Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 735/2010

Strassen, Uster, 339, Talacker-/Zentralstrasse, Erstellung und Anpassung, Projektfestsetzung, neue/gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Mai 2010

735. Strassen (Uster, 339 Talacker-/Zentral-/Riedikerstrasse)

Erwägungen

Die Strecke von der Zürichstrasse in Uster bis zur Seefeldstrasse in Riedikon ist im kantonalen Richtplan als Hauptverkehrsstrasse eingetragen. Ebenfalls im kantonalen Richtplan eingetragen ist die geplante Verbindung der Wil- mit der Riedikerstrasse. Mit der Erstellung dieser Verbindung ist vorgesehen, die Hauptverkehrsstrasse von der Saum- bis zur Zürichstrasse abzuklassieren. Die Projektierung und Umgestaltung der Zentral- und Talackerstrasse ist im Hinblick auf diese Abklassierung erfolgt. Bis zur Inbetriebnahme der neuen Verbindungsstrasse muss die Talacker-/Zentralstrasse weiterhin ihre heutige Funktion erfüllen. Das Teilstück von der Zürich- bis zur Burgstrasse ist unfallträchtig. Innerhalb der Jahre 2001 bis 2008 haben sich 39 Unfälle mit u. a. zwei Toten ereignet. Mit dem Projekt erfolgen auf diesem Strassenabschnitt strassenbauliche Verbesserungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Eine Verminderung der Geschwindigkeit soll mit der Mittelinsel im Einmündungsbereich der Wührestrasse und mit dem neuen Kreisel bei der Einmündung Burgstrasse erreicht werden. Zudem sind die Strassenbeläge im ganzen Projektabschnitt dringend sanierungsbedürftig. Das vom kantonalen Tiefbauamt im Einvernehmen mit der Stadt Uster ausgearbeitete Projekt sieht an der Kreuzung Talacker-/Burgstrasse die Erstellung eines Verkehrskreisels in Beton mit einem Aussendurchmesser von 25 m und einer Fahrbahnbreite von 7,25 m vor. Die Fahrbahnbreiten der Zentral-/Talackerstrasse weisen neu 6,5 bis 6,75 m auf. Damit können die engsten Stellen im Gehwegbereich von teilweise weniger als 80 cm verbreitert werden. Die Breite der Fahrbahn der Riedikerstrasse wird mit einem seitlichen Bankett von 0,75 m auf 7 m verringert. Der Abschnitt von der Zürich- bis zur Burgstrasse befindet sich in einem Ortsbild von überkommunaler Bedeutung. Im Projekt sind die Materialien und der Charakter der historischen Achse in der Gestaltung des Strassenraumes berücksichtigt. Die Standorte der Fussgängerstreifen wurden auf der Grundlage der Fussgängerzählung vom 10. Mai 2007 angepasst. Dieser Abschnitt ist auch als Ausnahmetransportroute Typ II aufgeführt. Die Ein- und Ausfahrtsbreiten im neuen Kreisel Burgstrasse wurden mittels Schleppkurvenprogramm ermittelt und betragen 4 m. Die drei Bushaltestellen im Projektperimeter werden von der Linie 842 bedient. Die bestehende Bushaltestelle Zentralstrasse

wird aus Platzgründen als Fahrbahnhaltestelle beibehalten. Dabei wird jedoch die Haltestelle in Richtung Bahnhof Uster um 30 m zurückversetzt und auf der gleichen Höhe erstellt wie die Haltestelle in Richtung Mönchaltorf. Bei der Bushaltestelle Talacker in Richtung Mönchaltorf wird die bestehende Busbucht beibehalten. In Richtung Bahnhof Uster wird neu eine Fahrbahnhaltestelle erstellt. Dies wird die Anschlüsse am Bahnhof Uster besser gewährleisten. Bei der Bushaltestelle Im Hölzli bleiben die Busbuchten bestehen, werden jedoch den kantonalen Richtlinien angepasst. Sämtliche Bushaltestellen werden in Beton ausgebildet und behindertengerecht gestaltet. Entlang der Riedikerstrasse, von der Seefeld- bis zur Wührestrasse, besteht ein Rad-/Gehweg im Gegenverkehr, der so belassen wird. Von der Wührestrasse bis zur Bushaltestelle Talacker wird der bestehende Gehweg zu einem Rad-/Gehweg verbreitert. In der Gegenrichtung wird ein Radstreifen auf der Fahrbahn markiert und die Einfahrt für Radfahrende in die Wührestrasse optimiert. Vor der Haltestelle Talacker werden die Radfahrenden mit einer sicheren Querungshilfe in den Vogteiweg geleitet. Im Abschnitt bis zur Zürichstrasse kann wegen den engen Fahrstreifen keine Radwegmarkierung angeboten werden. Diese Radwegführungen wurden aufgrund von Einwendungen geprüft und in Absprache mit Pro Velo angepasst. Der bestehende Kreisel Riediker-/Seefeldstrasse wird saniert und in Beton ausgeführt. Die Einmündungen der Wühre-, Apotheker- und Friedhofstrasse werden als Mischflächen ausgebildet. Die Brauereistrasse und die Kirchgasse münden über einen etwa 12 m breiten Platzbereich in die Zentralstrasse. Die Betonrampen, die den Übergang zu den Platzbereichen bilden, weisen einen Gefällsbruch von höchstens 5% auf und sind somit für den Bus problemlos zu befahren. Die Brücke über den Aabach ist in gutem Zustand, sodass in den nächsten zehn Jahren keine Massnahmen notwendig sind. Die Beleuchtung wurde den neuen Fussgängerstreifen und dem Kreisel angepasst. Auch die Signalisation und die Strassenmarkierungen werden den neuen Verhältnissen angepasst. Der Stadtrat Uster hat dem Projekt im Sinne von § 12 des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (StrG) mit Beschluss vom 9. Dezember 2008 zugestimmt. Der Empfehlung, die Busbucht der Haltestelle Talacker in Richtung Bahnhof Uster weiterhin als Busbucht beizubehalten, kann

wegen der notwendigen Busbeschleunigungsmassnahmen nicht entsprochen werden. Die öffentliche Planauflage des Strassenprojekts im Sinne von § 13 StrG erfolgte vom 22. August bis 25. September 2008 im Stadthaus von Uster. Innerhalb dieser Frist gingen sieben Einwendungen ein, die im vorliegenden Projekt teilweise berücksichtigt werden konnten. Die Einwendungen von Pro Velo Zürich, Landesring der Unabhängigen (LDU), Stadtgruppe Uster, und von Grüne Stadt+Bezirk

Uster wurden mit den Vertreterinnen und Vertretern dieser Organisationen bzw. politischen Parteien an der Sitzung vom 22. September 2009 besprochen. Einwendungen, die den Normen und Richtlinien entsprachen, wurden im Projekt berücksichtigt. Anschliessend wurden die überarbeiteten Projektunterlagen den Sitzungsteilnehmern zugestellt. Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Landerwerbsplans gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 29. Januar bis 1. März 2010. Gleichzeitig wurde den betroffenen Grundeigentümerinnen und -eigentümern die persönliche Anzeige eingeschrieben zugestellt. Innerhalb der Auflagefrist wurde eine Projekteinsprache eingereicht. Im Rahmen der Verhandlungen konnte mit dem Einsprecher eine Einigung erzielt werden. Mit der Unterzeichnung des Anpassungsprotokolls zog dieser in Kenntnis der bereinigten Projektpläne seine Einsprache zurück. Die Fachstelle Lärmschutz hat das Projekt beurteilt und mit Schreiben vom 8. Juli 2008 festgestellt, dass das vorliegende Projekt keine Veränderungen an der Strassenführung umfasst, die bei angrenzenden Liegenschaften zu einer wesentlichen Veränderung der Lärmsituation führen. Die bestehenden Strassenachsen werden nicht wesentlich verschoben; im Bereich des neuen Kreisels kann zukünftig mit einer geringeren gefahrenen Geschwindigkeit der verkehrenden Fahrzeuge gerechnet werden. Der Landerwerb ist nach §§ 18 ff. StrG durchzuführen. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen. Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 31. März 2010 wie folgt veranschlagt: Erwerb von Grund und Rechten Fr. 160 000 Bauarbeiten Fr. 4 465 000 Nebenarbeiten Fr. 460 000 Technische Arbeiten Fr. 800 000 Total Fr. 5 885 000

Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen die nachstehenden Kosten: Staatsstrassen (32,4%) Fr. 1 905 000 Erneuerung Staatsstrassen (18,3%) Fr. 1 080 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt (36,2%) Fr. 2 130 000 Staatsstrassen Anteil öV (7,4 %) Fr. 435 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen (5,7%) Fr. 335 000 Total Fr. 5 885 000

Der Stadtrat Uster hat mit Beschluss Nr. 499 / S4.05 vom 9. Dezember 2008 einen Beitrag an die Erstellung des Kreisels von Fr. 400 000 zugesichert und den entsprechenden Kredit bewilligt. Dieser Betrag wird der Stadt nach Inbetriebnahme der Anlage in Rechnung gestellt. Die Einnahmen sind dem Konto 8400.61300 80010, Rückzahlungen Investitionsausgaben Fahrbahnen (Beitrag der Stadt), für das Objekt 84S-10283, gutzuschreiben. Der Kostenverleger gestaltet sich demnach wie folgt: Kanton Stadt Uster Total Fr. Fr. Fr. Erwerb von Grund und Rechten 160 000 – 160 000 Bauarbeiten 4 163 000 302 000 4 465 000 Nebenarbeiten 421 000 39 000 460 000 Technische Arbeiten 741 000 59 000 800 000 Total 5 485 000 400 000 5 885 000

Für die Verwirklichung des Bauvorhabens sind zwei getrennte Ausgaben zu bewilligen, wovon unter Berücksichtigung des erwähnten, rechtsverbindlich zugesicherten Beitrags der Stadt Uster von Fr. 400 000 Fr. 2 275 000 neue Nettoausgaben und Fr. 3 210 000 gebundene Ausgaben sind. In der Staatsbuchhaltung gehen vom Gesamtbetrag von Fr. 5 885 000 Fr. 1 080 000 zulasten des Kontos 8400.50111 000, Erneuerung Staatsstrassen, und Fr. 2 130 000 zulasten des Kontos 8400.31410 80050, Staatsstrassen Baulicher Unterhalt, und sind somit gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG) gebundene Ausgaben. Als neue Ausgaben gehen Fr. 1 905 000 zulasten des Kontos 8400.50110 00000, Staatsstrassen (Objekt 84S-10283, Uster, 339 Talacker-/Zentralstrasse), Fr. 435 000 zulasten des Kontos 8400.50110 80020, Staatsstrassen Anteil öV, und Fr. 335 000 zulasten des Kontos 8400.50110 80010, Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen. In der erwähnten Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1062/2009 bewilligte Ausgabe von Fr. 235 000 für die Projektierungsarbeiten enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Die Bruttoinvestitionskosten von Fr. 2 675 000 verringern sich um den Beitrag der Stadt Uster von Fr. 400 000 auf Nettoinvestitionskosten von Fr. 2 275 000. Demnach verursacht das Vorhaben Kapitalfolgekosten von jährlich Fr. 227 500. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-10283, Stadt Uster, 339 Talacker-/Zentralstrasse aufzunehmen. Die Anteile für Staatsstrassen Baulicher Unterhalt, Erneuerung Staatsstrassen, Staatsstrassen Anteil ÖV und Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen sind umzubuchen.

Der Betrag ist im Budget 2010 mit Fr. 100 000 enthalten und im KEF 2010–2013 für das Jahr 2011 mit Fr. 2 600 000 eingestellt. Der Rest ist im Jahr 2012 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Erstellung eines Kreisels, die Anpassung der Fahrbahn und der Fussgängerstreifen, die Anpassung von drei Bushaltestellen, die Erstellung eines Rad-/Gehwegs, die Erneuerung des bestehenden Kreisels und die Anpassung der Beleuchtung an der 339 Talacker-/ Zentralstrasse, Stadt Uster, wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.

II. Für die Bauausführung wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 3 210 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Davon gehen Fr. 2 130 000 zulasten der Erfolgsrechnung und Fr. 1 080 000 zulasten der Investitionsrechnung.

III. Für die Bauausführung wird eine neue Ausgabe von Fr. 2 275 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

IV. Diese Beträge werden nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss der Formel Startausgabenbewilligung × Zielindex ÷ Startindex mit Stichtag 31. März 2010 der Teuerung angepasst.

V. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1062/2009 wird aufgehoben.

VI. Die Baudirektion, Immobilienamt, Landerwerb, wird beauftragt, den Landerwerb nach §§ 18 ff. StrG durchzuführen. Sie wird weiter ermächtigt, das für die Ausführung des Projekts erforderliche Land nötigenfalls auf dem Weg der Expropriation zu erwerben, Anstösserbeiträge zu erheben, allfällige Prozesse zu führen, Vergleiche zu treffen oder auf gütlicher Basis Verträge abzuschliessen.

VII. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

VIII. Mitteilung an den Stadtrat Uster, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [E]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli

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