Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 747/2009

Nationalstrasse N 4.1.6, Netzstrategie Knonaueramt und flankierende Massnahmen Ottenbach/Obfelden, verbesserte Variante für die Umfahrung Ottenbach, Vorprojekt, Zustimmung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Mai 2009

747. Nationalstrasse N 4.1.6, Netzstrategie Knonaueramt und flankierende Massnahmen Ottenbach/Obfelden, Verbesserte Variante für die Umfahrung Ottenbach

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 1504/2004 stimmte der Regierungsrat dem Konzept «Regionale Netzstrategie Knonaueramt und Flankierende Massnahmen N 4.1.6» zu und beauftragte die Baudirektion, für die Umfahrung von Ottenbach–Obfelden–Bickwil ein erweitertes Vorprojekt (generelles Projekt) mit Voruntersuchungsbericht zur Umweltverträglichkeit (UVB) zu erarbeiten. Dieses Projekt, das eine Linienführung südwestlich der Fabrik Haas vorsah, lag im März 2006 vor und wurde der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutz-Kommission (ENHK), der Natur- und Heimatschutz-Kommission des Kantons Zürich (NHK), der Denkmalpflege- Kommission des Kantons Zürich (KDK) und den kantonalen Umweltfachstellen zur Beurteilung vorgelegt. Die vorgesehene Strassenführung im Gebiet «Bibelaas» südwestlich des alten Fabrikareals Haas wurde von den zuständigen Fachstellen als nicht umweltverträglich bzw. als unzumutbare Beeinträchtigung des teilweise geschützten Industrieensembles beurteilt. Aufgrund dieser Beurteilung entschied der Regierungsrat mit RRB Nr. 683/2007, auf eine Umfahrung von Ottenbach zu verzichten und den Verkehr zum Autobahnanschluss Affoltern am Albis auf dem bestehenden Strassennetz abzuwickeln. Mit Beschluss Nr. 1824/2007 legte der Regierungsrat in teilweiser Wiedererwägung des früheren Beschlusses fest, dass eine Umfahrungsstrasse in einfacher, offener Linienführung nördlich und östlich der Fabrik Haas zu projektieren sei. Eine solche Linienführung war von den Fachstellen als umweltverträglich beurteilt worden. Die Volkswirtschaftsdirektion wurde beauftragt, auf dieser Grundlage ein neues, definitives Projekt auszuarbeiten. Dieses Projekt sollte in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde weiterverfolgt und so bald wie möglich einer öffentlichen Planauflage zugeführt werden. Hierfür wurde von geschätzten Kosten von rund 15 bis 20 Mio. Franken ausgegangen.

B. Verbessertes Umfahrungsprojekt Nach Beginn der Projektierungsarbeiten zeigte sich jedoch, dass eine Linienführung nördlich und östlich der Fabrik wegen der unumgänglichen Zerschneidung des Siedlungsgebietes der Gemeinde Ottenbach mit erheblichen, nicht vermeidbaren Nachteilen verbunden wäre. Insbesondere wären Lärmimmissionen für die Anwohnerinnen und An- wohner und wegen der engen Verhältnisse der Abbruch von mindestens zwei Häusern in Kauf zu nehmen. Das Projekt stiess denn auch bei der Zürcher Planungsgruppe Knonaueramt, der Gemeinde Ottenbach und bei den Eigentümerinnen und Eigentümern der anstossenden Grundstücke auf grossen Widerstand. Die Gemeinde beurteilte das Projekt in der vorliegenden Variante als nicht realisierbar und liess daraufhin ein im Ausbaustandard vermindertes Projekt mit einer Linienführung südwestlich der Fabrik Haas erarbeiten, das im Juli 2008 anlässlich eines Augenscheins an Ort und Stelle den zuständigen Amts- und Fachstellen vorgestellt wurde. Anlässlich dieses Augenscheins wurde beschlossen, diese Variante gleichwertig weiter zu bearbeiten. Diese Variante liegt nun als Vorprojekt vor. Sie weist gegenüber dem Vorprojekt aus dem Jahr 2006 mit entsprechender Linienführung folgende Verbesserungen auf: – Die Höhenlage des Brückenbauwerks über dem Fabrikkanal kann um rund 1,80 m tiefer gelegt werde. Daraus ergibt sich eine deutliche Verkürzung der Brücke von 140 m auf 35 m Länge. Der Eingriff des Bauwerks in die Landschaft wird dadurch erheblich verringert. – Der Abstand der Strasse zum Flachmoor Bibelaas kann um rund 10 m vergrössert werden. – Die heute direkt an das Moor angrenzenden Parkplätze des Einkaufszentrums in der Fabrik Haas werden vom Moor weg verlegt und weiter gehende Ersatzmassnahmen wie der Rückbau einer Erddeponie und die Wiederherstellung des dadurch beeinträchtigten Moors ermöglicht. Gegenüber der Linienführung nördlich und östlich der Fabrik Haas weist eine solche Variante den weiteren Vorteil auf, dass die Belastung der Bevölkerung durch Lärm und Schadstoffe geringer ist. Da das Siedlungsgebiet nicht durchschnitten wird, weist diese Variante auch eine höhere Verkehrssicherheit, insbesondere für den Fuss- und Veloverkehr, auf. Aus demselben Grund darf auch von einer besseren Akzeptanz der Variante bei der Bevölkerung ausgegangen werden. Sodann ist der

Umfang der baulichen Massnahmen gegenüber der ursprünglichen Variante mit Linienführung südwestlich der Fabrik Haas geringer, weshalb mit tieferen Kosten gerechnet werden kann.

C. Stellungnahmen der Fachstellen, Kurzfassung Die Umfahrung von Ottenbach berührt das Flachmoor von nationaler Bedeutung Nr. 7 «Bibelaas», das Objekt Nr. 1305 «Reusslandschaft» des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN), die Auengebiete von nationaler Bedeutung Nrn. 92 und 95 «Still Rüss- Rickenbach» und das Industrieensemble der ehemaligen «Textilfabrik

A. F. Haas», Schutzobjekt von kommunaler bzw. überkommunaler Bedeutung.

Mit Schreiben vom 5. Februar 2009 hat die Koordinationsstelle für Umweltschutz die Stellungnahmen der Fachstellen zusammengefasst: – Für die ENHK ergibt sich aus Sicht des Landschaftsschutzes, dass die Strasse mit verbesserter Linienführung durch die Tieferlegung weniger prägnant in Erscheinung tritt. Auch aus Sicht des Moorschutzes ergibt sich aufgrund des grösseren Abstandes eine Verbesserung. Die ENHK gelangt zum Schluss, dass die Ausführung des Vorhabens möglich ist, ohne das Flachmoorbiotop von nationaler Bedeutung «Bibelaas» zu gefährden. – Das Amt für Landschaft und Natur (ALN) schliesst sich der Beurteilung der ENHK an und erachtet die Ausführung der vorliegenden verbesserten Variante als möglich. – Aus Sicht der Fachstelle Lärmschutz (FALS) weist die optimierte Variante klare Vorteile auf. Das Amt für Raumplanung und Vermessung (ARV), die NHK und die KDK sehen jedoch weiterhin keine ausreichende Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Variante. Die Linienführung südwestlich der Fabrik beeinträchtigt aus ihrer Sicht nach wie vor das Natur- und Landschaftsschutzgebiet von nationaler und überkommunaler Bedeutung sowie ein Objekt des Denkmalschutzes von überkommunaler Bedeutung (Kraftwerksanlage mit Turbinenhaus). Die NHK erachtet eine ortsbaulich und landschaftlich verträgliche Führung der Strassenlinie im engen Bereich zwischen Flachmoor «Bibelaas» und Turbinenhaus als nicht möglich und favorisiert daher nach wie vor eine östliche Umfahrung der Fabrik. Aus Sicht der KDK wird die Beeinträchtigung des geschützten Turbinenhauses durch die Tieferlegung der Strasse zwar gemildert. Diese Verbesserung werde durch das Heranrücken der Strasse an das Gebäude zu einem grossen Teil wieder aufgehoben. In Bezug auf den Landschaftsschutz schliesst sich das ARV der Auffassung der ENHK an, wonach das verbesserte Projekt im Vergleich zum Vorprojekt eine Verbesserung darstelle. Es bringe nur noch eine geringfügige Beeinträchtigung des BLN-Objektes Nr. 1305 mit sich und verletze daher das von Art. 6 des Natur- und Heimatschutzgesetzes geforderte Gebot der ungeschmälerten Erhaltung nicht. In Bezug auf die Denkmalpflege müsse die neue Linienführung aufgrund der Nähe sowie der Höhenlage des Strassen- und Brückenbauwerks zur unter Schutz stehenden Kraftwerksanlage

indes als schwerwiegende Beeinträchtigung dieses bedeutenden Industriedenkmals gewertet werden. Das ARV schliesst sich daher den Forderungen von KDK und NHK an, wonach nur mit einer Strassenführung nordöstlich des Fabrikareals den vielfältigen Schutzansprüchen im Raum «Bibelaas» Rechnung getragen werden könne.

D. Interessenabwägung Der grundsätzliche Handlungsbedarf für eine Entlastung des Ortskerns von Ottenbach mittels einer Umfahrungsstrasse ist gegeben. Der kantonale Richtplan Verkehr sieht eine Umfahrung Ottenbachs vor. Die bisherigen Planungsarbeiten zeigen indessen, dass eine Umfahrungslösung, die sämtlichen Interessen gerecht wird, nicht möglich ist. Die weiteren Entscheide für eine Variantenwahl sind daher in Abwägung aller im Raum stehenden, sich teilweise widersprechenden, ja gegenseitig ausschliessenden Interessen zu fällen. Das vorliegende überarbeitete Projekt weist gegenüber der früheren Variante, die vom Regierungsrat in seinen Beschlüssen Nrn. 683/2007 und 1824/2007 negativ beurteilt wurde, klare Vorteile auf und lässt sich auch kostengünstiger als die anderen zur Diskussion stehenden Varianten ausführen. Die Mehrzahl der von den Fachstellen zum ursprünglichen Projekt erhobenen Einwendungen konnten berücksichtigt werden, sodass nun ein umsetzbares Projekt vorliegt, das auch von der Gemeinde unterstützt wird. Mit der vorliegenden Variante besteht die Möglichkeit, das Siedlungsgebiet von Ottenbach vom Durchgangsverkehr freizuhalten und dabei den bundesrechtlichen Vorgaben an den Moorschutz gerecht zu werden. Die vorliegende Variante birgt nach Auffassung der angerufenen Fachstellen indessen den Mangel, dass dem historischen Wert der geschützten Kraftwerksanlage nicht genügend Rechnung getragen wird. Den Stellungnahmen von ARV, KDK und NHK nach zu beurteilen, wäre den Anliegen der Denkmalpflege nur mit einer Umfahrung nordöstlich der Fabrik Haas gerecht zu werden. Der Auftrag des Staates, kulturhistorisch wertvolle Bausubstanz zu erhalten und zu schonen, steht somit dem insbesondere vom Gemeinderat und der betroffenen Bevölkerung vertretenen Anliegen gegenüber, den Verkehr ausserhalb des Siedlungsgebiets zu führen. Der Bau einer neuen Umfahrungsstrasse, welche die Kraftwerksanlage in einem für die zuständigen Fachstellen genügenden Ausmass schont, würde somit zwangsläufig zu einer Beeinträchtigung des Siedlungsgebiets und einer Verschlechterung der Situation eines Teils der Bevölkerung in Bezug auf Verkehrsimmissionen führen. Das mit dem Bau der neuen Infrastrukturanlage verfolgte Ziel, die Bevölkerung Ottenbachs vom Zubringerverkehr auf den Autobahnanschluss in Affoltern a. A. zu entlasten, würde mit dieser Variante nur

in eingeschränktem Masse erreicht, indem bisher unbelastete Gebiete einer neuen Belastung ausgesetzt würden. Die Umsetzung der vorliegenden Variante erfordert indes keine Zerstörung des geschützten Baudenkmals; die Beeinträchtigung ergibt sich vielmehr durch die Nähe zur geplanten Strasseninfrastruktur. Diesem Eingriff steht die Inkaufnahme eines geschmälerten Nutzens des Umfahrungsbauwerks, von höheren Kosten und einer Beeinträchtigung der Siedlungsqualität gegenüber.

Unter diesen Gesichtspunkten ist aufgrund der heutigen Grundlagen die vorliegende verbesserte Variante für eine Linienführung südwestlich des Fabrikareals Haas weiterzuverfolgen. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass ein Entscheid für eine Umfahrung nordöstlich der Fabrik Haas in weiten Kreisen nicht verstanden und auf Widerstand stossen würde, der mit aller Wahrscheinlichkeit von den Gemeindebehörden mitgetragen würde. Den Anliegen des Denkmalschutzes ist bei allen weiteren Projektierungsarbeiten in hohem Masse Rechnung zu tragen.

E. Weiteres Vorgehen Die Baudirektion ist mit der Ausarbeitung eines Auflageprojektes zu beauftragen mit dem Ziel, dass spätestens im Sommer 2009 die Orientierung der Gemeindebehörden und der Bevölkerung durchgeführt werden kann (§§ 12 f. Strassengesetz). Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat mit Schreiben vom 4. Juli 2006 einem Kostenbeitrag von höchstens 25 Mio. Franken an die Erstellung des Autobahnzubringers Obfelden/Ottenbach zugestimmt. Sobald die Vorprüfungsergebnisse der Umweltfachstellen zum Auflageprojekt vorliegen, wird das Vorhaben zusammen mit dem Abschnitt Obfelden dem Kantonsrat zur Kreditbewilligung vorzulegen sein. Die Volkswirtschaftsdirektion ist zu beauftragen, mit dem ASTRA eine Vereinbarung über die Kostenübernahme zu treffen.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Dem Vorprojekt für eine Umfahrung von Ottenbach mit einer verbesserten Linienführung südwestlich der Fabrik wird zugestimmt.

II. Die Baudirektion wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde ein Auflageprojekt zu erarbeiten und dem Regierungsrat im Sinne der Erwägungen eine Kreditvorlage an den Kantonsrat zu beantragen.

III. Die Volkswirtschaftsdirektion wird beauftragt, mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) eine angemessene Kostenübernahme zu vereinbaren.

IV. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, das Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, den Gemeinderat Ottenbach, Gemeindeverwaltung, Affolternstrasse 3, 8913 Ottenbach, den Gemeinderat Obfelden, Gemeindekanzlei, Postfach, 8912 Obfelden, die Zürcher Planungsgruppe Knonaueramt, c/o Walter Ess, Präsident, Weidelacherstrasse 23, 8143 Stallikon, das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, sowie an die Sicherheitsdirektion, die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi