RRB Nr. 81/2013
Konsultation zum Verhandlungsmandat des Bundesrates zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien, Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen KdK
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Januar 2013
81. Konsultation zum Verhandlungsmandat des Bundesrates
Erwägungen
zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien, Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen KdK Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2012 das Verhandlungsmandat für die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU auf Kroatien, unter Vorbehalt der Konsultation der Kantone, der aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments und der Sozialpartner, verabschiedet. Er befürwortet die Ausdehnung des Abkommens auf Kroatien und spricht sich dafür aus, sich an den Verhandlungen zur Ausdehnung der Freizügigkeit auf die zehn 2004 und die zwei 2007 beigetretenen Mitgliedstaaten zu orientieren. Im Rahmen des Konsultationsverfahrens des Bundes unterbreitete die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) mit Schreiben vom 17. Dezember 2012 den Vernehmlassungsentwurf der KdK zum Verhandlungsmandat zur Stellungnahme. Die Verhandlungen mit der EU bezüglich Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien sind in den Bereichen freier Personenverkehr, Koordination der Sozialversicherungssysteme und der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Qualifikationen zu führen. Angestrebt werden z. B. im Bereich der Freizügigkeit die Aushandlung eines Übergangsregimes, autonomer Höchstzahlen für die Zulassung zum schweizerischen Arbeitsmarkt sowie einer Schutzklausel (spezifische Ventilklausel) und Sonderregelungen im Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung für sensible Branchen. Im Bereich der sozialen Sicherheit wird es in erster Linie darum gehen, Koordinationsregeln im Verhältnis zwischen der Schweiz und Kroatien zu vereinbaren. Schliesslich sind im Bereich der Diplomanerkennung die aufgrund der EU-Erweiterung notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Die Personenfreizügigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der bilateralen Abkommen mit der EU und für die Schweiz von zentraler Bedeutung. Sie hat sich in den letzten Jahren für breite Bereiche der Wirtschaft als sehr wichtig erwiesen. Mit den flankierenden Massnahmen bestehen griffige Instrumente zur Verhinderung von negativen Auswirkungen. Im Mai 2012 wurden diese Massnahmen verstärkt. Dennoch kann nicht ausser Acht gelassen werden, dass in weiten Bevölkerungskreisen Vorbehalte gegen die Zuwanderung bestehen. Immerhin werden diese Vor- behalte in der vom Amt für Wirtschaft und Arbeit in Auftrag gegebenen Studie «Zuwanderung im Kanton Zürich; Auswirkungen auf den Arbeits-
und Wohnungsmarkt» teilweise widerlegt. Die Schweiz muss jedoch im Hinblick auf die bevorstehenden Verhandlungen zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien die vorhandenen Handlungsspielräume einfordern und ausnützen. Weiter erscheint es wichtig, die Diskussion betreffend Kostenwahrheit und Kostenverteilung in Bezug auf die bevorstehenden Kosten in den Bereichen Bildung, Verkehrsinfrastruktur und Gesundheitswesen anzustossen. Denn einhergehend mit der zunehmenden Mobilität und dem Bevölkerungswachstum werden diese Kosten ansteigen. Insgesamt werden die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien und der von der KdK unterbreitete Vernehmlassungsentwurf unterstützt. Der Information der Öffentlichkeit (vgl. Ziff. I.3 des KdK- Vernehmlassungsentwurfs) ist dabei besondere Beachtung zu schenken. Ebenso wird die Forderung unterstützt, eine Vertretung der Kantone in der Verhandlungsdelegation zu stellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen: Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 17. Dezember 2012, mit dem Sie uns den Entwurf der Stellungnahme zum Verhandlungsmandat zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien zur Vernehmlassung unterbreiten. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns dazu wie folgt: Die Personenfreizügigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der bilateralen Abkommen mit der EU und für die Schweiz von zentraler Bedeutung. Mit den flankierenden Massnahmen bestehen griffige Instrumente zur Verhinderung von negativen Auswirkungen. Insgesamt hat sich die Personenfreizügigkeit in den letzten Jahren für breite Bereiche der Wirtschaft als sehr wichtig erwiesen. Insgesamt unterstützen wir daher die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) auf Kroatien und den Entwurf der Stellungnahme zum Verhandlungsmandat. Neben den positiven Auswirkungen dürfen jedoch die Vorbehalte der Bevölkerung gegen die Zuwanderung nicht ausser Acht gelassen werden. Immerhin werden diese Vorbehalte in der vom Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons (AWA) in Auftrag gegebenen Studie «Zuwanderung im Kanton Zürich; Auswirkungen auf den Arbeits- und Wohnungsmarkt» sowie durch die täglichen Erfahrungen des AWA im Zusammenhang mit der
Überprüfung der Arbeitsbewilligungsgesuche teilweise widerlegt. Der Information der Öffentlichkeit (vgl. Ziff. I.3 des Vernehmlassungsentwurfs) ist jedoch besondere Beachtung zu schenken. Die Schweiz muss im Hinblick auf die bevorstehenden Verhandlungen zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien die vorhandenen Handlungsspielräume einfordern und ausnützen. Wo möglich sind im Hinblick auf die erwähnten Problemfelder nachhaltige Lösungsansätze aufzuzeigen. Die Forderung, eine Vertretung der Kantone in der Verhandlungsdelegation zu stellen, unterstützen wir ebenfalls.
II. Dieser Beschluss ist bis zur ausserordentlichen Plenarversammlung der KdK vom 1. Februar 2013 nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates nach Beschlussfassung der KdK, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi