RRB Nr. 752/2018
Strassen, Niederweningen, 17 Wehntalerstrasse, Ausbau Busbahnhof und Strasseninstandsetzung, Projektfestsetzung und Ausgabenbewilligung, gebundene und neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. August 2018
752. Strassen (Niederweningen, 17 Wehntalerstrasse, Ausbau Busbahnhof und Strasseninstandsetzung, Projektfestsetzung und Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Die Wehntalerstrasse auf dem Gemeindegebiet Niederweningen zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als Hauptverkehrsstrasse Nr. 17 geführt. Zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit muss die 17 Wehntalerstrasse auf dem Teilstück Kantonsgrenze Aargau bis Surbwisenweg instand gesetzt werden. Auf dem Bahnhofvorplatz befinden sich eine Bushaltestelle mit Wendeschleife, Kurzzeitparkplätze und ein Velounterstand. Der Vorplatz soll neu angeordnet und die Anzahl der Bushaltestellen für ein direktes Anfahren der Buslinien erhöht werden. Die Verkehrssituation im Umfeld des Bahnhofs weist Defizite bei der Erschliessung für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer auf. Im Einvernehmen mit der Gemeinde Niederweningen und der Abteilung Tiefbau des Kantons Aargau sieht das Tiefbauamt folgende Massnahmen vor: – Neubau eines hindernisfreien Busbahnhofs mit drei Bushaltestellen; – Neubau eines Rad- und Gehwegs im Bahnhofbereich; – Neubau der Mittelinsel mit einem Fussgängerübergang; – Neubau einer hindernisfreien Zugangsrampe zur Personenunterführung Binzacher; – Instandsetzung des Strassenbelags der Wehntalerstrasse; – Anpassung und Erneuerung der Strassenentwässerung; – Anpassung und Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung; – Anpassung der Randabschlüsse an die neue Fahrbahngeometrie und Erneuerung des Fahrbahnbelags; – Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter. Der Gemeinderat Niederweningen hat das Projekt im Sinne von § 12 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) mit Schreiben vom 27. Juni 2014 zur Kenntnis genommen. Das Vorprojekt wurde gemäss § 13 StrG vom 23. Mai bis 23. Juni 2014 der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sind im überarbeiteten Projekt soweit als möglich berücksichtigt worden. Die öffentliche Auflage des Baupro- jekts und des Landerwerbsplans gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 16. September bis 17. Oktober 2016. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.
B. Lärmtechnische Anpassungen und Projektfestsetzung Die Fachstelle Lärmschutz hat das Projekt mit Schreiben vom 5. Juni 2014 aus lärmtechnischer Sicht als unbedenklich beurteilt. Der für das Bauvorhaben notwendige Landerwerb ist nach §§ 18 ff. StrG durchzuführen. Das Immobilienamt wird beauftragt, die Abtretungsverträge auszuarbeiten. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen.
C. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Gesamtkosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 30. Mai 2018 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 160 000 Bauarbeiten 3 726 000 Nebenarbeiten 516 000 Technische Arbeiten 908 600 Total 5 310 600 Da die Beiträge der Gemeinde Niederweningen und des Kantons Aargau noch nicht rechtsverbindlich zugesichert wurden, ist eine Bruttoausgabe zu beschliessen. Die Beträge werden der Gemeinde Niederweningen und dem Kanton Aargau nach Baufortschritt in Rechnung gestellt. Die Einnahmen sind dem Konto 8400.632008 0000, Investitionsbeiträge von Gemeinden Staatsstrassen bzw. dem Konto 8400.631008 0000, Investitionsbeiträge von Kantonen Staatsstrassen, für das Objekt 84S-80481 gutzuschreiben. Der Kostenverleger gestaltet sich wie folgt: Kanton ZH Kanton AG Gemeinde Total in Franken in Franken in Franken in Franken Staatsstrassen Anteil öV 120 500 405 000 371 400 896 900 Staatsstrassen 1 733 400 1 733 400 Baulicher Unterhalt Fussgängeranlagen 647 700 647 700 1 295 400 Erneuerung Staatsstrassen 1 069 000 1 069 000 Fahrradanlagen 315 900 315 900 Total 3 570 600 405 000 1 335 000 5 310 600
Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine Ausgabe von Fr. 5 310 600 zu bewilligen. Davon sind eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 733 400 zulasten der Erfolgsrechnung und eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 069 000 sowie eine neue Ausgabe von Fr. 2 508 200 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 5 310 600 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 33% 1 733 400 1 733 400 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Investitionsrechnung Konto 8400.50110 80020 17% 896 900 896 900 Staatsstrassen Anteil öV (federführend) Konto 8400.50100 00000 24% 1 295 400 1 295 400 Fussgängeranlagen Konto 8400.50130 00000 6% 315 900 315 900 Fahrradanlagen Konto 8400.50111 00000 20% 1 069 000 1 069 000 Erneuerung Staatsstrassen Total 100% 2 802 400 2 508 200 5 310 600 In der vorliegenden Ausgabenbewilligung sind die mit Verfügungen des Tiefbauamts Nrn. 748/2013 und 1184/2017 bewilligten Ausgaben von insgesamt Fr. 400 000 enthalten. Diese Verfügungen sind bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Das Vorhaben verursacht, unter der Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen von Fr. 1 740 000, jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 60 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (1,5%) Abschreibungssatz Betrag Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen Anteil öV 7% 120 500 1 000 2,5% 3 000 Fussgängeranlagen 35% 647 700 5 000 2,5% 16 000 Erneuerung Staatsstrassen 58% 1 069 000 8 000 2,5% 27 000 Zwischentotal 14 000 46 000 Total 100% 1 837 200 60 000
Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-80481, Gemeinde Niederweningen, 17 Wehntalerstrasse, aufzunehmen. Die Kostenanteile für Staatsstrassen Anteil öV, Staatsstrassen Baulicher Unterhalt, Fussgängeranlagen, Fahrradanlagen, Erneuerung Staatsstrassen sind umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2018 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den Neubau eines Busbahnhofs, eines Rad- und Gehwegs, einer Mittelinsel mit einem Fussgängerübergang und einer Rampe, die Erneuerung und Anpassung der Wehntalerstrasse, den Ersatz der gesamten Strassenentwässerung sowie die Anpassung und Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung an der 17 Wehntalerstrasse, Gemeinde Niederweningen, wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung werden eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 802 400 und eine neue Ausgabe von Fr. 2 508 200, insgesamt Fr. 5 310 600, zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Davon gehen Fr. 3 577 200 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 1 773 400 zulasten der Erfolgsrechnung.
III. Diese Beträge werden nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2018)
IV. Die Verfügungen des Tiefbauamts Nrn. 784/2013 und 1184/2017 werden aufgehoben.
V. Die Baudirektion, Immobilienamt, wird mit dem Landerwerb nach §§ 18 ff. StrG beauftragt. Sie wird ermächtigt, das für die Ausführung des Projekts erforderliche Land nötigenfalls auf dem Weg der Expropriation zu erwerben und Anstösserbeiträge zu erheben sowie Verträge zu schliessen, Prozesse zu führen oder Vergleiche zu treffen.
VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VII. Mitteilung an den Gemeinderat Niederweningen, Alte Stationsstrasse 19, 8166 Niederweningen (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, Abteilung Tiefbau, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau (E), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli