RRB Nr. 743/2010
Interpellation Johannes Zollinger, Wädenswil, Matthias Hauser, Hüntwangen, und Andreas Erdin, Wetzikon, betreffend Lehrermangel an der Oberstufe, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 75/2010
Sitzung vom 19. Mai 2010
743. Interpellation (Lehrermangel auf der Oberstufe) Die Kantonsräte Johannes Zollinger, Wädenswil, Matthias Hauser, Hüntwangen, und Andreas Erdin, Wetzikon, haben am 22. März 2010 folgende Interpellation eingereicht: Die vielen Stelleninserate im Amtlichen Schulblatt 2/2010 weisen darauf hin, dass der Lehrermangel sich auf das neue Schuljahr hin drastisch verschärfen dürfte. Es fehlen nicht nur schulische Heilpädagogen in grosser Zahl, sondern je länger, je mehr auch breit qualifizierte Klassenlehrkräfte. Völlig ausgetrocknet scheint auch der Stellenmarkt bei den Vikaren zu sein. Nur so ist es zu erklären, dass offenbar nicht mehr alle offenen Stellen durch Stellvertretungen besetzt werden können. Davon betroffen ist vor allem die Oberstufe. Da im Kanton offenbar keine Klarheit über die allgemeine Lehrstellensituation herrscht und exakte Zahlen über die Unterrichtsberechtigung der eingesetzten Lehrkräfte auf den verschiedenen Stufen fehlen, bitten wir den Regierungsrat um eine umfassende Orientierung. Schulpflegen und Schulleitungen müssen das neue Schuljahr planen und sollten wissen, welche Lehrpersonen künftig im Schuldienst eingesetzt werden können. Darüber hinaus verlangt der sich abzeichnende grosse Lehrermangel nach einem Gesamtkonzept inklusive Neuorientierung der Lehrerbildung zur Behebung der angespannten Situation. Wir bitten den Regierungsrat um Stellungnahme zu den folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Trifft es zu, dass zurzeit nicht mehr alle offenen Vikariatsstellen auf der Oberstufe innert vertretbarer Frist besetzt werden können und die Schulen deshalb zu Notmassnahmen gezwungen sind?
2. Wie gross ist die aktuelle Zahl der Lehrpersonen, die, nur mit einem Primarlehrerdiplom ausgestattet, direkt nach der Ausbildung eine Oberstufenklasse übernommen haben?
3. Wie gross ist der Anteil dieser stufenfremd unterrichtenden Lehrpersonen, die ihren Beruf deshalb aufgeben und somit auch nicht mehr für ihre Stufe zur Verfügung stehen?
4. Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass es in jeder Hinsicht unverantwortlich ist, völlig unerfahrene Primarlehrpersonen als Klassenlehrkräfte auf der Oberstufe einzusetzen?
5. Ist der Regierungsrat bereit, diese Entwicklung zu stoppen und nur noch erfahrene Primarlehrpersonen für die zurzeit unerlässlichen Einsätze auf der Oberstufe zuzulassen?
6. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Tatsache, dass mit den neuen Fächerprofilen für Sekundarlehrkräfte die Organisation des Unterrichts sehr schwierig geworden ist und ein Teil der naturwissenschaftlichen Fächer nur noch dank des Einspringens älterer Lehrpersonen abgedeckt werden kann?
7. Wie gedenkt der Regierungsrat, die Aufgabe, genügend schulische Heilpädagogen und qualifizierte Fachlehrerpersonen (z. B. für das Fach Religion und Kultur, Handarbeit) bereitzustellen, innert nützlicher Frist zu lösen?
8. Hält es der Regierungsrat nicht auch für notwendig, dass die Lehrerbildung besser auf die Bedürfnisse der Schulen ausgerichtet und ihre Praxistauglichkeit eingehend überprüft wird?
9. Wie weit ist der Regierungsrat bereit, aufgrund des erheblichen Lehrermangels an der Sekundarschule bei der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz seinen Einfluss geltend zu machen und ein praxisbezogeneres Ausbildungskonzept zur Behebung der angespannten Situation vorzuschlagen?
10. Wie viel Einfluss hat die EDK auf die Schulpolitik der einzelnen Kantone und woher nimmt das Gremium seine politische und demokratische Legitimation?
11. Welche grundlegenden Massnahmen hat der Regierungsrat vorgesehen, um in den kommenden Jahren den Bedarf an gut ausgebildeten Klassenlehrkräften und qualifizierten Fachlehrpersonen abdecken zu können?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Interpellation Johannes Zollinger, Wädenswil, Matthias Hauser, Hüntwangen, und Andreas Erdin, Wetzikon, wird wie folgt beantwortet: Die Phasen «Lehrkräftemangel» oder «Lehrkräfteüberschuss» an der Volksschule wechseln sich seit Jahrzehnten ab. Der Regierungsrat hat in den letzten Jahren verschiedene parlamentarische Vorstösse zu dieser Fragestellung ausführlich und grundlegend beantwortet (vgl. Bericht und Antrag zum Postulat KR-Nr. 83/2001 betreffend Massnahmen zur Behebung des Lehrkräftemangels und der Qualitätssicherung an der Volksschule [Vorlage 4081], Beantwortung der Anfragen KR-Nr. 224/2006 betreffend Lehrermangel an der Sekundarstufe B trotz gesättigtem Stellenmarkt, KR-Nr. 350/2007 betreffend Lehrkräftemangel und KR- Nr. 352/2007 betreffend ausbildungsfremde Lehrpersonen an der Sekundarstufe B und C der Volksschule im Kanton Zürich). Diese Ausführungen sind im Wesentlichen nach wie vor gültig. Ob der Lehrpersonenbedarf gedeckt werden kann, liegt nicht ausschliesslich in der Hand von Politik, Verwaltung und Ausbildungsstätten. Konjunkturelle Faktoren, wie z. B. die allgemeine Wirtschaftslage, die Stellensituation oder die Berufsattraktivität, führen zu starken Schwankungen, die kaum steuerbar sind (vgl. Bildungsbericht Schweiz 2010, S. 228; www.skbf-csre.ch). Der konjunkturelle Zyklus wirkt sich nicht nur auf die Studieneintritte aus, sondern beeinflusst auch den Berufsverbleib der aktiven Lehrpersonen. Bei guter Konjunkturlage verlassen mehr Lehrpersonen den angestammten Beruf, bei schlechter ergreifen ihn mehr. Die zeitliche Verzögerung durch die Ausbildungsdauer verstärkt die zyklischen Schwankungen auf dem Arbeitsmarkt zusätzlich. Zu Frage 1: Es trifft vereinzelt zu, dass offene Vikariatsstellen auf der Sekundarstufe nicht immer rechtzeitig besetzt werden können und die Schulen aus diesem Grund Übergangslösungen treffen müssen. Hauptsächliche Ursache für diese Engpässe sind temporäre Spitzen, in denen der Bedarf an Vikarinnen und Vikaren doppelt so hoch ist wie im Normalfall (z. B. vor den Herbstferien). Zu Fragen 2 und 3: Im Schuljahr 2009/10 hat keine ausgebildete Primarlehrperson direkt – d. h. innert Jahresfrist – nach dem Erhalt des Lehrdiploms eine Stelle auf der Sekundarstufe angenommen. Im Schuljahr 2008/09 waren es zwei Lehrpersonen.
Von den 2721 kantonalen Anstellungen an Regelklassen der Sekundarstufe entsprechen 185 nicht den Anforderungen der Stufe (Stichtag: 31. März 2010). In dieser Zahl enthalten sind auch Schulleiterinnen und Schulleiter mit Primarlehrdiplom, die mit einer sehr kleinen Unterrichtsverpflichtung – meist in Form von Vikariaten – auf der Sekundarstufe angestellt sind. Austrittsgespräche sind Sache der Schulleitungen bzw. der Schulgemeinden. Der Bildungsdirektion liegen keine entsprechenden Angaben über die Gründe für einen Austritt aus dem Schuldienst vor. Zu Frage 4: Der Einsatz unerfahrener und stufenfremder Lehrpersonen auf der Sekundarstufe kann in Einzelfällen zu Problemen führen. Von einer unverantwortbaren Situation kann nicht die Rede sein, da die angehenden Primarlehrpersonen und die angehenden Sekundarlehrpersonen in verschiedenen Bereichen gemeinsam ausgebildet werden. So lernen auch die Primarlehrpersonen während des ersten Ausbildungsjahres die Sekundarstufe kennen, unterrichten in Praktika an Sekundarklassen und werden über die Ausbildungsinhalte dieser Stufe in Bereichen wie Klassenführung oder Lernbegleitung informiert. Den Primarlehrpersonen fehlt allerdings das fachspezifische Wissen und Können, und sie sind weniger eingehend auf die Besonderheiten des Unterrichts mit Jugendlichen vorbereitet. Deshalb erhalten neue stufenfremd ausgebildete Lehrpersonen die Auflage, die stufenspezifische Ausbildung nachzuholen. Zu Frage 5: Die Schulgemeinden sind für die Anstellung der Lehrpersonen zuständig. Sie nehmen – wie die Beantwortung der Fragen 2 und 3 aufzeigt – ihre Aufgabe verantwortungsvoll wahr. Massnahmen sind deshalb keine notwendig. Zu Frage 6: Die neue Ausbildung der Sekundarlehrkräfte hat sich im Grundsatz bewährt. Die Organisation des Unterrichts ist insbesondere auch durch den Umstand schwieriger geworden, dass Lehrpersonen schneller als früher den Beruf wechseln und häufiger Teilzeit arbeiten. Als eine der Massnahmen, dem Lehrermangel entgegenzuwirken, sollen auch die Fächerprofile auf der Sekundarstufe überprüft werden (vgl. die Ausführungen zur Frage 11). Zu Frage 7: Gegenwärtig sind rund 775 Lehrpersonen als schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen tätig. Davon sind rund 400 vollständig ausgebildet und rund 100 absolvieren die berufsbegleitende Ausbildung. Rund 100 Lehrpersonen verfügen über eine besondere Anerkennung aufgrund
ihres Alters und ihrer Berufserfahrung. Die restlichen 175 Lehrpersonen sind zurzeit ohne zusätzliche heilpädagogische Fachausbildung tätig. Viele von ihnen haben sich in der Zwischenzeit für den nächsten Ausbildungsgang im Sommer 2010 an der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) angemeldet. An der HfH stehen folgende Studienplätze in schulischer Heilpädagogik zur Verfügung:
Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Plätze 90 97 129 113 91 76 76
Die HfH ist gegenwärtig daran, die Ausbildung zu ändern und auch die berufsbegleitende Form noch attraktiver und praxisnäher zu gestalten.
Für die Fächer Religion und Kultur sowie Handarbeit werden keine Fachlehrpersonen ausgebildet. Die Unterrichtsbefähigung für diese Fächer erlangen die Lehrpersonen im Rahmen der ordentlichen Lehrerausbildung bzw. im Rahmen der Weiterbildung. Zu Frage 8: Der Grundsatz, dass die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer auf die Bedürfnisse der Schule ausgerichtet sein muss, ist unbestritten. Die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) misst dem Praxisbezug einen hohen Stellenwert zu und die berufspraktische Ausbildung nimmt einen grossen Anteil in der Ausbildung ein. Die heutigen Ausbildungsgänge weisen mehr Praktikaanteile auf als diejenigen vor der Gründung der PHZH. Vor dem Hintergrund des bestehenden bzw. des drohenden Lehrermangels sind jedoch neue Ausbildungsgänge zu prüfen (vgl. die Ausführungen zu Frage 11). Zu Fragen 9 und 10: Für die Schulpolitik sind grundsätzlich die Kantone zuständig. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) nimmt nur die übergeordneten Aufgaben wahr, die gesetzlich vorgesehen und damit demokratisch legitimiert sind (vgl. Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zum Konkordat über die Schulkoordination vom 6. Juni 1971, LS 410.3, Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 22. September 1996, LS 410.4, Gesetz über den Beitritt zum HarmoS-Konkordat vom 30. Juni 2008, LS 410.31). Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich haben allen drei Gesetzesvorlagen deutlich zugestimmt. Die Bildungsdirektion setzt sich im Rahmen der EDK konsequent für Ausbildungsgänge der Lehrerbildung ein, die den hohen Anforderungen an den Lehrberuf und den Bedürfnissen der Schule gerecht werden. Zu Frage 11: Das Bundesamt für Statistik sieht in seinen Szenarien 2009–2018 für die obligatorische Schule für die meisten Kantone sinkende Schülerbestände voraus. Lediglich in den Kantonen Genf, Zug, Waadt und Zürich steigen die Schülerzahlen deutlich an. Am stärksten ist das Wachstum im Kanton Zürich mit fast 10%. Da in den nächsten Jahren auch die Zahl der Lehrerrücktritte aus Altersgründen erheblich ansteigen wird – der Anteil der über 50-jährigen Lehrpersonen im Kanton Zürich beträgt rund 35% –, ist in den kommenden Jahren mit einem schwerwiegenden Lehrermangel zu rechnen. Vor diesem Hintergrund
sind auch Massnahmen im Bereich der Lehrerbildung zu ergreifen. Geprüft werden insbesondere:
– Neue, einfachere Ausbildung für Quereinsteigerinnen und -einsteiger – Möglichkeit zum Erwerb kantonaler Lehrbefähigungen von zusätzlichen Fächern – Kantonales Angebot für einen erleichterten Stufenumstieg von Primarlehrperson zur Sekundarlehrperson – Neue Fächerprofile in der Sekundarlehrerausbildung Daneben werden weitere Massnahmen geprüft bzw. vorbereitet, wie z. B. der Verzicht auf die Unterrichtsverpflichtung von Schulleiterinnen und Schulleitern oder die Neuregelung des Berufsauftrages. Im Rahmen des Projektes «Belastung – Entlastung» werden zudem Entlastungsmassnahmen zugunsten der Schule vorbereitet. Im Zusammenhang mit dem Lehrermangel kommt insbesondere der Teilrevision des Lohnsystems für Lehrpersonen eine zentrale Bedeutung zu (Vorlage 4694). Damit werden attraktive Lohnbedingungen für die Lehrpersonen geschaffen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Hösli