Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 792/2018

Caspar-Appenzeller-Stiftung, Landheim Brüttisellen, Bassersdorf, Beitragsberechtigung, Erneuerung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. August 2018

792. Caspar-Appenzeller-Stiftung, Landheim Brüttisellen,

Erwägungen

Bassersdorf (Erneuerung der Beitragsberechtigung) Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) in Verbindung mit § 10 der Jugendheimverordnung vom 4. Oktober 1962 (LS 852. 21) beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung von Jugendheimen bezüglich der Ausrichtung von Staatsbeiträgen (Kostenanteile) gemäss §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes vom 1. April 1962 (LS 852.2). Mit Beschluss Nr. 370/2014 erteilte der Regierungsrat der Caspar-­ Appenzeller-Stiftung eine Beitragsberechtigung für den Betrieb des Landheims Brüttisellen. Mit Eingabe vom 13. Januar 2017 ersucht die Trägerschaft um Erneuerung der Beitragsberechtigung. Im Landheim Brüttisellen finden 22 Jugendliche ab 15 Jahren Aufnahme, die in ihrer Entwicklung gefährdet und auf Unterstützung in einem stationären Umfeld angewiesen sind. Die Jugendlichen des Landheims Brüttisellen haben die Möglichkeit, eine interne beruf‌liche Ausbildung in einem der sieben Ausbildungsbetriebe zu besuchen, am Berufsintegrationsprogramm teilzunehmen oder extern eine Lehre zu absolvieren. Durch die verschiedenen sozialpädagogischen Betreuungsangebote ist es dem Landheim Brüttisellen möglich, den Jugendlichen nach ihrem individuellen Bedarf und entsprechend ihrem persönlichen Entwicklungsprozess Lösungen anzubieten. Das Angebot ist vom Bundesamt für Justiz anerkannt. Die Caspar-Appenzeller-Stiftung verfügt über die notwendige Bewilligung zum Betrieb des Landheims Brüttisellen, die ihr gestützt auf das vom Amt für Jugend und Berufsberatung genehmigte Konzept erteilt wurde. Der Betrieb beruht auf dem Konzept vom Dezember 2017. Dieses stellt die verbindliche, qualitative und quantitative Grundlage für die von der Einrichtung zu erbringenden Leistungen dar, an die der Kanton gestützt auf § 2 des Staatsbeitragsgesetzes in Verbindung mit §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes Kostenanteile leistet. Aufgrund der tiefen Auslastung hat das Amt für Jugend und Berufsberatung die Bewilligung lediglich für die Dauer von einem Jahr erteilt verbunden mit der Auf‌lage, unter anderem ein Konzept hinsichtlich einer Neuausrichtung des Angebots zu erarbeiten. Die Dauer der Beitragsberechtigung ist entsprechend auf die Betriebsbewilligung abzustimmen, die bis 31. Dezember 2018 gültig ist, weshalb die vorliegende Beitragsberechtigung ausnahmsweise nur für ein Jahr zu erneuern ist.

Der Staatsbeitrag wird auf der Grundlage des mit der Bewilligung genehmigten Konzepts in Verbindung mit den Vorgaben zu den beitragsberechtigten Kosten in der Jugendheimgesetzgebung berechnet. Gestützt auf § 19b der Jugendheimverordnung entscheidet das Amt für Jugend und Berufsberatung über die Ausrichtung von Kostenanteilen an Jugendheime gemäss § 7 des Jugendheimgesetzes.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Beitragsberechtigung der Caspar-Appenzeller-Stiftung für den Betrieb des Landheims Brüttisellen wird mit Wirkung ab 1. Januar 2018 im Umfang von 22 Plätzen erneuert.

II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2018. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist von der Trägerschaft gegebenenfalls bis 30. September 2018 zusammen mit dem aktualisierten Konzept einzureichen.

III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

IV. Mitteilung an die Caspar-Appenzeller-Stiftung, Dr. Chris Weilenmann, Präsident, Neue Winterthurerstrasse 40, 8308 Bassersdorf-Baltenswil (im Doppel für sich und die Heimleitung [E]), das Bundesamt für Justiz, Straf- und Massnahmenvollzug, Bundesrain 20, 3003 Bern, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli