RRB Nr. 702/2023
Anfrage Janine Vannaz, Aesch, und Arianne Moser, Bonstetten, betreffend Jede Gelegenheit nutzen, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 141/2023
Sitzung vom 7. Juni 2023
702. Anfrage (Jede Gelegenheit nutzen) Die Kantonsrätinnen Janine Vannaz, Aesch, und Arianne Moser, Bonstetten, haben am 3. April 2023 folgende Anfrage eingereicht: Der Kanton Zürich ist im Besitz des Historischen Kleinkraftwerks Ottenbach. Seit 1977 gehört die Anlage dem Kanton, steht der Öffentlichkeit zur Verfügung und wird heute vom Verein Historisches Kleinkraftwerk Ottenbach betrieben. Das denkmalgeschützte Fabrikgebäude steht am Rande des Naturschutzgebietes Bibellas. Die Optik des Geländes ist jedoch durch den Autobahnzubringer beeinträchtigt. Im vergangenen Winter war das Thema Energiemangellage allgegenwärtig. Die Situation hat vor Augen geführt, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien gefördert werden muss. In Ottenbach könnte Strom gewonnen werden. Ein Kanal und ein Wehr sind bereits vorhanden, was die Investitionen und Umweltbeeinträchtigungen erheblich reduzieren würde. Ein Projekt für ein aktives Kleinwasserkraftwerk ist seit vielen Jahren vorhanden und wurde dem Bauamt im Dezember 2020 vorgelegt. Dem Baudirektor wurden Fragestellungen für eine Wiederinbetriebnahme vorgelegt, welche durch das AWEL abschlägig beantwortet wurden. Die Ausgangslage hat sich nach dem letzten Winter jedoch gewandelt. In Anbetracht einer stark veränderten Stromlage und entsprechender Strompreise bitten wir den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Ist die Regierung auch der Meinung, dass jede Gelegenheit genutzt werden sollte, um alternative Energien zu fördern?
2. Angenommen, die Finanzierung des oben erwähnten Projekts wäre von privater Hand sichergestellt, was würde benötigt werden, um eine Bewilligung und Realisierung machbar zu machen?
3. Im Antwortschreiben von Christoph Zemp (AWEL) wurde der Denkmalschutz wiederholt erwähnt. Wie müssten die Voraussetzungen sein, Stromgewinnung vor Denkmalschutz zu stellen? Kann der Bevölkerung zugemutet werden, die Heizungen runterzudrehen, aber die Möglichkeit einer Stromproduktion wird in Absprache mit der Denkmalpflege verwehrt?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Janine Vannaz, Aesch, und Arianne Moser, Bonstetten, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Für die erforderliche Dekarbonisierung und Sicherstellung der Energieversorgung ist die Förderung der erneuerbaren Energien zentral. Daher ist es richtig, jede sinnvolle Gelegenheit im Einzelfall zu prüfen. Liegen gegenläufige Interessen vor, ist eine Interessenabwägung vorzunehmen. Zu Frage 2: Neben der privaten Finanzierung wäre auch eine Trägerschaft zu finden, die ein entsprechendes Projekt erarbeitet, die nötigen Absprachen mit betroffenen Dritten, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, Interessenverbänden und Fachstellen führt und ein Konzessionsgesuch für den kommerziellen Kraftwerksbetrieb einreicht. Bei Erhalt der Konzession müsste der Betrieb und Unterhalt der Anlage übernommen und die Haftpflicht geregelt werden. Auch müsste die Trägerschaft allfällige Rückbauarbeiten bei der Stilllegung des Werks sicherstellen. Bereits bei der Projektierung müsste zudem nachgewiesen werden, dass das historische Kleinkraftwerk weder in seiner Funktion (Wassermenge) noch in seiner Wirkung als zusammenhängendes historisches Zeugnis eine wesentliche Beeinträchtigung erfährt. Weiter müsste der wirtschaftliche Betrieb der Anlage aufgezeigt werden. Diese Nachweise zu erbringen, ist nicht von sich aus ausgeschlossen; die bisherigen Planungen vermochten diese Anforderung indessen nicht zu erfüllen. Zu Frage 3: Das Turbinenhaus und die Wasserbauten des Kleinkraftwerkes Ottenbach sind im Eigentum des Kantons. Sie sind Teil der ehemaligen Seidenstoffweberei A. F. Haas & Co. AG und gehören zu einer historisch bedeutenden Industrieanlage des Kantons Zürich, die entsprechend im Inventar der Denkmalschutzobjekte von überkommunaler Bedeutung verzeichnet sind. Das historische Kleinkraftwerk Ottenbach befindet sich im Ursprungszustand und ist immer noch betriebsfähig. Die Turbinenleistung beträgt rund 60 kW. Seit 2013 wird dieser Zeitzeuge durch den Verein Historisches Kleinkraftwerk Ottenbach betreut und als Schaubetrieb im Auftrag der kantonalen Denkmalpflege der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die Gewinnung von Strom aus Wasserkraft und denkmalpflegerische Anliegen müssen sich nicht ausschliessen. Es bestehen im Kanton Zürich zahlreiche nichtmuseal betriebene Kleinwasserkraftwerke, die Teil von inventarisierten oder denkmalgeschützten historischen Anlagen sind, so zum Beispiel verschiedene Anlagen am Aabach zwischen Greifensee und Pfäffikersee oder im Winterthurer Rieter Areal. Ist aber der Betrieb als kommerzielles Wasserkraftwerk nicht möglich, ohne die Denkmalwerte wesentlich zu beeinträchtigen, ist eine Interessenabwägung vorzunehmen. Gemäss Art. 8 Abs. 2 Bst. a der Energieverordnung (SR 730.01) sind bestehende Anlagen ab 10 GWh mittlerer Jahresproduktion von nationalem Interesse. Bei Anlagen dieser Grössenordnung ist ein Entscheid zugunsten der Stromproduktion und zulasten eines anderen Schutzgutes möglich. Auf kantonaler Ebene besteht keine gesetzliche Regelung, die ein solches Vorgehen auch für kleinere Anlagen (wie z. B. die in Ottenbach) erlauben würde. Das bedeutet, dass Eingriffe nur nach vorgängiger Aufhebung oder Anpassung der Schutzverfügung möglich wären. Die Voraussetzungen zu einem solchen Schritt sind beim historischen Kleinkraftwerk Ottenbach kaum gegeben. Insbesondere weil unter den gegebenen Voraussetzungen betreffend nutzbare Wassermenge und Gefälle nur eine sehr geringe Energieproduktion von etwa 0,35 GWh pro Jahr erwartet werden kann, die gegenüber den denkmalpflegerischen Zielsetzungen nicht bedeutend ins Gewicht fällt. Hinzu kommt, dass bei diesem sehr geringen Energieertrag ein wirtschaftlicher Betrieb kaum zu erwarten ist.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli