RRB Nr. 746/2020
Studienplätze für das Medizinstudium, Studienjahre 2021/2022 (Bachelor) und 2024/2025 (Master), Festlegung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. August 2020
746. Festlegung der Studienplätze für das Medizinstudium,
Erwägungen
Studienjahre 2021/2022 (Bachelor) und 2024/2025 (Master) Gemäss § 3 der Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den medizinischen Studiengängen der Universität Zürich vom 8. April 2020 (VZMS; LS 415.432) legt der Regierungsrat unter Berücksichtigung der Klinikkapazitäten jährlich die Zahl der Studienplätze der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät für das erste Studienjahr der Bachelorstudiengänge, für Schwerpunkte eines Bachelorstudiengangs sowie für das erste Studienjahr der an einen Bachelorstudiengang anschliessenden Masterstudiengänge fest. Da die Anzahl Studienplätze für das erste Studienjahr 2021/2022 bzw. 2024/2025 an der Medizinischen Fakultät und an der Vetsuisse-Fakultät Zürich der Schweizerischen Hochschulkonferenz aus planerischen Gründen frühzeitig bekannt gegeben werden muss, sind die Aufnahmekapazitäten bereits jetzt festzulegen. Über Zulassungsbeschränkungen zum betreffenden Studienjahr wird der Regierungsrat im Frühjahr 2021 auf der Grundlage der Voranmeldungen zum Studium entscheiden (§ 14 Universitätsgesetz vom 15. März 1998 [LS 415.11] in Verbindung mit § 4 VZMS). Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 870/2019 die Aufnahmekapazität für das erste Studienjahr 2020/2021 der Bachelorstudiengänge an der Medizinischen Fakultät auf 422 (Humanmedizin: 372 Plätze einschliesslich 20 Plätze für Chiropraktik; Zahnmedizin: 50 Plätze) und an der Vetsuisse-Fakultät Zürich auf 90 Studienplätze festgelegt; für das erste Studienjahr der anschliessenden Masterstudiengänge hat er die Kapazität unter Berücksichtigung der klinischen Verhältnisse für die Humanmedizin auf 365, für die Zahnmedizin auf 44 und für die Veterinärmedizin auf 70 Plätze festgelegt. Die geringere Aufnahmekapazität bei der Zahnmedizin und der Veterinärmedizin ergibt sich aus der Anpassung an die langjährig konstante Übertrittsquote von der Bachelorzur Masterstufe. Gemäss § 3 VZMS sind die Aufnahmekapazitäten neu für alle Studiengänge und Schwerpunkte separat festzulegen. Dies gilt namentlich auch für die gemeinsamen Studiengänge mit den Universitäten St. Gallen und Luzern mit je 40 Plätzen (Joint-Degree-Masterstudiengang), die auf Bachelorstufe je einen Schwerpunkt bilden (St. Galler Track / Luzerner Track).
Die Aufnahmekapazität von 372 Plätzen in Humanmedizin galt erstmals für das Studienjahr 2017/2018 und wurde damals im Vergleich zum Vorjahr um 72 (Bachelor) bzw. 65 (Master) Plätze erhöht (RRB Nr. 738/2016). Die Erhöhung erfolgte im Zuge des Sonderprogramms Humanmedizin des Bundes und wird im Rahmen des Bildungsnetzwerkes Humanmedizin umgesetzt. Diesem gehören neben der Universität, den universitären Spitälern des Kantons Zürich und den bisherigen Lehr- und Partnerspitälern neu die ETH Zürich und die Hochschulen St. Gallen, Luzern und Tessin an. Die Kapazität für die Veterinärmedizin wurde gemäss RRB Nr. 899/2018 auf das Studienjahr 2019/2020 um zehn Plätze erhöht. An der bisherigen Aufnahmekapazität in Humanmedizin und Veterinärmedizin ist festzuhalten, da sich die betreffenden Rahmenbedingungen nicht verändert haben. Universität und Kanton nehmen mit diesen Aufnahmekapazitäten ihre Verantwortung für eine zahlenmässig genügende Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten für die Humanmedizin wie für die Veterinärmedizin wahr. Der Universitätsrat hat sich an seiner Sitzung vom 15. Juni 2020 für die Beibehaltung der bisherigen Anzahl Studienplätze der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät Zürich ausgesprochen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die medizinischen Bachelorstudiengänge der Universität des ersten Studienjahres 2021/2022 wird folgende Aufnahmekapazität festgelegt: Humanmedizin ohne Schwerpunkt: 272 Plätze; Humanmedizin mit den Schwerpunkten St. Galler Track und Luzerner Track: je 40 Plätze; Humanmedizin mit Schwerpunkt Chiropraktik: 20 Plätze; Zahnmedizin: 50 Plätze; Veterinärmedizin: 90 Plätze.
II. Für die medizinischen Masterstudiengänge der Universität des ersten Studienjahres 2024/2025 wird folgende Aufnahmekapazität festgelegt: Humanmedizin: 265 Plätze; Joint-Degree-Masterstudiengänge mit St. Gallen und Luzern: je 40 Plätze; Chiropraktische Medizin: 20 Plätze; Zahnmedizin: 44 Plätze; Veterinärmedizin: 70 Plätze.
III. Veröffentlichung von Dispositiv I–III im Amtsblatt.
IV. Mitteilung an den Universitätsrat, die Gesundheitsdirektion sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli