RRB Nr. 729/2022
Dringliche Anfrage Christa Stünzi, Horgen, und Mitunterzeichnende, betreffend Saubere Datenbasis zur Situation in der Sonderpädagogik, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 122/2022
Sitzung vom 11. Mai 2022
729. Dringliche Anfrage (Saubere Datenbasis zur Situation in der Sonderpädagogik) Kantonsrätin Christa Stünzi, Horgen, und Mitunterzeichnende haben am 11. April 2022 folgende dringliche Anfrage eingereicht: Aktuell laufen in den Gemeinden die Planungen der sonderpädagogischen Massnahmen. Unter anderem werden Schülerinnen und Schülern an Sonderschulen angemeldet. Verschiedene Gemeinden melden, dass noch Platzanfragen ausstehend seien, die Plätze vom Kanton jedoch schon besetzt seien. Lange Wartelisten, ein erhöhter Bedarf an Timeout-Lösungen sowie Einzelunterricht sind die Folge. Es ist fraglich, ob die geplante Umstellung des Systems den Schulpsychologischen Diensten weniger Spielraum für Ausnahmeregelungen lässt. Rückmeldungen aus den Gemeinden zeigen, dass Schülerinnen und Schüler, die an anerkannten Privatschulen oder an ausserkantonalen Sonderschulen platziert waren, umplatziert werden müssten. Dies führt vermehrt dazu, dass in den Gemeinden nach aussergewöhnlichen Lösungen gesucht werden muss. Eine klare Datenlage liegt aber im Kanton nicht vor. Der Eindruck, dass ein Engpass an Sonderschulplätzen herrscht, wird durch die Problematik des Fachkräftemangels verstärkt. Begründung der Dringlichkeit: Damit spätestens auf das Schuljahr 2023/24 die Situation geklärt werden kann und auf das zweite Semester des Schuljahres 2022/23 Lösungen gefunden werden können, braucht es dringend eine gute Datenbasis. Deshalb bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wir bitten um eine Auflistung der Entwicklung der Platzzahlen an Sonderschulen, aufgeteilt nach Sonderschultypus für die letzten fünf Schuljahre und das kommende Schuljahr (Prognose) insgesamt und nach Versorgungsregion.
2. Wie viele Schülerinnen und Schüler waren in den letzten fünf Jahren und im kommenden Schuljahr (Prognose) in Sonderschulen platziert?
3. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Massnahmen waren in den letzten fünf Jahren in privaten oder ausserkantonalen Schulen platziert?
4. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Massnahmen, die in ausserkantonalen Sonderschulen oder in Privatschulen platziert waren, werden aufs Schuljahr 2022/2023 umplatziert?
5. Wir bitten um eine Auflistung der Schulen mit Wartelisten und der Anzahl Schülerinnen und Schüler auf den Wartelisten.
6. Wir bitten um eine Auflistung der Anzahl Schülerinnen und Schüler in Sonderschulung als Einzelunterricht in den letzten fünf Schuljahren.
7. Wir bitten um eine Auflistung der Anzahl Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Massnahmen in einer Time-Out-Lösung in den letzten fünf Schuljahren.
8. Wir bitten um eine Aufstellung der Anzahl Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der integrierten Sonderschulung in Verantwortung der Regelschule (ISR) unterrichtet wurden: Anzahl ISR Schülerinnen und Schüler, Anzahl gesprochener Lektionen mit einer SHP, Anzahl gesprochener Therapiestunden, aufgeschlüsselt nach Sonderschultypus.
9. Wir bitten um eine Aufstellung der Anzahl Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Massnahmen, aufgelistet nach Jahrgang über die letzten fünf Jahre.
10. Wie viele Anträge auf befristete Umwidmung der IF-Lektionen wurden von den Gemeinden seit Einführung der neuen Regelung pro Schuljahr gestellt?
11. Welche Lösungen sieht der Kanton vor für Schülerinnen und Schüler, die nicht an einer Sonderschule platziert werden können, aber in der Regelklasse mit bestehenden Ressourcen nicht integriert unterrichtet werden können?
12. Welche Massnahmen plant der Regierungsrat, um diesem Engpass zu begegnen?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die dringliche Anfrage Christa Stünzi, Horgen, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Bewilligte Plätze an Sonderschulen (Tagessonderschulen, Schulheime, ohne integrierte Sonderschulung): Versorgungsregion Schuljahr Schuljahr Schuljahr Schuljahr Schuljahr Schuljahr Prognose 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020 2020/2021 2021/2022 2022/2023 Schultyp A 1488 1510 1514 1535 1572 1605 1599 Affoltern, Dietikon, 238 243 246 240 240 243 255 Horgen Bülach, Dielsdorf 253 253 256 256 256 256 260 Andelfingen, 205 217 222 *156 181 181 181 Winterthur Hinwil, Meilen, 347 352 357 365 373 384 390 Pfäffikon, Uster Zürich 445 445 433 *518 522 541 513 * institutionelle Zuständigkeitsverschiebung Versorgungsregionen Zürich – Winterthur
Versorgungsregion Schuljahr Schuljahr Schuljahr Schuljahr Schuljahr Schuljahr Prognose 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020 2020/2021 2021/2022 2022/2023 Schultyp B 543 555 556 573 585 611 617 Sonderschulen der Kategorie B haben einen kantonalen Versorgungsauftrag; es gibt keine Versorgungsregionen.
Versorgungsregion Schuljahr Schuljahr Schuljahr Schuljahr Schuljahr Schuljahr Prognose 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020 2020/2021 2021/2022 2022/2023 Schultyp C 1033 1037 1026 1024 1054 1069 1127 Affoltern, Dietikon, 241 239 229 235 235 241 250 Horgen Bülach, Dielsdorf 120 120 120 120 127 132 140 Andelfingen, 184 185 184 184 184 184 190 Winterthur Hinwil, Meilen, 228 233 233 239 242 246 252 Pfäffikon, Uster Zürich 260 260 260 246 266 266 295 Total 3064 3102 3096 3132 3211 3285 3343
Sonderschultyp A: Beeinträchtigungen in den Bereichen Verhalten, Lernen oder Sprache Sonderschultyp B: Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbeeinträchtigungen Sonderschultyp C: Kognitive Beeinträchtigungen Eine aktuelle Angebotsübersicht ist abrufbar unter zh.ch/de/bildung/ informationen-fuer-schulen/informationen-volksschule/volksschuleschulinfo-besonderer-bildungsbtedarf/schulinfo-sonderschulung. html#-1046297920 Zu Frage 2: Anzahl Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen per 15. September des jeweiligen Jahres: 2017 2018 2019 2020 2021 Prognose 2022 2755 2808 2909 3005 3043 3197
Zu Frage 3: Es liegen nur Zahlen zur Gesamtzahl aller Privatschülerinnen und Privatschüler vor. Die statistische Erfassung unterscheidet nicht zwischen Schülerinnen und Schülern mit bzw. ohne Sonderschulstatus oder der Finanzierung der Schulkosten durch die Eltern bzw. durch die Schulgemeinde, weil für eine Platzierung von Sonderschülerinnen und Sonderschülern in Privatschulen keine kantonale Rechtsgrundlage besteht. Platzierungen in ausserkantonalen Sonderschulen: 2017 2018 2019 2020 2021 182 158 179 194 211
Zu Frage 4: Dazu stehen der Bildungsdirektion keine Daten zur Verfügung. Aufgrund kantonaler Vorgaben gibt es keinen Anlass, Schülerinnen und Schüler, die in Privatschulen oder an ausserkantonalen Sonderschulen platziert sind, umzuplatzieren. Dazu kommt es nur, wenn eine Privatschule oder eine ausserkantonale Sonderschule den Platz kündigt, z. B. aufgrund disziplinarischer Schwierigkeiten oder einer Schliessung. Zu Frage 5: Die Sonderschulen führen teilweise Wartelisten. Diese müssen dem Kanton nicht gemeldet werden. Zudem sind sie wenig aussagekräftig, da aufgrund von Mehrfachanfragen von die Gemeinden bei verschiedenen Sonderschulen zum Teil die gleichen Schülerinnen und Schüler auf mehreren Wartelisten geführt werden.
Zu Frage 6: Es stehen keine entsprechenden Daten zur Verfügung. Einzelunterricht im Rahmen einer Sonderschulung wird der Bildungsdirektion nicht gemeldet. Zu Frage 7: Dazu werden keine Daten erhoben, weil die Stichtagserhebung der Bildungsstatistik (15. September) angewendet auf die zeitlich befristeten Time-outs nicht zu aussagekräftigen Angaben führen würde. Zu Frage 8: Anzahl Schülerinnen und Schüler in integrierter Sonderschulung in der Verantwortung einer Regelschule (ISR) per 15. September des jeweiligen Jahres: 2017 2018 2019 2020 2021 2500 2696 2835 3132 *3449 * statistisch noch nicht bereinigte Angabe
Die Gemeinden melden der Bildungsdirektion den Sonderschultyps, die Anzahl bewilligter Lektionen mit einer speziell ausgebildeten Förderlehrperson der Schulischen Heilpädagogik und die Anzahl Therapielektionen nicht. Der Kanton erhält diese Daten nur im Rahmen der Anträge auf Staatsbeiträge an ISR-Settings, welche die Kosten von Fr. 45 000 überschreiten.
Zu Frage 9: Anzahl Schülerinnen und Schüler mit Sonderschulstatus (integrierte und separierte Sonderschulung) per 15. September: Jahr 2016: Jahr 2017: Stufe Jahrgang Anzahl Stufe Jahrgang Anzahl Kind Kinder Kind Kinder Kindergarten Kindergarten 2007 1 2007 1 2008 6 2008 2 2009 73 2009 6 2010 231 2010 75 2011 216 2011 274 2012 51 2012 246 2013 81 Primarstufe Primarstufe 1998 1 1998 1 1999 1 2001 1 2000 5 2002 10 2001 15 2003 22 2002 31 2004 165 2003 163 2005 455 2004 471 2006 549 2005 487 2007 530 2006 515 2008 520 2007 483 2009 492 2008 473 2010 365 2009 354 2011 72 2010 72 2012 1 2011 8 Sekundarstufe Sekundarstufe 1998 7 1998 1 1999 49 1999 13 2000 202 2000 60 2001 404 2001 208 2002 482 2002 457 2003 291 2003 449 2004 69 2004 345 2005 9 2005 54 2006 1 Total Sonderschülerinnen 5 171 Total Sonderschülerinnen 5 455 und Sonderschüler und Sonderschüler Total Schülerinnen 144 220 Total Schülerinnen 146 806 und Schüler und Schüler
Jahr 2018: Jahr 2019: Jahrgang Anzahl Jahrgang Anzahl Kind Kinder Kind Kinder Kindergarten Kindergarten 2009 2 2010 1 2010 7 2011 8 2011 80 2012 88 2012 286 2013 286 2013 284 2014 287 2014 81 2015 69 Primarstufe Primarstufe 2002 3 2004 4 2003 2 2005 18 2004 21 2006 171 2005 163 2007 495 2006 485 2008 579 2007 538 2009 579 2008 560 2010 575 2009 545 2011 531 2010 503 2012 419 2011 375 2013 99 2012 78 2013 3 Sekundarstufe Sekundarstufe 1999 2 2000 4 2000 21 2001 11 2001 62 2002 41 2002 218 2003 191 2003 453 2004 486 2004 509 2005 509 2005 337 2006 359 2006 64 2007 61 2007 2 Total Sonderschülerinnen 5 684 Total Sonderschülerinnen 5 871 und Sonderschüler und Sonderschüler Total Schülerinnen und 149 714 Total Schülerinnen und 153 130 Schüler Schüler
Jahr 2020: Jahrgang Anzahl Kind Kinder Kindergarten 2012 4 2013 61 2014 329 2015 312 2016 83 Primarstufe 2005 2 2006 31 2007 169 2008 539 2009 624 2010 650 2011 619 2012 595 2013 465 2014 109 2015 1 Sekundarstufe 2000 1 2001 4 2002 16 2003 47 2004 215 2005 465 2006 500 2007 365 2008 70 2009 1 Total Sonderschülerinnen 6 277 und Sonderschüler Total Schülerinnen und 155 942 Schüler
Zu Frage 10: Seit Inkraftsetzung der neuen Regelung auf das Schuljahr 2020/2021 wurden 13 Anträge von Schulgemeinden zur Herabsetzung des Mindestangebotes an Integrativer Förderung gemäss § 8 Abs. 4 der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM, LS 412.103) gestellt, wovon drei nach einem Jahr verlängert wurden.
Zu Frage 11: Gemäss § 35 des Volksschulgesetzes (LS 412.100) gewährleisten die Gemeinden die Sonderschulung, nicht der Kanton. Das Volksschulamt unterstützt die Gemeinden bei Anfragen individuell in ihrer Lösungsfindung im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen. Für die integrierte Sonderschulung gibt es keine Beschränkung der Ressourcen. Zudem organisiert das Volksschulamt jährliche Versorgungsregionssitzungen, an denen die Sonderschulen das Platzangebot (z. B. Verteilung der Plätze auf die verschiedenen Schulstufen, kurzfristiger Ausbaubedarf) mit den zuweisenden Stellen koordinieren. Zu Frage 12: Das Volkschulamt schätzt gemäss § 21 VSM alle drei Jahre für jede Behinderungsart in einem Versorgungsplan den künftigen Bedarf an Sonderschulplätzen. Es berücksichtigt hierfür insbesondere den bisherigen Bedarf und die Entwicklung der Gesamtschülerzahl. Der entsprechende Bericht «Versorgungsplanung 2020/21 bis 2022/23 der Sonderschulung» ist öffentlich und kann auch im Internet abgerufen werden. Der Bericht für die Schuljahre 2023/24 bis 2025/26 ist in Erarbeitung. Das Volksschulamt teilt die gemäss Versorgungsplan notwendigen Plätze den bewilligten Sonderschulen zu. Die Institutionen können aber nicht verpflichtet werden, Plätze auszubauen. In den vergangenen Jahren konnte die Quote separierter Sonderschulungen stabilisiert werden. Eine Erhöhung von Platzzahlen über das Verhältnis des Wachstums der gesamten Schülerinnen- und Schülerzahlen hinaus hat erfahrungsgemäss eine nicht sachlich begründbare Erhöhung der Sonderschulquote und eine Steigerung der Nachfrage zur Folge. Ein allgemeiner Engpass ist aufgrund der zur Verfügung stehenden Zahlen nicht festzustellen und ein solcher würde mit einer Angebotserhöhung aus genannten Gründen kaum aufgelöst. Der Fachkräftemangel führte bis jetzt nicht zu einem Platzabbau in den Sonderschulen. Um den bestehenden Ansprüchen gerecht zu werden, wurde in der laufenden Periode der Versorgungsplanung das Angebot um insgesamt 190 separierte Sonderschulplätze erweitert. Bei der Zuteilung der Plätze wurde auf eine ausgeglichene Verteilung in den Bezirken und auf behinderungsspezifische Besonderheiten (z. B. Zunahme von Diagnosen im
Bereich von Autismus-Spektrum-Störungen) geachtet. Aufgrund pandemiebedingter Verzögerungen bei der Platzierung von Sonderschülerinnen und Sonderschülern in Anschlussinstitutionen sowie der Zuwanderung ukrainischer Geflüchteter wurden kurzfristig zusätzliche Plätze in Sonderschulen Typ B ausgebaut.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli