Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 2 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 768/2023

Sozialamt, Personen aus dem Asylbereich, Verlängerung des befristeten Betriebs der Zivilschutzunterkunft «Mattenbach» in Winterthur, zusätzliche gebundene Ausgabe, Vergabeerhöhung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Juni 2023

768. Sozialamt, Personen aus dem Asylbereich, Verlängerung des befristeten Betriebs der Zivilschutzunterkunft «Mattenbach» in Winterthur (zusätzliche gebundene Ausgabe und Vergabeerhöhung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Kanton ist in einer ersten Phase für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung der Personen aus dem Asylbereich verantwortlich (vgl. § 5a Sozialhilfegesetz [SHG, LS 851.1] in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Asylfürsorgeverordnung [AfV, LS 851.13]). Dazu betreibt er an verschiedenen Standorten kantonale Asylzentren. Mit Verfügung vom 2. Dezember 2022 bewilligte die Sicherheitsdirektion den bis Ende Februar 2023 befristeten Betrieb der Zivilschutzanlage (ZSA) «Mattenbach» in Winterthur mit einer maximalen Kapazität von 100 Plätzen für Fr. 750 000. Mit RRB Nr. 210/2023 wurde der befristete Betrieb bis Ende Juni 2023 verlängert und hierfür eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 040 000 bewilligt. Angesichts der weiterhin hohen Zuwanderung und der damit zusammenhängenden prognostizierten Auslastung besteht die Notwendigkeit, den Betrieb dieser Unterkunft bis Ende Dezember 2023 zu verlängern.

B. Betrieb Asylunterkunft in der ZSA «Mattenbach» in Winterthur Weiterhin sollen das Catering durch die ORS Service AG (ORS), Zürich, sowie die Reinigung, Wäscherei und Hauswartung durch die Barrientos Reinigungen GmbH, Wettswil, sichergestellt werden, die bereits über die notwendige Erfahrung mit dem Betrieb von Asylzentren verfügen. Aufgrund der Dringlichkeit soll deshalb, gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. d der Submissionsverordnung (LS 720.11), die Vergabe an die ORS für das Catering gemäss Verfügungen der Sicherheitsdirektion vom 2. Dezember 2022 und 2. März 2023 von Fr. 827 450 auf Fr. 1 581 850 erhöht werden. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes um Fr. 87 752 auf Fr. 1 669 602 erhöhen. Weitere Vergabeerhöhungen für die Reinigung, Wäscherei und Hauswartung sowie für Infrastrukturkosten fallen gestützt auf § 34 der Finanzcontrollingverordnung (FCV, LS 611.2) in Verbindung mit § 39 lit. a FCV in die Kompetenz der Sicherheitsdirektion. Die Betreuung der Personen aus dem Asylbereich erfolgt standortübergreifend durch die ORS gemäss RRB Nr. 1165/2018 und den bestehenden Rahmenverträgen.

C. Finanzielle Auswirkungen Für die Berechnung der zusätzlichen Aufwendungen von Juli bis Ende Dezember 2023 (weitere sechs Monate) wird mit einer Auslastung von 100% gerechnet. Gestützt auf die vorgenannten Eckwerte ergeben sich für die ZSA «Mattenbach» in Winterthur die nachfolgenden zusätzlichen Betriebskosten bis Ende Dezember 2023. Aufwendungen (in Franken, einschliesslich MWSt) bis Ende Juli bis Total Juni 2023 Dez. 2023 Bereitstellungskosten (Installation, Anschaffungen, 75 000 75 000 Rückbau; Erfahrungswerte) Infrastruktur- und v. a. Mietkosten (bis Ende 215 260 147 016 362 276 Dezember 2023; insgesamt rund 13 Monate) Reinigung, Wäscherei, Hauswartung (Barrientos 416 553 458 617 875 170 Reinigungen GmbH, Wettswil; Erfahrungswerte) Bewachungsdienstleistungen (Protectas SA, 127 666 127 666 Zürich; Angebot vom 24. November 2022) Catering (ORS, Zürich; Angebot vom November 827 450 754 400 1 581 850 2022) Unvorhergesehenes/Rundungen, davon: 128 071 109 967 238 038 Fr. 87 752 für Reinigung, Wäscherei, Hauswartung Fr. 87 752 für Catering Aufwendungen (Anfang Dezember 2022 bis 1 790 000 Ende Juni 2023) Zusätzliche Aufwendungen (Juli bis Ende 1 470 000 Dezember 2023) Total Aufwendungen (Anfang Dezember 2022 3 260 000 bis Ende Dezember 2023) Die zusätzlichen Aufwendungen von insgesamt Fr. 1 470 000 für den von Juli bis Ende Dezember 2023 verlängerten befristeten Betrieb der ZSA «Mattenbach» in Winterthur sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben (vgl. Art. 27 und 28 Asylgesetz [SR 142.31] sowie § 5a SHG und § 6 AfV) zwingend erforderlich und gelten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Die Aufwendungen von insgesamt Fr. 3 260 000 können im Budget 2023 verfügbar gemacht werden. Dieser Betrag wird der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, belastet. Es fallen keine weiteren Folgekosten an.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich wird für den weiteren befristeten Betrieb der Zivilschutzunterkunft «Mattenbach» in Winterthur von Juli bis Ende Dezember 2023 zu den Ausgabenbewilligungen gemäss Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 2. Dezember 2022 und gemäss RRB Nr. 210/2023 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 470 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 3 260 000.

II. Der Betrag der Vergabe an die ORS Service AG, Zürich, gemäss Verfügungen der Sicherheitsdirektion vom 2. Dezember 2022 und 2. März 2023 wird von Fr. 827 450 auf Fr. 1 581 850 erhöht. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 1 669 602 erhöhen.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Sozialhilfegesetz (SHG) 20, Art. 5a — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2023; der Erlass wurde am 1. Januar 2024 erneut konsolidiert.
  • Asylfürsorgeverordnung, Art. 6 — gelesen in der Fassung vom 1. August 2020; der Erlass wurde am 1. Januar 2025 erneut konsolidiert.

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