Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 70/2020

Strassen, alle Strassen der Unterhaltsregion I (Los I), Kanal-/Schachtreinigung, Schlammentsorgung 2020 - 2024, Vergabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Januar 2020

70. Strassen (alle Strassen der Unterhaltsregion I [Los I];

Erwägungen

Kanal-/Schachtreinigung einschliesslich Schlammentsorgung 2020–2024, Vergabe) Mit Beschluss Nr. 1169/2013 bewilligte der Regierungsrat für die betrieblichen Unterhaltsarbeiten an Staatsstrassen eine jährlich wiederkehrende gebundene Ausgabe von 16 Mio. Franken. Für die Kanal-/Schachtreinigung einschliesslich Schlammentsorgung in der gesamten Unterhaltsregion I für die Jahre 2020 bis 2024 liegen aufgrund eines offenen Verfahrens sieben gültige Angebote von Fr. 1 198 299.98 bis Fr. 2 096 945.52 vor. Aufgrund der Prüfung der Eignungs- und Zuschlagskriterien sind die Leistungen an die ARGE KIBAG VZ Kanalreinigung AG, c/o KIBAG Kanalunterhalt AG, Fällanden, zu vergeben. Die Vertragssumme von Fr. 1 198 299.98 gemäss Angebot vom 14. Oktober 2019 kann sich für Unvorhergesehenes um rund 15% auf Fr. 1 378 000.00 erhöhen. Der Betrag ist durch die Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1169/2013 gedeckt. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Konto 8400.3141 0 80010 aufzunehmen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Arbeiten für die Kanal-/Schachtreinigung einschliesslich Schlammentsorgung 2020 bis 2024 in der Unterhaltsregion I werden gemäss Angebot vom 14. Oktober 2019 zu Fr. 1 198 299.98 an die ARGE KIBAG VZ Kanalreinigung AG, c/o KIBAG Kanalunterhalt AG, Fällanden, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 1 378 000.00 erhöhen.

II. Der Betrag geht zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt.

III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlages auf simap.ch nicht öffentlich.

IV. Mitteilung an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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