen des KdK-Generalsekretariates bereinigt werden (siehe Beilage 25b). Dies gilt auch für die drei Anträge des Kantons Zürich
(Nr. 28, 31 und 49), die vom KdK-Generalsekretariat zur Ablehnung empfohlen werden. An ihnen soll in Übereinstimmung mit den Begründungen des KdK-Sekretariates nicht zwingend festgehalten werden.
28. Sonderausgabe Briefmarken-Spezialbogen «Mein Kanton – unsere Schweiz» Die Post beabsichtigt, gemeinsam mit den 26 Schweizer Kantonen ein Briefmarkenprojekt durchzuführen. So sollen 26 verschiedene Briefmarken durch eine Grafikkünstlerin oder einen Grafikkünstler jedes Kantons zum gleichen übergreifenden Thema gestaltet werden. Zur Herausgabe des Sonderbogens mit den 26 Kantonsbriefmarken ist ein grossangelegter öffentlicher Anlass geplant. Die Post sieht vor, eine Multimedia- Produktion an die Fassade des Bundeshauses zu projizieren. Das Video würde unter anderem eine Kurzpräsentation der 26 Designs mit der jeweiligen Botschaft des entsprechenden Kantons umfassen. Die Kantone könnten die Produktion anschliessend auch bei eigenen Anlässen nutzen. Der Leitende Ausschuss der KdK befürwortet das Projekt und hat sich für das übergreifende Thema «Die Schweiz und ihre politische und kulturelle Vielfalt» ausgesprochen. Die Post will die Kosten für die Gestaltung der 26 Briefmarkenmotive und die Produktion der 100 000 Sonderbogen vollumfänglich übernehmen. Für die Multimedia-Produktion mit den kantonsspezifischen Kurzporträts wird eine Kostenbeteiligung von Fr. 4500 je Kanton erwartet. Der Plenarversammlung vom 25. Juni 2021 wird beantragt, diese Kostenbeteiligung über eine ausserordentliche Entnahme von höchstens Fr. 120 000 aus der KdK-Reserve zu finanzieren. Haltung des Kantons Zürich Dem Projekt kann zugestimmt werden. Es ist allerdings anzumerken, dass mit Briefmarken eher ältere Personen angesprochen werden, da die jüngere Bevölkerung kaum mehr Briefe schreibt. Da die Multimedia-Produktionen von den einzelnen Kantonen weiterverwendet werden können, sollten diese auch über die einzelnen Kantone und nicht den Kostenteiler der KdK finanziert werden. Bei den Traktanden 22.3, 26 und 27 unter diesem Titel handelt es sich um Geschäfte zur Kenntnisnahme, die keiner Bemerkungen oder keiner Stellungnahme bedürfen.
Öffentlichkeit dieses Beschlusses Die KdK hat die Geschäfte 13, 23 und 24 als vertraulich eingestuft. Die Ausführungen dazu sind deshalb gestützt auf § 23 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (LS 170.4) nicht zu veröffentlichen.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Vertreter des Regierungsrates in der KdK wird ermächtigt, anlässlich der Plenarversammlung der KdK vom 25. Juni 2021 im Sinne der Erwägungen Stellung zu beziehen.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Plenarversammlung vom 25. Juni 2021 nicht öffentlich. Die Erwägungen zu den Traktanden 13, 23 und 24 sind auch danach nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (öffentliche Fassung, nach Veröffentlichung gemäss Dispositiv II), den Finanzdirektor und die übrigen Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli