Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 701/2011

Gemeindewesen, Zweckverband Regionale Tierkörpersammelstelle Fehraltorf, Auflösung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juni 2011

701. Gemeindewesen (Zweckverband Regionale Tierkörpersammelstelle Fehraltorf)

Erwägungen

1. Die Politischen Gemeinden Bauma, Fehraltorf, Hittnau, Illnau- Effretikon, Kyburg, Lindau, Pfäffikon, Russikon, Sternenberg, Turbenthal, Weisslingen, Wila, Wildberg und Zell bildeten seit 1972 einen Zweckverband für den Betrieb einer regionalen Tierkörpersammelstelle in Fehraltorf (RRB Nr. 825/1972). Zwischen dem 12. Mai 2009 und dem 6. Dezember 2010 haben die zuständigen Gemeindeorgane der Verbandsgemeinden der Auflösung des Zweckverbands zugestimmt. Die Rechtskraftbescheinigung für die erwähnten Auflösungsbeschlüsse liegen vor. Die Aufgaben, die der Zweckverband bisher wahrgenommen hat, werden von den Gemeinden künftig mittels anderer Zusammenarbeitsformen erfüllt.

2. Die Auflösung des Zweckverbands Regionale Tierkörpersammelstelle Fehraltorf gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist zur Kenntnis zu nehmen. Die Akten des Zweckverbands sind von der Sitzgemeinde Fehraltorf ins Gemeindearchiv überzuführen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Von der Auflösung des aus den Politischen Gemeinden Bauma, Fehraltorf, Hittnau, Illnau-Effretikon, Kyburg, Lindau, Pfäffikon, Russikon, Sternenberg, Turbenthal, Weisslingen, Wila, Wildberg und Zell bestehenden Zweckverbands Regionale Tierkörpersammelstelle Fehraltorf wird Kenntnis genommen.

II. Die Akten des Zweckverbands sind von der Sitzgemeinde Fehraltorf ins Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung richtet sich nach Archivgesetz.

III. Mitteilung an die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Bauma, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, Fehraltorf, Kempttalstrasse 54, 8320 Fehraltorf, Hittnau, Jakob Stutz-Strasse 50, 8335 Hittnau, Illnau- Effretikon, Märtplatz 29, 8307 Illnau-Effretikon, Kyburg, Hinterdorfstrasse 21, 8314 Kyburg, Lindau, Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau, Pfäffikon, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon, Russikon, Kirchgasse 4, 8332

Russikon, Sternenberg, Buech 141, 8499 Sternenberg, Turbenthal, Tösstalstrasse, 56, 8488 Turbenthal, Weisslingen, Dorfstrasse 40, 8484 Weisslingen, Wila, Kugelgasse 2, 8492 Wila, Wildberg, Luegetenstrasse 3, 8489 Wildberg, und Zell, Spiegelacker 5, 8486 Rikon, den Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, sowie an die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi