RRB Nr. 713/2020
Lotteriefonds, Allgemeine Mittel, Beiträge 2020, 2. Serie
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juli 2020
713. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Mittel, Beiträge 2020, 2. Serie) Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allgemeinen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 20 Mio. Franken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten der Quote 2020 wurden bis anhin Fr. 1 035 000 bewilligt. Somit stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2020 noch Fr. 18 965 000 für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung. Die Finanzdirektion beantragt im Einvernehmen mit den zuständigen Fachdirektionen im Rahmen einer 2. Serie 2020 die folgenden Beitragsleistungen aus dem Lotteriefonds:
Erwägungen
1. Stiftung pro offene Türen der Schweiz, Pilotprojekt «Selbsthilfefreundliche Gesundheitsinstitutionen für den Kanton Zürich» Bereiche Soziales, Gesundheit Gesuchstellende Die Stiftung besteht seit 1973. Sie bezweckt die Organisation Unterstützung von Menschen in geistiger und seelischer Not, vor allem über Selbsthilfegruppen. Ausgangslage Im Kanton Zürich gibt es grosse Selbsthilfezentren in Zürich, Winterthur und Uster. Ein Teil der Arbeit dieser Zentren besteht in der Vernetzung mit Gesundheitsinstitutionen. Die bisherige Zusammenarbeit war jedoch eher zufällig und personen- bzw. situationsabhängig. 2017 startete die Stiftung pro offene Türen der Schweiz ein schweizweites Vorprojekt, um ein Modell für die Zusammenarbeit von Selbsthilfezentren, Gesundheitsinstitutionen und Selbsthilfegruppen zu erarbeiten mit dem Ziel, den Gesundheitsinstitutionen Zugang zum Erfahrungswissen aus den Betroffenen- und Angehörigen-Selbsthilfegruppen zu ermöglichen. Die drei Zürcher Selbsthilfezentren nahmen am Vorprojekt teil. Sie wollen nun das erarbeitete Kooperationsmodell umsetzen.
Projektziel Austesten und Anwenden des erarbeiteten Kooperationsmodells im Kanton Zürich Projektbeschrieb Im Rahmen eines dreijährigen Pilotprojektes soll das vorliegende Grundmodell den Gegebenheiten im Kanton Zürich angepasst werden. Die drei erwähnten Selbsthilfezentren werden sich unter Leitung der Stiftung mit mindestens 17 Gesundheitsinstitutionen über die institutionelle und persönliche Zusammenarbeit vernetzen und den Austausch unter den beteiligten Institutionen, Fachleuten und Selbsthilfegruppen fördern. Angestrebt werden Kooperationsvereinbarungen. Gesundheitsinstitutionen, welche die vereinbarten Massnahmen umsetzen und qualitative Vorgaben erfüllen, erhalten ein Prädikat. Kosten Fr. 647 700 Gewünschter Beitrag Fr. 249 700 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung der Stiftung beträgt Fr. 342 000. Die Standortgemeinden beteiligten sich mit Fr. 56 000. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Aus sozialpolitischer Sicht ist es angebracht, das Potenzial der Selbsthilfe ergänzend zu einem Behandlungsprozess und in der Nachsorge gezielt zu nutzen. Davon können Patientinnen und Patienten, aber auch Angehörige und das weitere Umfeld profitieren. Gleichzeitig wird die Bekanntheit der Selbsthilfezentren und -gruppen im Kanton gesteigert. Letztlich dürfte das Projekt auch zur Entlastung staatlicher Leistungen beitragen. Es ist angebracht, dass sich auch die am Projekt beteiligten Gesundheitsinstitutionen finanziell engagieren. Deshalb wird der Beitrag des Kantons auf Fr. 200 000 gekürzt. Bewilligter Beitrag Fr. 200 000
2. Stiftung Obere Mühle Dübendorf, Bühnenausstattung Bereich Kultur Gesuchstellende Die Stiftung besteht seit 1990. Im Auftrag der Organisation Stadt Dübendorf betreibt sie in der Liegenschaft Obere Mühle das gleichnamige Kultur- und Begegnungszentrum. Dem Zentrum kommt regionale Bedeutung zu. Die Fachstelle Kultur der Direktion der Justiz und des Innern unterstützt die Stiftung mit einem Betriebsbeitrag von jährlich Fr. 80 000. Ausgangslage Die Stadt Dübendorf stellt der Stiftung die Liegenschaft unentgeltlich zur Verfügung. In deren Räumlichkeiten finden pro Jahr rund 120 öffentliche Veranstaltungen (Konzerte, Lesungen, Kabarettabende, Ausstellungen usw.) statt. Etwa die Hälfte davon wird durch die Stiftung organisiert, die übrigen Anlässe von externen Veranstaltern. Seit Jahren genügen die vorhandenen Räumlichkeiten den Erfordernissen nicht mehr. Deshalb hat die Stadt entschieden, durch den Bau eines Mehrzweckgebäudes das Raumangebot zugunsten der Stiftung und der kulturell tätigen Vereine zu vergrössern. Die Stadt finanziert das Bauprojekt mit einem Investitionsbeitrag von rund 8,5 Mio. Franken. Damit ermöglicht sie aber nur eine minimale Grundausstattung für den Bühnenbetrieb (elementares Mobiliar und elementare Technik). Für die zusätzliche Bühnenausstattung ist die Stiftung Obere Mühle zuständig. Projektziel Einbau einer Bühne mit angemessener Infrastruktur, sodass professionelle Veranstaltungen möglich sind Projektbeschrieb Für den Betrag von insgesamt Fr. 491 000 möchte die Stiftung Anschaffungen für die Bühnentechnik (Licht, Ton und Bildprojektion) tätigen. Dazu zählen u. a. zusätzliche Bühnenpodeste, ein Tanzteppich, ein Dirigentenpodest, ein Konzertflügel sowie eine Hebeeinrichtung. Kosten für das Gesamtprojekt Fr. 8 991 000
Finanzierung Die Stadt Dübendorf übernimmt Kosten von Fr. 8 500 000. Der Beitrag wurde in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 bewilligt. Die Stiftung ist zuständig für die Ausstattung, die einen professionellen Betrieb ermöglicht. Kosten für die Zusatzausstattung Fr. 491 000 Gewünschter Beitrag Fr. 491 000 Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Eine grosszügige Unterstützung zugunsten der Bühnenausstattung ist angebracht. Es ist aber der gesuchstellenden Stiftung zuzumuten, für die Ausstattung ihres regional bedeutenden Kulturveranstaltungsortes auch Drittmittel zu akquirieren. Bewilligter Beitrag Fr. 440 000
3. Verein Schweizer Kinder- und Jugendchorförderung (SKJF);
8. Schweizer Kinder- und Jugendchorfestival 2022 in Winterthur Bereich Kultur Gesuchstellende Der SKJF besteht seit 2006. Er fördert die Schwei- Organisation zer Kinder- und Jugendchorkultur, indem er die Schweizer Kinder- und Jugendchöre über die Sprachgrenzen hinweg vernetzt sowie Veranstaltungen, darunter auch das Schweizer Kinder- und Jugendchorfestival, durchführt. Ausgangslage Der SKJF plante für den Zeitraum vom 13. bis 16. Mai 2021 die Durchführung des 8. Schweizer Kinder- und Jugendchorfestivals in Winterthur. In Folge der Corona-Pandemie wurde der Anlass auf den Zeitraum vom 26. bis 29. Mai 2022 verschoben. Projektziel Förderung des musikalischen Austauschs von Kindern und Jugendlichen Projektbeschrieb Am Kinder- und Jugendchorfestival 2022 in Winterthur sollen mehr als 50 Chöre aus der gesamten Schweiz mit rund 2000 Kindern und Jugendlichen teilnehmen. Ein für das Festival erarbeitetes, bereits vorliegendes Songbook verhilft den Chören zu einem gemeinsamen Repertoire und wird das spontane gemeinsame Singen ermöglichen. Der viertägige Anlass umfasst ein dichtes
Konzertprogramm. In das Festival integriert ist zudem ein eintägiger Singplausch für Kinder im Primarschulalter. Dazu kommen offene Singen, Workshops und Weiterbildungsveranstaltungen. Kosten Fr. 932 530 Gewünschter Beitrag Fr. 150 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Vereins beträgt Fr. 220 550. Von der Stadt Winterthur werden Fr. 100 000 erwartet, vom Bund Fr. 220 000. Von Stiftungen und Privaten wird ein Beitrag von Fr. 231 980 gewünscht, von Sponsoren Fr. 10 000. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Der Anlass ermöglicht es den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen, sich musikalisch weiterzubilden und Gleichgesinnte aus anderen Landesteilen kennenzulernen. Zudem wird die Bevölkerung von Winterthur und Umgebung vom Festivalangebot profitieren. Im Finanzierungsplan des Festivals werden die Sponsoringeinnahmen nur mit Fr. 10 000 veranschlagt. Dem SKJF sollte es möglich sein, einen höheren Beitrag zu akquirieren. Zudem richtet sich der Fondsbeitrag bei vergleichbaren Veranstaltungen grundsätzlich nach dem finanziellen Engagement der jeweiligen Standortgemeinde. Somit beträgt die Gesamtleistung des Kantons ebenfalls Fr. 100 000, je hälftig aufgeteilt in einen À-fond-perdu-Beitrag und eine Defizitgarantie. Bewilligter Beitrag À-fond-perdu-Beitrag Fr. 50 000 Defizitgarantie Fr. 50 000 Total Fr. 100 000
4. Universität Zürich, Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention (EBPI); Publikation «Illegale Drogen, Sex, Hepatitis, Aids und das 4-Säulen-Modell – eine Schweizer Dokumentationsanalyse 1967–2018/19» Bereiche Gesundheit, Soziales Gesuchstellende Das EBPI ist Teil der Medizinischen und der Organisation Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich. Es ist tätig in Forschung und Lehre im Bereich der öffentlichen Gesundheit und bietet der Öffentlichkeit verschiedene Dienstleistungen, u. a. das Zentrum für Reisemedizin. Ausgangslage Zur Drogenproblematik in der Schweiz sind bis anhin zahlreiche historisch ausgerichtete Bücher, Essays und grössere Zeitungsartikel erschienen, die aber jeweils nur Teilaspekte des Themas beleuchten. Eine Darstellung, die auch umfassend auf die Einführung des 4-Säulen-Prinzips (Abkehr von reinen Repressionsmassnahmen hin zu zusätzlichen Präventions-, Therapie- und Schadensminderungsmassnahmen) in Zürich eingeht, fehlt bis heute. Projektziel Herausgabe einer Zeitdokumentanalyse, welche die medizinischen, sozialen und politischen Folgen des Konsums illegaler Drogen beschreibt, ebenso die nach Einführung des 4-Säulen-Prinzips verbleibenden Altlasten sowie die neuen Problemfelder wie das Aufkommen von Designerdrogen in der heutigen Freizeit- und Lifestylewelt. Projektbeschrieb In der geplanten Publikation werden die medizinischen, sozialen und politischen Folgen der vor über 50 Jahren beginnenden Drogenepidemie und den damit zusammenhängenden Hepatitis- und Aids-Erkrankungen dargestellt. Die Veröffentlichung soll die Situation in der gesamten Schweiz abbilden und richtet sich an einen breiten Kreis Interessierter. Prominent behandelt wird u. a. die pionierhafte Einführung des 4-Säulen-Prinzips im Kanton Zürich, das zu einer markanten Verringerung von Neuerkrankungen (Hepatitis, Aids) führte. Dargelegt wer- den sollen aber auch die gegenwärtigen Probleme im Zusammenhang mit dem Konsum illegaler Drogen, wie die Aufgaben, die zukünftig angegangen werden sollten. Noch ist offen, in welchem Verlag die Publikation erscheinen wird. Geplant ist eine Auflage von 1500 Exemplaren des rund 350 Seiten starken Buches, das zahlreiche Abbildungen sowie tabellarische und grafische Darstellungen enthalten wird. Der angestrebte Verkaufspreis beträgt Fr. 35 bis Fr. 45. Kosten Fr. 215 000 Gewünschter Beitrag Fr. 70 000
Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 5000. Stiftungen und Private leisten Fr. 30 000, der Bund Fr. 50 000. Von den am Projekt beteiligten Städten wird eine Unterstützung von Fr. 10 000 erwartet, von Sponsoren Fr. 40 000 sowie von anderen Kantonen Fr. 10 000. Der offene Restbetrag soll über den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Der Bezug zum Kanton Zürich ist aufgrund der historischen Ausgangslage hinreichend erfüllt. Das 4-Säulen-Prinzip stellte einen Durchbruch in der zürcherischen Drogenpolitik dar und hatte schweizweit Signalwirkung. Bewilligter Beitrag Fr. 70 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auf- lage verbunden, dass der Lotteriefondsbeitrag ausschliesslich zur Deckung der Druckkosten verwendet wird.
5. Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR); Sensibilisierungskampagne «Mein Recht. Dein Recht.» Bereiche Soziales, Bildung Gesuchstellende Das SKMR besteht seit 2011 und hat seinen Organisation Hauptsitz in Bern. Seine Aufgabe besteht darin, Behörden, Zivilgesellschaft und Wirtschaft bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz zu unterstützen und die öffentliche Diskussion über Menschenrechte zu fördern.
Ausgangslage Die Schweiz weist beim Schutz und der Förderung der Menschenrechte grundsätzlich einen hohen Standard auf, allerdings bestehen noch Lücken (wie z. B. bei der erst teilweise umgesetzten Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen). Einem Teil der Schweizer Bevölkerung ist zudem wenig bewusst, welche wichtige Rolle den Menschenrechten im eigenen Lebensalltag zukommt. Projektziel Durchführung einer Sensibilisierungskampagne, um das Bewusstsein der Bevölkerung für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zu stärken Projektbeschrieb Die Kampagne umfasst eine interaktive Wanderausstellung im öffentlichen Raum: An stark frequentierten Orten wie z. B. dem Zürich Hauptbahnhof, der Seepromenade Luzern und dem Hauptbahnhof Bern werden Plakate gezeigt, die je einen der 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte thematisieren. Über diese Plakate können mit Smartphones weitere Informationen in Form von Kurzfilmen abgerufen werden. Vorgesehen ist auch eine als Online-Magazin gestaltete Internetseite, die Zugriff auf alle Ausstellungsinhalte ermöglicht. Schliesslich soll mit einer Umfrage erfasst werden, mit welchen Themen die Menschenrechtserklärung aktuell ergänzt werden sollte. Kosten Fr. 540 000 Gewünschter Beitrag Fr. 50 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Vereins beträgt Fr. 60 000. Vom Bund erwarten die Projektinitiantinnen und -initianten einen Beitrag von Fr. 50 000, von den anderen Kantonen insgesamt Fr. 100 000. Von Stiftungen und Privaten wird ein Beitrag von Fr. 280 000 erwartet. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Der Kanton Zürich profitiert direkt von der Kampagne, da eine der vier geplanten Ausstellungen in der Stadt Zürich verwirklicht werden soll. Die Sensibilisierung für Menschenrechte ist unterstützenswert und wichtig für den demokratischen Prozess. Die Kampagne scheint geeignet, breite Kreise der Bevölkerung zu erreichen und einen wertvollen Beitrag in der aktuellen Diskussion um das Thema Menschenrechte zu leisten. Bewilligter Beitrag Fr. 50 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist mit folgender Auflage verbunden: Die erste Tranche des bewilligten Beitrages (90%) kann ausbezahlt werden, wenn die Gesamtfinanzierung des Projektes sichergestellt ist und das SKMR dem Lotteriefonds einen verbindlichen Terminplan für die Präsentation der Plakatausstellung vorlegt.
6. Verein Arbeitsgemeinschaft Zürcher Bildhauer (AZB), neue Atelierplätze Bereich Kultur Gesuchstellende Der Verein besteht seit 1983. Er setzt sich ein Organisation für den Erhalt und die Schaffung bzw. Förderung von Werkplätzen für Bildhauerinnen und Bildhauer und betreibt seit 1986 in mehreren Gebäuden auf dem Areal des Gaswerks Schlieren Ateliers und Aussenplätze. Ausgangslage Der AZB stellte in den vergangenen drei Jahrzehnten einem seiner Mitglieder das Gebäude Turmstrasse 5 in Schlieren als Einzelatelier zur Verfügung. Nach dem Tode dieses Künstlers soll das Gebäude saniert und durch den Einbau von vier neuen Einzelateliers besser genutzt werden können. Projektziel Schaffung zusätzlicher Atelierplätze Projektbeschrieb Der AZB beabsichtigt, in der erwähnten Liegenschaft vier Bildhauerateliers einzubauen. Dazu sollen im denkmalgeschützten Gebäude ein Zwischenboden eingezogen sowie eine neue Erschliessung mit einer gemeinsamen Sanitärzelle eingebaut werden. Zudem muss die Haustechnik angepasst werden, da verschiedene Energie- und Brandschutzvorschriften einzuhalten sind. Kosten Fr. 539 000 Gewünschter Beitrag Fr. 130 000
Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des AZB beträgt Fr. 164 000. Die Gemeinden Zürich und Schlieren sind um einen Beitrag von Fr. 130 000 ersucht worden. Von Privaten und Sponsoren wird ein Beitrag von Fr. 115 000 erwartet. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die geplanten Sanierungs- und Umbaumassnahmen sind gerechtfertigt, die budgetierten Kosten werden als realistisch beurteilt. Bewilligter Beitrag Fr. 130 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auf- lage verbunden, dass sich die Standortgemeinden mit mindestens Fr. 100 000 am Vorhaben beteiligen. Sollte der entsprechende Beitrag geringer ausfallen, wird der Kantonsbeitrag anteilmässig gekürzt.
7. Verkehrskadetten Samstagern/Richterswil (VKASR); Neubeschaffung von Fahrzeugen Bereich Sicherheit und Verwaltung Gesuchstellende Der Verein besteht seit 1971. Er stellt sich in den Organisation Dienst aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer und arbeitet eng mit den Behörden und den Strassenverkehrsverbänden zusammen. Die Verkehrskadettinnen und -kadetten übernehmen u. a. folgende Aufgaben: Verkehrsregelung an Feiertagen, bei Umzügen, bei Gesellschafts- und Festanlässen sowie auf Verlangen von Behörden und Privaten; Hilfeleistungen bei Verkehrsunfällen, Bränden, Überschwemmungen usw. Ausgangslage Der VKASR besitzt zwei Busse mit Baujahr 2005. Mit diesen Fahrzeugen werden die Kadettinnen und Kadetten zu den Einsätzen gefahren. Zudem dienen die Fahrzeuge dem Transport von Signalisationsmaterial. Beide Busse sind mittlerweile reparaturanfällig. Projektziel Kauf von zwei Fahrzeugen Projektbeschrieb Der VKASR hat sich für den Kauf von zwei Fahrzeugen des Typs VW T6 Caravelle Trendline entschieden. Diese müssen mit dem Logo der Verkehrskadetten foliert werden.
Kosten Fr. 95 000 Gewünschter Beitrag Fr. 35 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Vereins beträgt Fr. 20 000. Von den Gemeinden werden Fr. 35 000 erwartet (was als hoch anzusehen ist), von Stiftungen und Privaten Fr. 5000. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Verkehrskadetten entlasten die Kantonspolizei im Bezirk Horgen insbesondere von der Verkehrsregelung bei Anlässen. Bewilligter Beitrag Fr. 35 000 Auflage Die Auszahlung des Beitrages ist mit der Auf- lage verbunden, dass sich die Gemeinden mit einem Beitrag von mindestens Fr. 10 000 am Vorhaben beteiligen. Sollten die Gemeindebeiträge geringer ausfallen, erfolgt eine anteilmässige Kürzung am bewilligten Beitrag.
8. Politische Gemeinde Stallikon, Chronik «900 Jahre Stallikon» Bereich Kultur Gesuchstellende Politische Gemeinde Stallikon Organisation Ausgangslage 2024 feiert die Gemeinde Stallikon ihr 900-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass möchte der Gemeinderat eine Gemeindechronik veröffentlichen. Projektziel Herausgabe eines Buches über die Geschichte der Gemeinde Stallikon Projektbeschrieb Im Buch, verfasst von einem Historiker, soll die Geschichte der Gemeinde chronologisch von den Siedlungsanfängen bis zur Gegenwart dargestellt werden. In der Chronik prominent vertreten ist der Weiler Aumüli (Bauten des Müllergewerbes und zugehöriger Landwirtschaftsbetrieb), der im Bundesinventar für Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung sowie im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz aufgeführt ist. Das illustrierte Buch mit einem Umfang von 180 Seiten und einer Erstauflage von 1200 Exemplaren erscheint im Verlag Schneider Communications
AG, Ottenbach. Der voraussichtliche Verkaufspreis beträgt Fr. 50, an Einwohnerinnen und Einwohner von Stallikon wird das Buch günstiger abgegeben. Kosten Fr. 161 550 Gewünschter Beitrag Fr. 35 000 Übrige Finanzierung Die Gemeinde hat einen Kredit von Fr. 162 000 für die Erarbeitung und die Produktion der Publikation bewilligt. Aus dem Verkaufserlös werden Fr. 7000 erwartet. Mit einem Beitrag aus dem Lotteriefonds sollen die Kosten der Gemeinde verringert werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Es ist zu begrüssen, dass die Gemeinde Stallikon im Hinblick auf das Jubiläum erstmals eine Ortsgeschichte erarbeiten lässt. Ein Beitrag des Lotteriefonds an eine Jubiläumspublikation misst sich jeweils auch an den regionalen inhaltlichen Bezügen. Vorliegend ist dieses Kriterium nur beschränkt erfüllt, weshalb eine Kürzung am nachgesuchten Beitrag gerechtfertigt ist. Bewilligter Beitrag Fr. 20 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auflage verbunden, dass dem Kanton kostenlos acht Belegexemplare zugestellt werden.
9. Verein Tischlein deck dich; Ersatzkühlfahrzeug Bereich Soziales Gesuchstellende Der Verein besteht seit 1999. Er sammelt Le- Organisation bensmittel und mittlerweile auch Non-Food- Artikel und leitet sie über ein eigenes Verteilsystem an armutsbetroffene Menschen weiter. Ausgangslage Der Verein verfügt gesamtschweizerisch über sechs Logistikplattformen, über die er im vergangenen Jahr rund 4540 Tonnen Lebensmittel an rund 20 000 armutsbetroffene Menschen verteilen konnte. Der Plattform Ost in Winterthur kommt dabei eine wichtige Rolle zu: Von dort werden die eingesammelten Lebensmittel mit Kühlfahrzeugen an mehr als 40 Abgabestellen in den Regionen Zürich und Nordwestschweiz ausgeliefert, wo sie von den Kundinnen und Kunden direkt bezogen werden können. Die Plattform Winterthur muss eines ihrer Kühlfahrzeuge ersetzen.
Projektziel Kauf eines neuen Kühlfahrzeuges Projektbeschrieb Der Verein hat sich für den Kauf eines Renaults Truck Typ D12 entschieden. Das Fahrzeug verfügt über eine Hebebühne. Kosten Fr. 130 000 Gewünschter Beitrag Fr. 39 700 Übrige Finanzierung Die Stadt Winterthur beteiligt sich mit Fr. 5000. Stiftungen und Private leisten Fr. 85 300. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Der Verein leistet einen wichtigen Beitrag zur Milderung der Situation von armutsbetroffenen Personen. Durch den Ersatz des alten Fahrzeuges ist es dem Verein Tischlein deck dich weiterhin möglich, die Belieferung insbesondere seiner 24 Abgabestellen im Kanton Zürich sicherzustellen. Bewilligter Beitrag Fr. 39 000 Auflage Die Auszahlung des Beitrages ist mit der Auf- lage verbunden, dass sich die Stadt Winterthur mit einem Beitrag von mindestens Fr. 5000 am Vorhaben beteiligt. Sollte der Gemeindebeitrag geringer ausfallen, erfolgt eine anteilmässige Kürzung am bewilligten Beitrag.
10. Gemeinde Wald; Wald 2020 (Jubiläum 1200 Jahre Wald) Bereich Freizeit und Feste Gesuchstellende Politische Gemeinde Wald Organisation Ausgangslage 2020 feiert die Gemeinde Wald ihr 1200-jähriges Bestehen. Das Jubiläum soll mit einer Anzahl von Aktivitäten gefeiert werden. Projektziel Durchführung von unterschiedlichsten Veranstaltungen und Projekten Projektbeschrieb Im Zusammenhang mit dem Dorfjubiläum werden u. a. zwei Trails eingerichtet: Am Hittenberg entsteht ein Hidden Trail (Postenlaufweg) und im Raum Mettlen/Güntisberg ein Foxtrail. Zudem wird der sogenannte Plättliweg, ein über einen Wasserkanal führender Weg aus Steinplatten, als Zeuge der industriellen Wassernut- zung instand gestellt und mit Absturzsicherungen versehen. Zudem werden drei den historischen Wasserrädern auf dem Gemeindegebiet nachempfundene Skulpturen geschaffen und aufgestellt. Kosten Fr. 293 700 Gewünschter Beitrag Fr. 50 000 Übrige Finanzierung Die Standortgemeinde beteiligt sich mit gesamthaft Fr. 191 200. Sponsoren leisten einen Beitrag von Fr. 10 000. Aus anderen Einnahmequellen werden Fr. 42 500 erwartet. Würdigung Die nachfolgend aufgezählten Teilvorhaben entsprechen den Richtlinien des Lotteriefonds: die Errichtung des Postenlaufs und des Foxtrails, die Instandsetzung des Plättliwegs sowie die Skulpturen. Neben der Walder Bevölkerung profitieren auch auswärtige Besucherinnen und Besucher von diesen Vorhaben. Bewilligter Beitrag Fr. 50 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Der Beitrag darf nur für die Teilprojekte «Hidden Trail», «Foxtrail», «Plättliweg» und «Skulpturen» verwendet werden. – Die Arbeiten am «Plättliweg» sind der kantonalen Denkmalpflege vorzeitig anzukündigen, damit eine fachliche Begleitung in jenen Abschnitten sichergestellt ist, in denen sie nötig ist.
11. Verein Familien- und Jugendhilfe Winterthur (FUJH); Festschrift 150-Jahr-Jubiläum Bereich Soziales Gesuchstellende Der Verein besteht seit 1870. Sein Zweck besteht Organisation in der finanziellen Hilfe an bedürftige Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie in der allfälligen Unterstützung von Sozialinstitutionen. Ausgangslage Der Verein wurde 1870 unter dem Namen «Freiwilliger Armenverein Winterthur» gegründet, aus dem 1998 der Verein FUJH hervorging. Projektziel Herausgabe einer Vereinsgeschichte
Projektbeschrieb Die geplante Publikation, verfasst von einer Journalistin und einem Historiker, umfasst zwei Themenbereiche: Der erste Teil bildet die Geschichte des Vereins und sein Engagement als Ergänzung der staatlichen Fürsorge ab, in diesem Zusammenhang werden auch die jeweiligen kommunalen und kantonalen Fürsorgetätigkeiten beschrieben. Der zweite Teil widmet sich dem heutigen Verein und stellt insbesondere die Frage nach dem Nutzen der heutigen Vereinsangebote innerhalb der Angebotslandschaft des Kantons Zürich. Die 64-seitige, bebilderte Publikation erscheint in einer Erstauflage von 600 Exemplaren. Sie wird kostenlos an interessierte Personen, Institutionen und Fachkreise abgegeben. Kosten Fr. 76 200 Gewünschter Beitrag Fr. 15 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Vereins beträgt Fr. 15 000. Die Stadt Winterthur beteiligt sich mit Fr. 5000. Andere Geldgeber leisten Fr. 15 000. Von Stiftungen und Privaten wird ein Beitrag von Fr. 26 200 erwartet. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Der Verein leistet seit 150 Jahren wichtige Unterstützungsarbeit für Familien in der Region Winterthur. Die regionale Bedeutung ist somit hinreichend erfüllt. Die Geschichte im Bereich der Armenhilfe und damit der heutigen Sozialhilfe ist wenig erforscht. Die Publikation leistet einen Beitrag zu deren Aufarbeitung. Aufgrund der Leistung der Standortgemeinde von Fr. 5000 ist ein Beitrag von Fr. 10 000 angemessen. Bewilligter Beitrag Fr. 10 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auf- lage verbunden, dass dem Kanton kostenlos drei Belegexemplare zugestellt werden.
12. Stiftung Miller’s Studio; Projekt Sanierung Miller’s Bereich Kultur Gesuchstellende Die Stiftung besteht seit 1990. Sie bezweckt den Organisation Betrieb eines Kulturzentrums auf nicht gewinnorientierter Basis auf dem Areal der Mühle Tiefenbrunnen. Ausgangslage Das Miller’s ist seit über 30 Jahren eine angesehene Spielstätte für lokal wie auch international renommierte Künstlerinnen und Künstler. Im Sommer 2019 hat die Stiftung mit eigenen Mitteln Foyer, Theaterbar sowie Zuschauerraum neu gestaltet. Für das zweite Halbjahr 2020 plant sie die Modernisierung von Technik, Infrastruktur und Bestuhlung. Projektziel Erneuerung von Licht- und Tontechnik sowie der Bestuhlung Projektbeschrieb Einerseits möchte die Stiftung die Licht- und Tontechnik erneuern und dabei vor allem das Mischpult und den Beamer ersetzen. Zudem ist die Beschaffung einer neuen Nebel-/Bedunstungsanlage geplant. Anderseits soll die bestehende Bestuhlung durch eine neue ersetzt werden, die flexibel ist. Abgerundet wird die Sanierung durch technische Massnahmen, vor allem in den Bereichen Sanitäranlagen und Gastronomie. Kosten Fr. 240 000 Gewünschter Beitrag Fr. 100 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung der Stiftung beträgt Fr. 40 000. Die Stadt Zürich leistet Fr. 50 000. Von Stiftungen und Privaten werden Fr. 20 000 erwartet, von Sponsoren Fr. 30 000. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Dem Kulturbetrieb Miller’s kommt regionale Bedeutung zu. Die geplanten Massnahmen sind notwendig, um einen zeitgemässen und publikumsgerechten Betrieb zu gewährleisten. Bewilligter Beitrag Fr. 100 000
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Beiträge zulasten des Lotteriefonds auszurichten: in Franken 1. Stiftung pro offene Türen der Schweiz Beitrag an Pilotprojekt «Selbsthilfefreundliche Gesundheitsinstitutionen» 200 000 2. Stiftung Obere Mühle Dübendorf Investitionsbeitrag für Bühnenausstattung 440 000 3. Verein Schweizer Kinder- und Jugendchorförderung 8. Schweizer Kinder- und Jugendchorfestival 2022 in Winterthur – À-fonds-perdu-Beitrag 50 000 – Defizitgarantie 50 000 Total 100 000 4. Universität Zürich, Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention Druckkostenbeitrag für die Publikation «Illegale Drogen, Sex, Hepatitis, Aids und das 4-Säulen-Modell - eine Schweizer Dokumentationsanalyse 1967–2018/19» 70 000 5. Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte Beitrag für Kampagne zum Thema Menschenrechte 50 000 6. Verein Arbeitsgemeinschaft Zürcher Bildhauer Investitionsbeitrag zur Schaffung neuer Ateliers 130 000 7. Verkehrskadetten Samstagern/Richterswil Investitionsbeitrag für den Kauf von zwei neuen Kleinbussen 35 000 8. Politische Gemeinde Stallikon Druckkostenbeitrag für Gemeindechronik 20 000 9. Verein Tischlein deck dich Investitionsbeitrag für den Kauf eines neuen Kühlfahrzeuges 39 000 10. Politische Gemeinde Wald Investitionsbeitrag für Jubiläumsinvestitionen «1200 Jahr Wald» 50 000 11. Verein Familien- und Jugendhilfe Winterthur Druckkostenbeitrag für «Festschrift 150-Jahr-Jubiläum» 10 000 12. Stiftung Miller’s Studio Investitionsbeitrag für Sanierungsmassnahmen 100 000 Total 1 244 000
II. Die Beitragsempfängerinnen und -empfänger werden verpflichtet, die bei den einzelnen Projekten aufgeführten Auflagen einzuhalten.
III. Die Beitragsempfängerinnen und -empfänger werden verpflichtet, geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption, Annahme von unrechtmässigen Leistungen zwecks Erzielens von Vorteilen oder den Rückfluss von Teilen einer vertraglichen Zahlung («Kick-back»), zu treffen.
IV. Resultiert nach Abschluss des Projektes eine Überfinanzierung, ist dem Lotteriefonds davon eine Rückerstattung entsprechend seinem Anteil an der Finanzierung des Projektes zu leisten.
V. Es werden jeweils 90% eines bewilligten Beitrages sofort bzw. nach Erfüllen der Auflagen bzw. nach schriftlicher Bestätigung, dass die Auf- lagen eingehalten werden, ausbezahlt. Die restlichen 10% des Beitrages werden erst ausbezahlt, nachdem dem Lotteriefonds der Rechenschaftsbericht eingereicht wurde und der Fonds diesen Rechenschaftsbericht akzeptiert hat.
VI. Der Anspruch auf Auszahlung des Beitrages wird für die ersten 90% auf drei Jahre seit diesem Beschluss und für die restlichen 10% auf fünf Jahre seit diesem Beschluss befristet. Das Generalsekretariat der Finanzdirektion kann diese Fristen aus besonderen Gründen erstrecken.
VII. Der Lotteriefonds ist an geeigneter Stelle als Geldgeber zu erwähnen (wenn möglich unter Verwendung des Logos des Lotteriefonds).
VIII. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Finanzkommission des Kantonsrates und die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli