RRB Nr. 774/2014
Statthalteramt Andelfingen, Stellvertretung, Ernennung, Genehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Juli 2014
774. Statthalteramt Andelfingen (Stellvertretung)
Erwägungen
Gemäss § 11 des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 10. März 1985 (LS 173.1) bestimmt die Statthalterin oder der Statthalter mit Genehmigung des Regierungsrates einen oder mehrere Stellvertreter. Die Statthalterinnen und Statthalter ernennen für die jeweilige Amtsdauer ordentliche oder ausserordentliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Mit RRB Nr. 986/2013 wurde die Ernennung der Stellvertreterinnen und Stellvertreter aller Statthalter für die Amtsdauer 2013–2017 genehmigt. Beim Statthalteramt Andelfingen betraf dies die Ernennung von Nora Castagna, lic. iur., zur ordentlichen Stellvertreterin. Mit Schreiben vom 1. Juli 2014 teilt die Statthalterin des Bezirks Andelfingen mit, dass sie Nora Castagna aufgrund deren Kündigung auf den 31. Juli 2014 als ordentliche Stellvertreterin entlassen habe. Gleichzeitig gibt sie die Ernennung der Adjunktin Elvira Stark-Schneider zur ordentlichen Stellvertreterin ab 1. August 2014 für den Rest der Amtsdauer 2013–2017 bekannt. Die Statthalterin ersucht um Genehmigung der Ernennung von Elvira Stark-Schneider zur ordentlichen Stellvertreterin durch den Regierungsrat. Aufgrund der bisherigen beruflichen Erfahrung als Adjunktin im Statthalteramt Andelfingen darf vorausgesetzt werden, dass Elvira Stark- Schneider die ordentliche Stellvertretung der Statthalterin gewährleistet. Die Ernennung kann demnach genehmigt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die vom Statthalteramt des Bezirks Andelfingen für den Rest der Amtsdauer 2013–2017 vorgenommene Ernennung von Elvira Stark- Schneider zur ordentlichen Stellvertreterin für die Geschäfte der Statthalterin wird genehmigt.
II. Mitteilung an Elvira Stark-Schneider, Dorfstrasse 55, D-79798 Jestetten, das Statthalteramt Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi