Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 734/2009

Anfrage Erika Ziltener, Zürich, und Eva Torp, Hedingen, betreffend Checkup-Pakete in Zusammenarbeit mit Professoren des Universitätsspitals Zürich, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 72/2009

Sitzung vom 7. Mai 2009

734. Anfrage (Check-up-Pakete in Zusammenarbeit mit Professoren des Universitätsspitals Zürich) Die Kantonsrätinnen Erika Ziltener, Zürich, und Eva Torp, Hedingen, haben am 2. März 2009 folgende Anfrage eingereicht: Im öffentlichsten aller Räume, im Internet, offeriert eine Gruppe von Professoren eine sehr eigenartige Dienstleistung, die mit dem Label des Universitätsspitals Zürich versehen ist. Unter den Bezeichnungen Executive und Executive Plus werden in englischer Sprache zwei Check-up- Pakete angepriesen, die 4480 Franken bzw. 6240 Franken kosten. Gemäss offenem Brief, der von Netzwerken, denen rund 700 Hausärztinnen und Hausärzte aus verschiedenen Kantonen angeschlossen sind, unterzeichnet ist, umfassen diese Check-ups aber eine Reihe von Untersuchungen, die für gesunde, beschwerdefreie Menschen nach internationalen Standards ausdrücklich nicht empfohlen werden. Zum Beispiel: Herzbelastungstest, Herzultraschall und Funktionstests der Lunge. Weiter werden Computertomografien der Blutgefässe, der Nieren und des Dickdarms angeboten. Zum Paket Executive Plus gehört sogar eine Computertomografie der Herzkranzgefässe, verknüpft mit der marktschreierischen Bezeichnung «academic backbone» (akademisches Rückgrat). Alle Computertomographien sind aber mit erheblichen, krebsfördernden Strahlenbelastungen verbunden. Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie können die Medizinprofessoren Untersuchungen als «Academic Backbone» rechtfertigen und anpreisen, die im Widerspruch zu jenen wissenschaftlichen Erkenntnissen und internationalen Standards stehen, welche eigentlich die Basis ihrer Lehrtätigkeit bilden müssten?

2. Die medizinische Ausbildung muss angehende Ärztinnen und Ärzte im Sinne einer selbstkritischen und nutzenorientierten Medizin dazu befähigen, zwischen nützlichen und nutzlosen, zwischen fragwürdigen und schädlichen Untersuchungen zu unterscheiden. Ärzte, auch Spitzenmediziner, die nicht über diese Unterscheidungsfähigkeit verfügen, sind eine Gefahr für ihre Patientinnen und Patienten. Wie lässt sich die geforderte Haltung mit dem Angebot der Check-ups vereinbaren?

3. Wie ist es aus ethischer Sicht vertretbar, reiche ausländische Patientinnen und Patienten für teure Untersuchungen ohne erwiesenen medizinischen Nutzen anzuwerben?

4. Die Medizinprofessoren führen überflüssige Untersuchungen mit staatlich finanzierten Computertomografen am Universitätsspital durch. Welche Auswirkungen hat das auf die Untersuchungen von Grundversicherten bezüglich Indikation, Wartezeit usw.?

5. Wie viel Zeit investieren die Professoren für die Untersuchungen?

6. Wie wirken sich die Untersuchungen auf die Honorare aus?

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Erika Ziltener, Zürich, und Eva Torp, Hedingen, wird wie folgt beantwortet: Die Gesundheitsdirektion hat die parlamentarische Anfrage dem Spitalrat des Universitätsspitals (USZ) übermittelt. Diese äusserte sich wie folgt. Einleitende Bemerkungen Legislaturziel Nr. 3 des Zürcher Regierungsrates sieht vor, das Standortmarketing zugunsten des Kantons zu intensivieren. Im Gesundheitsbereich besteht die Standortförderung konkret in Massnahmen, die geeignet sind, Attraktivität, Reputation und Wettbewerbsfähigkeit des Medizinalstandortes Zürich zu verbessern. Ein Bereich ist die Förderung des Medizintourismus. Die Bemühungen des USZ, vermehrt ausländische Patientinnen und Patienten zu behandeln, entsprechen dieser Strategie. Double Check untersucht in erster Linie Patientinnen und Patienten im Sinne einer Zweitmeinung. Von den bisher untersuchten Patientinnen und Patienten wiesen 97% bereits eine bis zu zehn Diagnosen auf. Praktisch handelt es sich also weniger um eine Check-up-Klinik. Vielmehr stehen Second opinions zu bereits bestehenden Befunden im Vordergrund. Dazu stehen vor Ort und im USZ dem Stande des medizinischen Wissens entsprechendes Know-how und diagnostische Geräte zur Verfügung. Zu Frage 1: Es werden nur wissenschaftlich begründete Untersuchungen durchgeführt. Hierzu wurden in international anerkannten Zeitschriften Studien von Professoren des USZ publiziert. Die Tätigkeit von Double Check entspricht den Standards der Mayo Clinic, der Cleveland Clinic sowie anderer renommierter akademischer Zentren in London und München. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet.

Zu Frage 2: Die involvierten Professoren sind Autoren internationaler Guidelines, von Lehrbüchern und wissenschaftlichen Publikationen ihrer Fachgebiete sowie Experten evidenzbasierter Medizin. Die Untersuchungen werden entsprechend den Bedürfnissen, der Vorgeschichte und den klinischen Befunden individuell und entsprechend evidenzbasierter Medizin empfohlen. Sie sind weder nutzlos noch schädlich, vielmehr ist ihr Nutzen in zahlreichen Untersuchungen dokumentiert. Neben Zweitmeinungen steht die Früherkennung behandelbarer Erkrankungen wie des Glaukoms, des hohen Blutdrucks, Diabetes, der Gefässverkalkung, der Herzschwäche, sowie des Darmkrebses im Vordergrund. Es handelt sich um in der Prävention international anerkannte Massnahmen. Zu Frage 3: Die angebotenen Untersuchungen werden bei Vorliegen anerkannter Indikationen durchgeführt. Sie bringen dem Patienten zweifelsfrei einen medizinischen Nutzen. Im Bereich der Computertomografie (CT) bietet das USZ sogar Untersuchungen mit der international tiefsten Strahlendosis an. Die Untersuchungen werden zu vergleichbaren Preisen wie in ähnlichen Zentren des In- und Auslandes angeboten. Zu Frage 4: Die Verfügbarkeit von Untersuchungen am USZ wird für Allgemeinversicherte nicht eingeschränkt bzw. die Wartezeit nicht verlängert. Vielmehr dürfte die Versorgung vom zusätzlich generierten Umsatz des USZ profitieren. Zu Frage 5: Die Professoren befanden Untersuchungen dieser Patienten im USZ in gleicher Weise wie jede externe Zuweisung an das USZ. Sie arbeiten nicht in den Lokalitäten von Double Check. Zu Frage 6: Die Honorare werden durch Untersuchungen im USZ generiert. Sie werden wie bei jeder externen Zuweisung im USZ verrechnet und entsprechend dem Gesetz über die ärztlichen Zusatzhonorare vom 12. Juli 2006 (LS 813.14) über den Honorarpool der entsprechenden Klinik an alle Honorarberechtigten der Klinik ausbezahlt. Die Universitätsleitung teilt die Auffassung des Spitalrats. Für den Regierungsrat besteht im Rahmen seiner Aufsichtspflicht keine Veranlassung, Massnahmen zu treffen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates, den Spitalrat des Universitätsspitals sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi