RRB Nr. 740/2022
Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, betreffend Rückweisungsquoten der Staatsanwaltschaften und des Obergerichts des Kantons Zürich, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 101/2022
Sitzung vom 18. Mai 2022
740. Anfrage (Rückweisungsquoten der Staatsanwaltschaften und des Obergerichts des Kantons Zürich) Kantonsrat Hans Peter Amrein, Küsnacht, hat am 28. März 2022 folgende Anfrage eingereicht: Ich ersuche den Regierungsrat um die Beantwortung der Fragen 1, 2 und 3 und ich bitte das Obergericht des Kantons Zürich um die die Beantwortung der Fragen 4 und 5:
Erwägungen
1. Wie viele Verfahrens-Einstellungen durch die Staatsanwaltschaften im Kanton Zürich in den letzten fünf Kalenderjahren (2017–2021: Bitte um tabellarische Angabe von Anzahl/Jahr/ Staatsanwaltschaft) wurden beim Obergericht (III. Abteilung) angefochten und wie viele Verfahrens-Einstellungen durch die Staatsanwaltschaften wurden in dieser Periode durch das Obergericht (III. Abteilung) an die Staatsanwaltschaften zurückgewiesen?
2. Wie viele Anklagen der Staatsanwaltschaften im Kanton Zürich in den letzten fünf Kalenderjahren (2017–2021: Bitte um tabellarische Angabe von Anzahl/Jahr/Staatsanwaltschaft) wurden vom oberinstanzlichen Gericht wieder an die Staatsanwaltschaft zur Korrektur zurückgewiesen?
3. Wie viele Verfahren, welche mit Strafbefehlen erledigt oder angefochten wurden, wurden von Einzelrichtern der Bezirksgerichte des Kantons Zürich in den letzten fünf Kalenderjahren (2017–2021: Bitte um tabellarische Angabe von Anzahl/Jahr/Staatsanwaltschaft) zurückgewiesen?
4. Wie viele Urteile des Obergerichts des Kantons Zürich wurden in den letzten fünf Kalenderjahren (2017–2021: Bitte um tabellarische Aufstellung/Jahr) an das Bundesgericht weitergezogen?
5. Wie viele Urteile des Obergerichts des Kantons Zürich wurden in den letzten fünf Kalenderjahren (2017–2021: Bitte um tabellarische Aufstellung/Jahr) durch das Bundesgericht an das Obergericht zur Korrektur zurückgewiesen?
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Hans Peter Amrein, Küsnacht, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die gewünschten Informationen können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden (Beschwerdeinstanz gegen Einstellungen oder Kostenauflagen ist die dritte Kammer des Obergerichts). Staatsanwaltschaft (Total) 2021 2020 2019 2018 2017 Total Beschwerden gegen Einstellungen 306 293 272 324 234 und/oder Kostenauflagen Total Gutheissungen 81 76 80 79 71 davon Gutheissungen von Beschwerden 53 64 64 61 54 gegen Einstellungen davon Gutheissungen von Beschwerden 28 12 16 18 17 gegen Kostenauflagen
Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat 2021 2020 2019 2018 2017 Total Beschwerden gegen Einstellungen 66 68 64 95 53 und/oder Kostenauflagen Total Gutheissungen 8 15 20 30 16 davon Gutheissungen von Beschwerden 8 15 20 23 14 gegen Einstellungen davon Gutheissungen von Beschwerden 0 0 0 7 2 gegen Kostenauflagen
Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl 2021 2020 2019 2018 2017 Total Beschwerden gegen Einstellungen 58 55 53 49 44 und/oder Kostenauflagen Total Gutheissungen 13 10 14 10 14 davon Gutheissungen von Beschwerden 7 10 11 7 9 gegen Einstellungen davon Gutheissungen von Beschwerden 6 0 3 3 5 gegen Kostenauflagen
Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland 2021 2020 2019 2018 2017 Total Beschwerden gegen Einstellungen 55 52 43 52 50 und/oder Kostenauflagen Total Gutheissungen 38 21 16 13 12 davon Gutheissungen von Beschwerden 21 18 12 11 10 gegen Einstellungen davon Gutheissungen von Beschwerden 17 3 4 2 2 gegen Kostenauflagen
Staatsanwaltschaft See/Oberland 2021 2020 2019 2018 2017 Total Beschwerden gegen Einstellungen 67 67 68 69 40 und/oder Kostenauflagen Total Gutheissungen 12 17 20 15 11 davon Gutheissungen von Beschwerden 11 11 15 11 8 gegen Einstellungen davon Gutheissungen von Beschwerden 1 6 5 4 3 gegen Kostenauflagen
Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis 2021 2020 2019 2018 2017 Total Beschwerden gegen Einstellungen 44 33 36 33 26 und/oder Kostenauflagen Total Gutheissungen 6 9 7 5 7 davon Gutheissungen von Beschwerden 4 7 4 4 5 gegen Einstellungen davon Gutheissungen von Beschwerden 2 2 3 1 2 gegen Kostenauflagen
Staatsanwaltschaft I 2021 2020 2019 2018 2017 Total Beschwerden gegen Einstellungen 1 5 1 1 1 und/oder Kostenauflagen Total Gutheissungen 0 2 0 0 1 davon Gutheissungen von Beschwerden 0 2 0 0 0 gegen Einstellungen davon Gutheissungen von Beschwerden 0 0 0 0 1 gegen Kostenauflagen
Staatsanwaltschaft II 2021 2020 2019 2018 2017 Total Beschwerden gegen Einstellungen 11 10 7 17 15 und/oder Kostenauflagen Total Gutheissungen 2 0 3 3 7 davon Gutheissungen von Beschwerden 1 0 2 2 5 gegen Einstellungen davon Gutheissungen von Beschwerden 1 0 1 1 2 gegen Kostenauflagen
Staatsanwaltschaft III 2021 2020 2019 2018 2017 Total Beschwerden gegen Einstellungen 4 3 0 8 5 und/oder Kostenauflagen Total Gutheissungen 2 2 0 3 3 davon Gutheissungen von Beschwerden 1 1 0 3 3 gegen Einstellungen davon Gutheissungen von Beschwerden 1 1 0 0 0 gegen Kostenauflagen
Zu Frage 2: Rückweisungen an die Staatsanwaltschaften (von Anklagen und Strafbefehlen) erfolgen durch die erstinstanzlichen Gerichte (und nicht durch das Obergericht). Die gewünschten Informationen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich sowohl auf Rückweisungen von Anklagen als auch von Strafbefehlen (diese Angaben werden nicht separat erhoben). Rückweisungen 2021 2020 2019 2018 2017 Staatsanwaltschaft (Total) 69 41 46 60 34 Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat 19 11 12 12 16 Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl 21 10 9 22 3 Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland 7 2 1 1 1 Staatsanwaltschaft See/Oberland 16 13 19 11 5 Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis 0 0 2 7 5 Staatsanwaltschaft I 1 4 0 1 0 Staatsanwaltschaft II 3 0 3 6 4 Staatsanwaltschaft III 2 1 0 0 0
Zu Frage 3: Diese Angaben werden nicht erhoben und können in der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit verhältnismässigem Aufwand nicht bereitgestellt werden. Zu Fragen 4 und 5: Das Obergericht teilte der Direktion der Justiz und des Innern mit Schreiben vom 12. April 2022 mit, dass es vom Kantonsrat (mit Schreiben der Parlamentsdienste vom 30. März 2022) eingeladen worden sei, diese Fragen direkt zuhanden der Geschäftsleitung des Kantonsrates zu beantworten.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli