Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 729/2015

Kantonale Volksabstimmung vom 14. Juni 2015, Ergebnisse, Feststellung der Rechtskraft

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juli 2015

729. Kantonale Volksabstimmung vom 14. Juni 2015, Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse Am 14. Juni 2015 fand die kantonale Volksabstimmung über folgende Vorlagen statt:

Erwägungen

1. Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 8. September 2014; obligatorisches Referendum für Gebühren) (ABl 2014-09-19)

2. Gemeindegesetz (GG) (Änderung vom 8. September 2014; Gebührenkatalog) (ABl 2014-09-19)

3. Kantonale Volksinitiative: Keine Härtefallkommission für abgewiesene Asylsuchende und Personen mit ungeregeltem Aufenthaltsstatus (ABl 2013-01-18) Der Zusammenzug der durch die Wahlbüros ermittelten Auswertungsergebnisse wurde am 26. Juni 2015 im Amtsblatt gemeindeweise veröffentlicht (ABl 2015-06-26). Im Zusammenhang mit der Abstimmung über die beiden Gebühreninitiativen hatte das Initiativkomitee am 12. Mai 2015 bei der Direktion der Justiz und des Innern einen Stimmrechtsrekurs eingereicht. Darin machte es insbesondere geltend, die im gegnerischen Abstimmungskomitee beteiligten Gemeinden verletzten mit ihrem Engagement das Recht der Stimmberechtigten auf freie Meinungsbildung. Die Direktion der Justiz und des Innern trat mit Verfügung vom 4. Juni 2015 auf den Rekurs nicht ein. Dieser Entscheid erwuchs in Rechtskraft. Weitere Rechtsmittel wurden keine erhoben. Ebenso wurden keine Einsprachen gemäss § 10d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 24. Mai 1959 innert der mit der Veröffentlichung der Ergebnisse angesetzten Frist von fünf Tagen erhoben. Die veröffentlichten Auswertungsergebnisse sind demnach unverändert geblieben. Gestützt auf § 83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (GPR) hat der Regierungsrat demzufolge als wahlleitende Behörde die Rechtskraft der Ergebnisse dieser kantonalen Volksabstimmung festzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Es wird festgestellt, dass die Stimmberechtigten in der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 gemäss den im Amtsblatt vom 26. Juni 2015 veröffentlichten Ergebnissen (ABl 2015-06-26) folgende Vorlagen rechtskräftig abgelehnt haben: 1. Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 8. September 2014; obligatorisches Referendum für Gebühren) (ABl 2014-09-19) 2. Gemeindegesetz (GG) (Änderung vom 8. September 2014; Gebührenkatalog) (ABl 2014-09-19) 3. Kantonale Volksinitiative: Keine Härtefallkommission für abgewiesene Asylsuchende und Personen mit ungeregeltem Aufenthaltsstatus (ABl 2013-01-18) II. Veröffentlichung im Amtsblatt.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Sicherheitsdirektion, die Direktion der Justiz und des Innern und an das Statistische Amt.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi