Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 775/2021

Verordnungspaket Parlamentarische Initiative 19.475, Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren, Schreiben an das WBF

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Juli 2021

775. Parlamentarische Initiative 19.475

Erwägungen

betreffend Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 28. April 2021 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung im Auftrag des Bundesrates die Kantonsregierung eingeladen, zu den Verordnungsänderungen zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 WAK-SR «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» Stellung zu nehmen. Die parlamentarische Initiative betrifft Änderungen des Landwirtschaftsgesetzes (LwG, SR 910.1), des Gewässerschutzgesetzes (GSchG, SR 814.20) und des Chemikaliengesetzes (ChemG, SR 813.1). Die Gesetzesänderungen zielen auf die Senkung der Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die Verringerung der Nährstoffverluste und müssen auf Verordnungsebene konkretisiert werden. Massnahmen gestützt auf das LwG hat der Bundesrat in der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 vorgeschlagen, deren Beratung im Parlament sistiert wurde. Im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 sollen diese Massnahmen nun in einem ersten Verordnungspaket umgesetzt werden. Ein zweites Verordnungspaket zur Umsetzung der in dieser parlamentarischen Initiative vorgesehenen Änderungen des GSchG, des ChemG (bezüglich Biozidprodukten) und der restlichen Änderungen des LwG soll zu einem späteren Zeitpunkt ausgearbeitet und in die Vernehmlassung gegeben werden. Vorliegend handelt es sich um Änderungen in der Direktzahlungsverordnung (SR 910.13), der Verordnung über die Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (SR 919.117.71) und um die Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (919.118). Konkret sind folgende Änderungen geplant: – Auf den Ackerflächen eines Betriebs müssen auf mindestens 3,5% der Fläche spezifische Biodiversitätsförderflächen angelegt werden. – Bei Pflanzenschutzmitteln soll der Einsatz von Wirkstoffen mit erhöhten Risikopotenzialen eingeschränkt werden. Ausserdem müssen die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter Massnahmen zur Reduktion der Abdrift und der Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln umsetzen. – Die bisherigen Fehlerbereiche von +10% bei Stickstoff und Phosphor in der Nährstoffbilanz sollen aufgehoben werden. – Die funktionale Biodiversität soll mit dem Anlegen von Nützlingsstreifen auf der offenen Ackerfläche und in Dauerkulturen gefördert werden.

– Die Erstellung einer Humusbilanz, die angemessene Bodenbedeckung und die schonende Bodenbearbeitung sollen unterstützt werden. – Mit einem neuen Programm, das die Rohproteinzufuhr für raufutterverzehrende Nutztiere auf dem Betrieb begrenzt, soll das bisherige Programm Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion abgelöst werden. – Bei den Rindviehkategorien soll die verstärkte Weidehaltung mit Weidebeiträgen, die höher sind als die bestehenden RAUS-Beiträge, unterstützt werden, und mit finanziellen Anreizen für die längere Nutzungsdauer von Kühen sollen die Methanemissionen gesenkt werden. – Es soll ein quantitatives Reduktionsziel für Stickstoff- und Phosphorverluste in der Landwirtschaft bis 2030 festgelegt werden. Die vorgesehenen Massnahmen zur Verringerung von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln werden grundsätzlich begrüsst. Die vorgesehenen Massnahmen dürften jedoch nicht genügen, um die vom Bundesamt für Landwirtschaft und vom Bundesamt für Umwelt 2008 definierten «Umweltziele Landwirtschaft» zu erreichen bzw. um die vorhandenen Ziellücken zu beheben. Es fehlen zudem verpflichtende Schritte, falls die Ziele 2030 nicht erreicht werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, 3003 Bern (Zustellung unter Beilage des Fragebogens auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an gever@blw.admin.ch): Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zu den Verordnungsänderungen zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 WAK-SR «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» Stellung zu nehmen, und äussern uns wie folgt: Wir begrüssen die vorgesehenen Massnahmen zur Verringerung von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich. Die vorgesehenen Massnahmen dürften jedoch nicht genügen, die vom Bundesamt für Landwirtschaft und vom Bundesamt für Umwelt 2008 definierten «Umweltziele Landwirtschaft» bzw. um die vorhandenen Ziellücken zu beheben. Es fehlen zudem verpflichtende Schritte, falls die Ziele 2030 nicht erreicht werden. Sodann muss die Absenkung auch nach 2030 weitergehen. Dass die Ausführungsbestimmungen zur Gewässerschutz- und Chemikaliengesetzgebung erst zu einem späteren Zeitpunkt in die Vernehmlassung geschickt werden, erschwert eine umfassende und abschliessende fachliche Beurteilung.

Das Absenkziel beim Einsatz von Pestiziden hat Einfluss auf den landwirtschaftlichen Ertrag. Es ist daher wichtig, dass die landwirtschaftliche Forschung und Entwicklung in diesem Bereich auch auf Bundesebene intensiviert wird und der Landwirtschaft Perspektiven aufgezeigt werden, wie mit deutlich weniger Hilfsstoffeinsatz die Produktionsziele weiterhin wirtschaftlich erfolgreich erreicht werden können. Leider wird die Vorlage nicht zu einer Vereinfachung des landwirtschaftlichen Direktzahlungssystems führen, sondern den administrativen Aufwand auf den Landwirtschaftsbetrieben und den Vollzug der Kantone noch erhöhen. Im Hinblick auf die in Aussicht gestellte, gegenwärtig sistierte, umfassende Agrarreform ist es wichtig, das Leitziel «administrative Vereinfachung» konsequent zu verfolgen. Die einzelnen Bemerkungen sind, wie gewünscht, im beigefügten Fragebogen erfasst worden.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli