Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 726/2024

Dringliche Anfrage Dieter Kläy, Thomas Anwander und René Isler, Winterthur, betreffend Einmischung des Regierungsrates in kommunale Abstimmungskämpfe, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 176/2024

Sitzung vom 26. Juni 2024

726. Dringliche Anfrage (Einmischung des Regierungsrates in kommunale Abstimmungskämpfe) Die Kantonsräte Dieter Kläy, Thomas Anwander und René Isler, Winterthur, haben am 27. Mai 2024 folgende Anfrage eingereicht: Die Stimmberechtigten der Stadt Winterthur befinden am 9. Juni 2024 über die Stadtklima-Initiativen (Gute Luft-Initiative, Zukunftsinitiative und zwei Gegenvorschläge zu den beiden Initiativen). Der Winterthurer Stadtrat empfiehlt, die beiden Initiativen und die Gegenvorschläge abzulehnen und hat im Rahmen einer Medienorientierung die Auswirkungen einer Annahme für das städtische Verkehrssystem und für die Stadtfinanzen thematisiert. Offensichtlich brauchen die Befürworterinnen und Befürworter der beiden Initiativen und der Gegenvorschläge nun prominente Aushängeschilder, weshalb sie eine Regierungsrätin und einen Regierungsrat bemühen, in einem stadtweit verteilten Flyer Position zu beziehen, weshalb die beiden Initiativen und die Gegenvorschläge gegen den Willen des rot-grünen Winterthurer Stadtrates angenommen werden sollen. Voraussichtlich am 22. September 2024 stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Zürich zu analogen Volksinitiativen ab, weshalb die Dringlichkeit dieser Anfrage gegeben ist. Eine derartige politische Einflussnahme durch den Regierungsrat oder einzelne Mitglieder gegen den Beschluss und die Interessen der zuständigen Gemeindeexekutive ist neu. Wir ersuchen den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Was ist bisher die gängige Praxis des Regierungsrates bezüglich Einflussnahme einzelner Regierungsräte bzw. Regierungsrätinnen oder des Gesamtgremiums im Rahmen kommunaler Wahlen und Abstimmungen? Gibt es eine Richtlinie?

2. Ist die politische Einflussnahme in Bezug auf die Stadtklima-Initiativen im Regierungsrat vorgängig diskutiert worden oder handelt es sich um Einzelaktionen der betroffenen Regierungsmitglieder?

3. Engagieren sich die besagten Regierungsratsmitglieder auch finanziell? Falls ja, in welcher Grössenordnung?

4. In vergleichbaren Fällen wichtiger kommunaler Abstimmungen (z. B. Mindestlohn-Initiativen in Winterthur und Zürich vom 18. Juni 2023 oder Tempo-30-Abstimmungen) haben sich die zuständigen kantonalen Regierungsmitglieder strikt mit Einflussnahme zurückgehalten.

Läutet das Verhalten zu den vier kommunalen Winterthurer Vorlagen vom 9. Juni 2024 nun eine Praxisänderung ein, zumal die Stimmberechtigten der Stadt Zürich voraussichtlich am 22. September 2024 über gleichlautende Initiativen, die der Zürcher Stadtrat ebenfalls ablehnt, abstimmen werden?

5. Besondere Brisanz erhält die politische Einflussnahme, weil ein Regierungsratsmitglied die Gemeindeaufsicht verantwortet, das zweite Mitglied umweltpolitisch bei der Umsetzung der Initiative involviert sein könnte. Die öffentliche Einmischung kann zu einem Vertrauensverlust in den Gemeinden und der Bevölkerung führen. Wie beurteilt der Regierungsrat dieses Risiko? Wie stellt der Regierungsrat die Neutralität und Unvoreingenommenheit bei einer Annahme der beiden Initiativen bzw. der Gegenvorschläge sicher? Begründet das politische Engagement einen Ausstand?

6. Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass es betreffend seiner Stellungnahmen zu kommunalen Vorlagen und Wahlen klar definierte Richtlinien braucht?

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Die dringliche Anfrage Dieter Kläy, Thomas Anwander und René Isler, Winterthur, wird wie folgt beantwortet:

Am 9. Juni 2024 fand in Winterthur die Volksabstimmung zu den städtischen Volksinitiativen «Gute-Luft-Initiative» und «Zukunftsinitiative» sowie zwei Gegenvorschlägen statt. Neben verschiedenen anderen Personen haben sich im Vorfeld auch die beiden in der Stadt Winterthur stimmberechtigten Mitglieder des Regierungsrates, Jacqueline Fehr und Martin Neukom, öffentlich für eine Annahme der Volksinitiativen und der Gegenvorschläge ausgesprochen. Zu Fragen 1 und 4: Zur Meinungsäusserung zu aktuellen politischen Fragen auf kommunaler Ebene verfügt der Regierungsrat über keine Richtlinien. Praxisgemäss sind die Mitglieder des Regierungsrates dabei jedoch zurückhaltend. Zu Frage 2: Die beiden genannten Mitglieder des Regierungsrates haben ihre Empfehlung zugunsten der städtischen Volksinitiativen von sich aus abgegeben, eine Ermächtigung durch den Regierungsrat gab es nicht und wäre auch nicht erforderlich gewesen.

Zu Frage 3: Ein allfälliger finanzieller Aufwand für das Engagement ist Privatsache, zu der sich der Regierungsrat nicht äussert. Zu Frage 5: In einem konkreten Fall, sei dieser individuell-konkret oder generellabstrakt, würde sich die Frage des Ausstands nach der einschlägigen Gesetzgebung richten. Zu Frage 6: Nein.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli