RRB Nr. 723/2017
Uni Zürich, Campus Irchel, Gebäude Y23, bauliche Anpassung und Sanierung bestehender Tierhaltungsräume, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. August 2017
723. Universität Zürich, Campus Irchel (Gebäude Y23, Sanierung Tierhaltungsräume)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Tierhaltung im Gebäude Y23, Stockwerk L, des Campus Irchel der Universität wurde bis 2016 hauptsächlich für die Tierzucht, aber auch teilweise für die experimentelle Tierhaltung genutzt. Hauptnutzende des OHB-Zuchtbereichs (optimierter Hygienebereich) waren insbesondere das Institut für Physiologie, das Institut für Veterinärbiochemie und das Institut für Experimentelle Immunologie. Die Haltungsverantwortung für Tiere im Gebäude Y23, Stockwerk L, liegt seit dem 1. Januar 2014 beim Laboratory Animal Services Center (LASC). Wegen baulicher und logistischer Mängel erfüllten die Räumlichkeiten im Gebäude Y23, Stockwerk L, die für OHB-Zucht notwendigen Hygieneansprüche nicht mehr. 2016 wurden deshalb alle im Stockwerk L gehaltenen und auslagerbaren OHB- und SPF-Zuchten (spezifiziert pathogenfrei) aus dem Irchel ausgelagert und in Schlieren im gemieteten Gebäude WAF an der Wagistrasse 13a zusammengefasst. Die OHB- und SPF- Zuchten verbleiben an diesem Standort bis zu deren Rückführung an den Campus Irchel, d. h. voraussichtlich bis 2035. Die freien Tierhaltungsflächen im Gebäude Y23, Stockwerk L, sollen neu als Flächen für die rein experimentelle Tierhaltung genutzt werden. Dafür müssen die Räume saniert und angepasst werden. Der bauliche Zustand des Innenausbaus sowie die technischen und elektrischen Installationen weisen grosse Mängel und hohe Risiken bezüglich Hygiene und Arbeitssicherheit auf. Die Forschenden können aus diesem Grund nur sehr eingeschränkt arbeiten. Mit dem Ausbau des Stockwerk L werden die heute auf verschiedene Gebäude verteilten Räume für experimentelle Tierhaltung zusammengeführt. Der Gesamtbedarf an Flächen für experimentelle Tierhaltung wird nicht vergrössert. Freiwerdende Flächen werden anderen Nutzungen zugeführt.
B. Projekt Geplant ist die Bereitstellung von ausreichend gesetzeskonformen Tierhaltungsräumen für die getrennte Haltung von Ratten und Mäusen, die Bereitstellung von Laborarbeitsplätzen für die Durchführung von Tierexperimenten sowie die Anpassung des Hygienekonzepts des LASC. Das Raumprogramm umfasst folgende Elemente:
Tabelle 1: Ist- und Soll-Raumprogramm Raum Anzahl Ist Anzahl Soll Tierraum 11 7 Experimentierraum 1 6 Raum für Bestrahlungseinheit 1 1 Diagnostiklabor 1 – Kühlraum 1 1 Büro 1 – Garderobe für Forscherinnen und Forscher 1 1 Garderobe für Tierpflegerinnen und -pfleger 1 1 Lagerraum – 1 Folgende bauliche Anpassungen sind im Rahmen der Sanierung der Räumlichkeiten geplant: – Rückbau von nicht mehr benötigten Lüftungskanälen, Leitungen und Schleusentüren – Ersatz von elektrischen Installationen (Apparate Starkstrom, Apparate Schwachstrom, Leuchten und Lampen) – Anpassung der Lüftungsanlage in den Tierhaltungsräumen an die neuen Anforderungen – Ersatz der bestehenden Klimatisierung in den aussen liegenden Tierräumen – Anpassung der veralteten Gebäudeautomation – Ersatz der alten und stark beschädigten Bodenbeläge – Einbau von neuen Türen mit Schleusenfunktion
C. Finanzielles Die Investitionen für die Anpassung und Sanierung von bestehenden Tierräumen in Räume für experimentelle Tierhaltung im Gebäude Y23 betragen gemäss Kostenvoranschlag vom 28. März 2017 Fr. 1950000 (Stand Kostenvoranschlag Bauprojekt, Genauigkeitsgrad ±10%, Zürcher Index der Wohnbaupreise vom 1. April 2016, Indexstand: 1034,40 Punkte, Basis 1939, einschliesslich 8% Mehrwertsteuer). Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 2: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 48 000 2 Gebäude 1 622 000 3 Betriebseinrichtung 85 000 5 Baunebenkosten 25 000 6 Reserve 170 000 1–6 Anlagekosten 1 950 000 9 Ausstattung 280 000 1–9 Total 2 230 000
Für die geplanten Massnahmen ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 950 000 gemäss §§ 36 lit. b und 37 Abs. 2 lit. b CRG durch den Regierungsrat zu bewilligen. In den Gesamtkosten von Fr. 1 950 000 sind die Projektierungskosten von Fr. 70 000 gemäss Verfügung der Bildungsdirektion vom 14. März 2017 enthalten. Diese Verfügung ist mit der vorliegenden Ausgabenbewilligung aufzuheben. Die Finanzierung der Bauinvestitionen erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion. Die für die Ausstattung und Möblierung benötigten Mittel betragen gemäss Kostenvoranschlag Fr. 280 000. Die Ausgabe erfolgt zulasten der Leistungsgruppe Nr. 9600, Universität Zürich. Die für die Ausstattung benötigten Mittel sind unter Vorbehalt der Genehmigung der Mittel für das Bauprojekt durch den Regierungsrat von der Universitätsleitung zu bewilligen. Das Vorhaben ist im KEF 2017–2020 nicht eingestellt und wird durch Verschiebungen anderer Bauvorhaben innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion, kompensiert. Der Baubeginn ist im November 2017 geplant. Die Inbetriebnahme soll im Mai 2018 erfolgen. Tabelle 3: Investitionen Jahr 2017 2018 Investitionskosten in Franken 900 000 1 050 000
D. Kapitalfolgekosten Zusätzlich zu den Investitionskosten von Fr. 1 950 000 fallen Kapitalfolgekosten von jährlich Fr. 81 123 an. Sie bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungszinssätzen pro Bauteilgruppe zusammensetzen, und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 1,5% der Baukosten. Tabelle 4: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Aktivierbarer Kosten- Nutzungs- Kalk. Abschrei- Total Kostenanteil anteil dauer Zinsen bungen in Franken in % in Jahren in Franken in Franken in Franken Hochbauten Rohbau 1 29 621 1,5 120 222 247 469 Hochbauten Rohbau 2 23 979 1,2 40 180 599 779 Hochbauten Ausbau 821 573 42,1 30 6 162 27 386 33 548 Hochbauten Installationen 1 074 827 55,1 30 8 061 35 828 43 889 Ausstattung 0 – – – – 0 Total 1 950 000 100,0 31,5 14 625 64 060 78 685 Es fallen keine personellen Folgekosten an.
E. Bundesbeiträge Aufgrund von Art. 18 des Universitätsförderungsgesetzes besteht kein Anspruch auf einen Investitionsbeitrag des Bundes.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion und Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Sanierung von bestehenden Tierräumen in Räume für experimentelle Tierhaltung im Gebäude Y23 des Campus Irchel der Universität Zürich wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 950 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2016)
III. Der mit Verfügung der Bildungsdirektion vom 14. März 2017 bewilligte Projektierungskredit von Fr. 70 000 wird aufgehoben.
IV. Die Baudirektion wird mit der Ausführung der Massnahmen beauftragt.
V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi