RRB Nr. 790/2019
Anfrage Erika Zahler, Boppelsen, Thomas Wirth, Hombrechtikon, und Robert Brunner, Steinmaur, betreffend Invasive Neophyten im Verkauf immer noch erhältlich, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 137/2019
Sitzung vom 3. September 2019
790. Anfrage (Invasive Neophyten im Verkauf immer noch erhältlich) Kantonsrätin Erika Zahler, Boppelsen, sowie die Kantonsräte Thomas Wirth, Hombrechtikon, und Robert Brunner, Steinmaur, haben am 13. Mai 2019 folgende Anfrage eingereicht: Längst bekannt ist, dass invasive Neophyten unsere einheimischen Gewächse stark konkurrenzieren und sich so verbreiten, dass unsere ursprünglichen Pflanzen gefährdet sind oder sogar ganz verschwinden. Eine weitere Gefahr ist gegenwärtig und wird vermehrt festgestellt, dass die Pflanzen sich in Gebieten verbreiten, wo sie nichts zu suchen haben. Konsequenz daraus ist, dass die Gemeinden oder der Kanton viel Geld für deren Bekämpfung ausgeben müssen. Wäre es da nicht logischer, dem Übel von Anfang an auf den Grund zu gehen, als später Steuergelder zu investieren, um der erwünschten Verbreitung die Stirn zu bieten? Seit meiner Anfrage betr. Neophyten (Neobiota) im Jahr 2015 fand offensichtlich weder bei den Kunden noch im Verkauf ein Umdenken statt. Präventive Massnahmen scheinen nicht zu greifen, denn noch immer kann man z. B. den Kirschlorbeer im Handel kaufen. Auf dem Markt sind genügend Alternativen erhältlich und trotzdem werden im Fachhandel immer noch Pflanzen verkauft, die hierzulande nichts verloren haben. Vielleicht wird der Kunde ja nicht genügend darauf aufmerksam gemacht, dass gewisse Pflanze Problempflanzen sind, oder die Verkaufsstellen interessiert es schlichtweg nicht. Konsequenz daraus: Der Staat und somit die Bürgerinnen und Bürger müssen zur Bekämpfung Steuergelder in die Hand nehmen. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Stellt der Regierungsrat ebenfalls eine gewisse Resistenz respektive keine Verbesserung der Situation fest?
2. Betreffend Neobiota-Bekämpfung wurden die Zahlen vor 4 Jahren bereits angefragt. Hat sich in den letzten 4 Jahren diese finanzielle Situation verändert (Mehrkosten)?
3. Die Verkaufsstellen verkaufen nach wie vor Pflanzen, die unter die Kategorie «invasive Neophyten» fallen. Wie will der Regierungsrat dies wirkungsvoll ändern?
4. Welche Massnahmen (gemäss FrSV) gedenkt der Regierungsrat anzuordnen?
5. Welche Massnahmen empfiehlt der Regierungsrat den Gemeinden, um die weitere Ausbreitung von Neophyten und die Einbringung weiterer Neophyten in Gärten zu verhindern?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Erika Zahler, Boppelsen, Thomas Wirth, Hombrechtikon, und Robert Brunner, Steinmaur, wird wie folgt beantwortet:
Invasive Arten sind einer der fünf grössten globalen Treiber des Biodiversitätsverlusts, wie der kürzlich veröffentlichte globale Bericht des Weltbiodiversitätsrates aufzeigt (IPBES, 2019). Die Anzahl invasiver Neophyten hat in ganz Europa zugenommen, was grosse Auswirkungen auf die Artenvielfalt und Ökosystemleistungen hat. Invasive Pflanzen, die durch den Menschen eingeschleppt werden, können auch in der Schweiz zu erheblichen ökologischen und ökonomischen Schäden führen. Aus diesem Grund will der Kanton Zürich wichtige Schutzgüter vor übermässigen Schäden und Beeinträchtigungen durch Neobiota bewahren: die Gesundheit von Mensch und Tier, die Vielfalt von Arten und Lebensräumen, die Sicherstellung einer nachhaltigen land- und forstwirtschaftlichen Produktion, die Integrität des Eigentums, den Erhalt von Infrastrukturanlagen sowie das Wohlbefinden und die Erholung. Diesbezüglich wird in Zürich bereits der dritte «Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen» (MP igO 2018–2021) umgesetzt, mit dem Ziel, Schäden durch invasive Neophyten möglichst nachhaltig und kostengünstig zu verhindern oder zu minimieren. Um mehr über die Kosten und die Machbarkeit von Neopyhtenbekämpfungen zu erfahren, hat der Kanton 2017 das vierjährige Pilotprojekt Reppischtal «Gemeinsam gegen Neophyten» gestartet. Auf rund 2% der Kantonsfläche wird untersucht, ob die Senkung der Samen- und Wurzelvorräte unter eine kritische Schadensschwelle biologisch und organisatorisch möglich ist, welche Kosten anfallen und ob die Nachhaltigkeit gewährleistet werden kann. Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) engagiert sich schweizweit im Rahmen der interkantonalen Arbeitsgruppe cercle exotique+ für ein koordiniertes Vorgehen bei Prävention und Bekämpfung. Weiter konnte das AWEL im Rahmen seiner Tätigkeit in der interkantonalen Arbeitsgruppe Invasive Neobiota die Grüne Branche von einer Informationspflicht bei allen Arten der Schwarzen Liste und der Watch- Liste, die seit 2015 gelten, und von einem freiwilligen Verkaufsverzicht gewisser Arten (z. B. Götterbaum, Henrys Geissblatt) überzeugen. Die
Einhaltung dieser Vereinbarung wird vom AWEL mittels Stichproben überprüft. Nach wie vor fehlen rechtliche Grundlagen, die den Verkauf von Pflanzen, die der Informationspflicht unterstehen (z. B. Kirschlorbeer und Sommerflieder), verbieten. Trotzdem ist der Absatz solcher Pflanzen zurückgegangen. Auch der Bund sucht nach Lösungen, um die Schäden durch invasive Arten in der Schweiz zu verhindern oder gering zu halten. Auf der Grundlage der Neobiota-Strategie 2016 sollen nun das Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01; bis 4. September 2019 in Vernehmlassung) und darauffolgend die Freisetzungsverordnung (FrSV; SR 814.911) angepasst werden. Der Bundesrat soll beauftragt werden, Vorschriften zur Verhütung (Freisetzungs- und Verkaufsverbote), Bekämpfung und Überwachung von invasiven gebietsfremden Organismen zu erlassen. Neu sollen insbesondere auch Private verpflichtet werden können, spezielle Unterhaltsmassnahmen auf ihrem Grundstück zu ergreifen oder solche zu dulden. Zu Frage 1: Dank verschiedener Sensibilisierungsmassnahmen konnte eine Verbesserung der Situation festgestellt werden. Sowohl die Reaktionen von einzelnen Vertreterinnen und Vertretern der Grünen Branche und von betroffenen Gartencentern als auch die erhöhte Präsenz der Problematik in den Medien sowie die Zunahme der Anzahl Aktionen in den Gemeinden und Unternehmen lassen auf ein deutlich erhöhtes Problembewusstsein schliessen. Schwierigkeiten bestehen noch bei den Grossverteilern, dem Direktimport und dem Internethandel. Die Pflanzen werden zwar gemäss Informationspflicht beschriftet, aber trotzdem weiter im Verkauf angeboten. Zu Frage 2: Die Kosten für die Bekämpfung hängen nach wie vor von den Bekämpfungszielen, der Pflanzenart und vor allem der Dichte des Befalls sowie den örtlichen Gegebenheiten (Strukturen) ab. In der Regel geht es bei der Bekämpfung von bereits verbreiteten Arten nicht um eine Tilgung, sondern um eine Senkung der Samenbänke unterhalb eine Schadensgrenze. Während bei einigen Flächen der Samendruck ohne grossen Mehraufwand von den dafür zuständigen Unterhaltsdiensten dauerhaft tief
gehalten werden kann, sind z. B. die Kosten für das Ausbaggern von Japanischem Knöterich von bis Fr. 200 pro m² sehr hoch. Aber auch die Eindämmung von samenbildenden Pflanzen wie z. B. Goldrute, Schmalblättriges Greiskraut und Berufkraut kosten Fr. 1000 bis Fr. 2000 pro Hektare und pro Jahr (z. B. entlang von Verkehrsrouten). Bei durchschnittlich befallenen Flächen kann mit rund Fr. 10 bis Fr. 20 pro Hektare und pro Jahr gerechnet werden, um Bestände einzudämmen. Wenn es gelingt, die
Anzahl Samen unterhalb eine kritische Menge zu bringen, sodass nur noch vereinzelt neue Pflanzen wachsen, beginnt die mehrere Jahre dauernde Überwachungsphase. Die ursprünglich befallenen Flächen sind regelmässig abzusuchen, einzelne Restpflanzen sind auszureissen. Wird dies nicht gemacht, kann eine übersehene Pflanze neue Samen bilden und wieder zu neuen Grossbeständen führen. Zu Frage 3: Der Regierungsrat kann heute keine Bestimmungen erlassen, die den Umgang mit weiteren Arten als den in Anhang 2 der Freisetzungsverordnung aufgelisteten verbieten würden. Allerdings soll nach der USG- Revision, die im Wesentlichen durch den Regierungsrat unterstützt wird (RRB Nr. 789/2019), ein fünfstufiges Modell, in das gebietsfremde Pflanzen und Tiere eingeteilt werden, die Liste in Anhang 2 der Freisetzungsverordnung, die Schwarze Liste und die Watch-Liste von «infoflora» ablösen. Es ist davon auszugehen, dass künftig alle Pflanzen, die heute auf der Schwarzen Liste und der Watch-Liste stehen, nicht mehr verkauft werden dürfen. Zu Frage 4: Wird gegen die Bestimmungen der Freisetzungsverordnung verstossen, z. B. beim Verkauf beschriftungspflichtiger Pflanzen oder von Pflanzen aus Anhang 2 der Freisetzungsverordnung, ordnet das AWEL Massnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht an. Treten Organismen auf, die direkt Schutzgüter nach Art. 2 FrSV gefährden, kann das AWEL Massnahmen zu deren Bekämpfung anordnen. Dies kann z. B. einen Riesenbärenklau entlang einer Strasse oder einen abschwemmungsgefährdeten Knöterichbestand am Ufer betreffen. Grundsätzlich erachtet das AWEL jede Ambrosia oder jedes Schmalblättrige Greiskraut aufgrund des gesundheitsschädigenden Potenzials als bekämpfungspflichtig. Selbstverständlich werden im Einzelfall Kosten und Schutzwirkung abgewogen. Auch auf kantonseigenen Flächen wird auf den Einsatz von gebietsfremden invasiven Arten verzichtet und Risikostandorte (grosses Samenverbreitungspotenzial) werden nach Möglichkeit bekämpft. Das Vorgehen hat die Baudirektion im Massnahmenplan (MP igO 2018–2021) festgesetzt. Zu Frage 5: Schon bisher hat jede Gemeinde dem AWEL eine Neobiota-Kontaktperson gemeldet. Diese wird vom AWEL eingeführt, ausgebildet und mit
Unterlagen wie Merkblättern für Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer, Textbausteinen und Bildvorlagen für Gemeindeinformationsblätter ausgestattet. Mit lokalen Informationsmassnahmen kann die Gemeinde dazu beitragen, die weitere Einbringung von Neophyten in Gärten zu verhindern oder zumindest zu begrenzen. Um Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer zur Entfernung bestehender invasiver Neophyten zu motivieren, ist es wichtig, dass auf Gemeindeflächen entsprechende Pflanzen entfernt werden und im Sinne einer Vorbildrolle keine invasiven Neophyten neu gepflanzt werden. Zudem ist nach Möglichkeit die 80%-Regel anzustreben, dass also im Pflanzenmix 80% einheimische und höchstens 20% Neophyten enthalten sind. Werden trotzdem exotische Pflanzen eingesetzt, sollte im Voraus abgeklärt sein, ob sie unter dem Einfluss des Klimawandels nicht doch noch invasiv werden könnten. Das AWEL unterstützt die Gemeinden in ihren Tätigkeiten so weit wie möglich.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli