Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 742/2013

Dringliche Anfrage Marcel Lenggenhager, Gossau, Benno Scherrer Moser, Uster, und Markus Schaaf, Zell, betreffend Gesamterneuerung USZ, erste Planungs- und Realisierungsschritte, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 166/2013

Sitzung vom 26. Juni 2013

742. Dringliche Anfrage (Gesamterneuerung USZ, erste Planungs- und Realisierungsschritte) Die Kantonsräte Marcel Lenggenhager, Gossau, Benno Scherrer Moser, Uster, und Markus Schaaf, Zell, haben am 27. Mai 2013 folgende dringliche Anfrage eingereicht: Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Gesamterneuerung am USZ, insbesondere der Realisierung des Modulbaus und dem Rückbau des «Stelzenbaus», ersuchen wir den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Trifft es zu, dass das der Öffentlichkeit vorgestellte Projekt mit dem Namen «Modulbau» am USZ nicht wie vorgesehen ca. 56 Mio. Franken kostet, sondern dass dem Vernehmen nach die heutige Planung von mehr als dem Doppelten ausgeht?

2. Bekanntlich müssen die Gebäudeteile NUK I–III in den nächsten ein bis zwei Jahren aus feuerpolizeilichen Gründen ausser Betrieb genommen werden. Sind in den budgetierten Gesamtkosten des Modulbaus die Kosten für die in diesem Zusammenhang vorzunehmenden Ersatzmassnahmen inbegriffen?

3. Welche Faktoren bzw. neue Erkenntnisse und Fakten führen zu mehr als der Verdoppelung der seinerzeit veranschlagten Baukosten von 56 Mio. Franken? Wir bitten um eine detaillierte Aufstellung der neu ins Projekt aufgenommenen Elemente, sowie der je dafür vorgesehenen Beträge.

4. Ist eine Zertifizierung des Gebäudes nach Minergie (siehe Legislaturziel) oder Minergie-P geplant? Wie gross wären die Mehrkosten für Minergie-P?

5. Die in der Öffentlichkeit vorgestellte Bauweise für den Modulbau ging von vorgefertigten Elementen aus. Dem Vernehmen nach soll der Modulbau jetzt in konventioneller Bauart erstellt werden. Weshalb wurde diese Änderung vorgenommen und welche Auswirkungen hat dies auf die Kosten?

6. Ist es richtig, dass der geplante Rückbau des Modulbaus in den veranschlagten Kosten nicht eingerechnet ist, oder ist vorgesehen, den Modulbau gar nicht einem Rückbau zuzuführen? Wir bitten um eine detaillierte Begründung Ihrer Antwort.

7. Gibt es im Falle eines ablehnenden Baugesuches und eines sich abzeichnenden jahrelangen Rechtsstreits einen Alternativstandort für den Modulbau?

8. Trifft es zu, dass der Regierungsrat den gesamten Aufwand für das vorgenannte Projekt «Modulbau» als gebundene Kosten deklariert, und wenn ja, auf welche rechtliche Grundlage stellt er diesen Entscheid?

9. Wäre im Falle eines Rückbaus des Modulbaus und sofern er nicht in den bisherigen Kosten eingeplant ist, von einer neuen Ausgabe zu sprechen, welche durch den Kantonsrat bewilligt werden müsste? Wenn nein, auf welche rechtliche Grundlage stellt der Regierungsrat diesen Entscheid?

10. Zurzeit besteht noch der sogenannte «Stelzenbau» (Bettenhaus Süd) am USZ. Ist ein Rückbau in Übereinstimmung mit der damaligen Baubewilligung geplant und wenn ja, auf wann und mit welchen Kosten ist zu rechnen?

11. Inwieweit kann die Neuorganisation der Immobilienstrategie bei den kantonalen Immobilien zu einer Klärung der Situation beitragen?

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die dringliche Anfrage Marcel Lenggenhager, Gossau, Benno Scherrer Moser, Uster, und Markus Schaaf, Zell, wird wie folgt beantwortet: Der 1968 erstellte Nukleartrakt (NUK) des Universitätsspitals (USZ), bestehend aus den Teilgebäuden I, II und III, weist bauliche Mängel insbesondere im Bereich des Brandschutzes auf. Eine Sanierung ist aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen nicht möglich (vgl. Beantwortung der Frage 2), sodass ein Ersatzbau notwendig ist. Im Zusammenhang mit diesem Ersatzbau ist auch die Energieversorgung des USZ zu verbessern. Durch die medizinische Entwicklung und den damit verbundenen stetig zunehmenden Einsatz medizinischer Geräte nimmt der Energiebedarf am USZ laufend zu. Der zur Sicherstellung der Leistungserbringung dringend nötige Ausbau der Energieversorgung ist in den bestehenden Technikzentralen nicht möglich. Vorgängig zur Erstellung des Ersatzbaus für den Nukleartrakt sollen deshalb die vorhandenen Haustechnikräume des MR-Zentrums unterirdisch erweitert werden. Diese Erweiterung bildet – zusammen mit dem MR-Zentrum – den Sockel für den Ersatzbau. Der Ersatzbau selbst ist als Provisorium kon- zipiert und soll als modulare Stahlkonstruktion erstellt werden. Das Projekt ist unter der Bezeichnung Modulbau bekannt, umfasst aber neben dem eigentlichen Modulbau (Ersatz für den Nukleartrakt) auch die Erstellung der Technikzentrale. Zu Frage 1: Die Planung und Realisierung von Immobilienprojekten folgen dem in der Immobilienverordnung vom 24. Januar 2007 (ImV, LS 721.1) vorgeschriebenen Standardprozess. Anträge für Projekte der Klasse 1 (Nettokredit über 10 Mio. Franken) genehmigt der Regierungsrat auf der Grundlage einer Nutzwertanalyse. In der Vorstudienphase entwickeln das Immobilienamt und das Hochbauamt das Projekt in Zusammenarbeit mit der Fachdirektion weiter und beantragen einen Projektierungskredit. Anschliessend entwickelt das Hochbauamt das Projekt zur Baureife. Mit der Entwicklung des Projekts konkretisiert sich auch die anfangs noch grobe Kostenschätzung bis hin zu einem Kostenvoranschlag. Im Vorprojekt und der Grobkostenschätzung vom April 2012 rechnete die Baudirektion mit Kosten von Fr. 55 300 000 (±25%) für den Modulbau und Fr. 34 700 000 (±25%) für die Technikzentrale und damit von Fr. 90 000 000 (±25%) für das Gesamtprojekt. Aufgrund der besonderen Situation des Nukleartrakts und der schwierigen Rahmenbedingungen

für dessen Ersatz wurde die Öffentlichkeit schon zu diesem sehr frühen Zeitpunkt, d. h. auf der Grundlage des Vorprojekts und der Grobkostenschätzung, informiert. Der Kostenvoranschlag vom 21. Januar 2013 weist nun Kosten von Fr. 89 000 000 (±10%) für den Modulbau und Fr. 38 000 000 (±10%) für die Technikzentrale und damit von Fr. 127 000 000 (±10%) für das Gesamtprojekt aus. Das Bauprojekt und der Kostenvoranschlag sind von zwei unabhängigen externen Firmen (beauftragt durch das Hochbauamt und das USZ) überprüft worden. Die vorliegenden Gutachten bestätigen beide die berechneten Kosten von Fr. 127 000 000 für den Modulbau und die Technikzentrale. Zu Frage 2: Die Nukleartrakte NUK I–III weisen statische Mängel in der Tragkonstruktion auf, die bei einem Brand zu einer Instabilität der Gebäude führen können. Aus diesem Grund verfügte die Kantonale Gebäudeversicherung (GVZ) eine Gesamtsanierung bzw. eine Ertüchtigung des statischen Tragwerksystems. Gleichzeitig stehen die Nukleartrakte NUK I–II unter einem allgemeinen Bauverbot, weil die Tragkonstruktion mit gesundheitsgefährdenden Materialien (Blauasbest) verkleidet ist. Solange keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, haben diese Materialien keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zur Folge. Deshalb können die Gebäude vorerst noch mit Einschränkungen weiter be- trieben werden. Unter Einhaltung eines rigiden Evakuationskonzeptes lässt die GVZ eine Nutzung bis spätestens Mitte 2015 zu. Auf diesen Zeitpunkt hin müssen die Gebäude vollständig geräumt werden. Die mangelhafte Konstruktion in Verbindung mit der Asbestproblematik führt zur Notwendigkeit eines vollständigen Abbruchs und Ersatzes der Nukleartrakte NUK I–III, wobei anzumerken bleibt, dass diese Gebäude im Inventar der Denkmalschutzobjekte mit überkommunaler Bedeutung aufgeführt sind. Das Vorhaben wird als eigenständiges Projekt im Rahmen der Gesamterneuerung des USZ zu planen sein. In den Kosten für den Modulbau und die Technikzentrale sind keine Ersatzmassnahmen für die Gebäude NUK I–III enthalten. Zu Frage 3: Im Laufe der Ausarbeitung des Projekts wurde angestrebt, das Nutzungskonzept des geplanten Modulbaus bestmöglich in den bestehenden Betrieb des USZ einzubinden. Wie in der Beantwortung der Frage 1 ausgeführt, haben sich dabei die geplanten Kosten deutlich erhöht, aber nicht verdoppelt. Die geplanten Mehrkosten für den Modulbau von

rund Fr. 33 700 000 beruhen auf der Optimierung des Raumangebots und der Vergrösserung der Anzahl Betten der Intensivstation von 42 auf 56. Damit sind insbesondere auch zusätzliche technische Installationen und Ausrüstungen verbunden. Zusätzliche Intensivpflegebetten im Modulbau sind erforderlich, weil die ursprünglich dort geplante Palliativstation aus feuerpolizeilichen Gründen bereits 2012 aus dem Nukleartrakt ausgelagert werden musste und in den OST-Trakt verschoben wurde und weil gleichzeitig die 30-jährigen Intensivpflegestationen im HOER- Trakt dringend sanierungsbedürftig sind. Das Ersatzangebot im Modulbau bietet die Möglichkeit, für die Patientenversorgung besonders wichtige Betriebsbereiche und Funktionen auch für die Dauer der geplanten Gesamterneuerung des USZ abzusichern. Dasselbe gilt für die Station der Stammzell-Transplantation. Ein weiterer Grund für die hohen voraussichtlichen Kosten liegt darin, dass die Intensivpflegestation für Brandverletzte aufgrund der absehbaren Schliessung des Nukleartrakts neu erstellt werden muss. In den bestehenden Gebäuden sind die räumlichen und technischen Voraussetzungen dazu nicht vorhanden. Die Anforderungen an die Haustechnik einer Intensivpflegestation für Brandverletzte sind ausserordentlich hoch. Für die Grobkostenschätzung (±25%) konnte nicht auf Vergleichswerte in der Schweiz zurückgegriffen werden, weil es keine aktuellen Vergleichswerte für den Neubau einer Brandverletztenstation gibt. Das USZ ist eines von lediglich drei nationalen Zentren der Schweiz für die Behandlung von schweren Brandverletzun- gen. Die finanziellen Auswirkungen der Anforderungen an die Brandverletztenstation konnten erst in der Detailplanung genauer berechnet werden. Bei der Technikzentrale hat sich der Bereich der voraussichtlichen Kosten nicht verändert. Die Grobkostenschätzung lag wie vorstehend erwähnt bei Fr. 34 700 000 (±25%), während im heutigen Bauprojekt der Kostenvoranschlag bei Fr. 38 000 000 (±10%) liegt. Zu Frage 4: Der Standard Minergie P Eco ist im Projekt Modulbau grundsätzlich vorgesehen und wird wo immer möglich angestrebt und umgesetzt. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass im Spitalbau Minergie P Eco in gewissen Bereichen infolge der besonderen Vorschriften (z. B. spitalhygienische Vorgaben für Oberflächenmaterialien) nur bedingt möglich ist.

Die Mehrkosten für Minergie P Eco können nicht einzeln ausgewiesen werden, sind aber im Kostenvoranschlag vom 21. Januar 2013 enthalten. Zu Frage 5: Bei der ursprünglich vorgesehenen Bauweise (Container als Modulbau) handelte es sich um eine Studie. Sie wurde als Prototyp geprüft. Die Kostenermittlungen dafür waren in dieser Phase Schätzungen, die auf Hochrechnungen beruhten. Dieses System konnte infolge der statischen Anforderungen, insbesondere betreffend Erdbebensicherheit (Klasse BK3), nicht weiterverfolgt werden. Neu wird nun mit einem modularen Stahlbau mit eingesetzten Plattenkonstruktionen und Betontreppenkernen (Brandschutz) geplant, der ein schnelleres und günstigeres Vorgehen garantiert und zudem den späteren Rückbau technisch vereinfacht. Die Kosten der zwei Systeme können nicht vergleichbar dargestellt werden, da es sich bei der ersten Variante um eine Studie ohne Einzelheiten handelte, während das heutige Projekt bis auf die Detailebene geplant und berechnet ist. Zu Frage 6: Die Rückbaukosten sind in den veranschlagten Kosten nicht enthalten. Die nach der geplanten Nutzungsdauer von 20 Jahren zu erwartenden Rückbaukosten können zum heutigen Zeitpunkt nur geschätzt werden (Offerte 2013 = Fr. 2 500 000). Aus kreditrechtlichen Gründen muss die Bauabrechnung innert Jahresfrist nach Inbetriebnahme erstellt und der Objektkredit abgerechnet sein. Eine Rückstellung für den Rückbau ist finanzhaushaltsrechtlich nicht möglich. Es ist vorgesehen, den Modulbau nach der Einsatzzeit von höchstens 20 Jahren zurückzubauen.

Zu Frage 7: Der Modulbau dient grundsätzlich dem Ersatz der Flächen, die mit der Schliessung der Nukleartrakte NUK I–III verloren gehen (vgl. Beantwortung der Frage 1). Bei der Prüfung von Lösungsmöglichkeiten wurden verschiedene Varianten einschliesslich der Aufstockung bestehender Gebäude geprüft. Bei der Beurteilung dieser Lösungsvarianten sind vor allem betriebliche Kriterien, insbesondere die Einbindung in die Kernbereiche des Spitalbetriebs (z. B. Anbindung an Operationssäle, Notfallstation, Helikopterlandeplatz usw.) zu berücksichtigen. Als weitere Rahmenbedingung kommt die notwendige Gesamterneuerung des USZ hinzu, die wenn möglich am heutigen Standort des USZ im Hochschulquartier Zürich erfolgen soll. Hier sind die Möglichkeiten für eine erste grosse Bauetappe, die neben dem laufenden USZ-Betrieb erfolgen muss, eng begrenzt. Gewisse theoretisch mögliche Modulbaustandorte fallen ausser Betracht, weil sie eine erste Neubauetappe verunmöglichen würden. In der Summe der zu beachtenden betrieblichen und strategischen Rahmenbedingungen gibt es für den Modulbau keinen praktikablen Alternativstandort. Bei einer Ablehnung des Baubewilligungsgesuchs werden die kurzfristige betriebliche Situation und insbesondere die langfristige strategische Entwicklungsmöglichkeit des USZ im Hochschulquartier grundsätzlich überprüft werden müssen. Zu Frage 8: Gemäss § 37 Abs. 2 lit. a und b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) ist eine Ausgabe gebunden, wenn sie für die Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsaufgaben zwingend erforderlich ist und namentlich der Beschaffung und Erneuerung der für die Verwaltungstätigkeit erforderlichen personellen und sachlichen Mittel oder zur Erhaltung und zeitgemässen Ausstattung der vorhandenen Bausubstanz dient. Der Modulbau ersetzt die Nutzflächen, die mit der Schliessung der Nukleartrakte NUK I–III verloren gehen. Die Technikzentrale ist für die Sicherstellung der Energieversorgung des USZ zwingend erforderlich. Zu Frage 9: Wie in der Beantwortung der Fragen 6 und 7 angeführt, können die Rückbaukosten für den Modulbau aus finanzhaushaltsrechtlichen Gründen nicht in den heutigen Objektkredit integriert werden. Der Rückbau des Modulbaus wird im Rahmen der Gesamterneuerung des USZ zu

planen und umzusetzen sein. Die finanzrechtlichen Rahmenbedingungen werden in der Vorstudienphase der Gesamterneuerung in den nächsten ein bis zwei Jahren zu klären sein.

Zu Frage 10: Der Rückbau des Bettenhauses Süd ist Teil des Objektkredits «Gesamtsanierung Bettenhaus OST I–III». Er ist eine Auflage in der Baubewilligung für das Bettenhaus OST. Der Rückbau muss nach Abschluss der Bauarbeiten im Bettenhaus OST erfolgen und ist auf Fr. 1 200 000 veranschlagt. Hierzu ist anzumerken, dass mit der Inbetriebnahme von OST I und II im Oktober 2013 die Sanierungen nicht abgeschlossen werden können. Es sind danach ausserplanmässig sämtliche Fenster im renovierten OST III zu ersetzen. Diese durften aus Denkmalschutzgründen im Rahmen der Gesamtsanierung nicht erneuert werden, sind heute aber undicht und können nicht repariert werden. Im Zusammenhang mit der Fenstersanierung sind auch Asbestsanierungen notwendig, was insgesamt zu Investitionskosten von Fr. 4 700 000 und erneuten Betriebsunterbrüchen von voraussichtlich zwei Monaten je Stockwerk führt. Die endgültige Fertigstellung der Arbeiten im Bettentrakt OST III ist auf Ende 2014 geplant. Zu Frage 11: Zwischen den Fragen zum Modulbau und der Neuorganisation des Immobilienmanagements besteht kein Zusammenhang.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi