RRB Nr. 81/2026
Interpellation Mandy Abou Shoak und Alan David Sangines, Zürich, sowie Davide Loss, Thalwil, betreffend Verweigerung Teilnahme humanitäre Aktion medizinischer Behandlung von Kindern aus Gaza, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 389/2025
Sitzung vom 28. Januar 2026
81. Interpellation (Verweigerung Teilnahme humanitäre Aktion medizinischer Behandlung von Kindern aus Gaza) Kantonsrätin Mandy Abou Shoak, Zürich, sowie die Kantonsräte Alan David Sangines, Zürich, und Davide Loss, Thalwil, haben am 1. Dezember 2025 folgende Interpellation eingereicht: Im Oktober 2025 wurde bekannt, dass der Bundesrat sich an einer internationalen humanitären Operation beteilige, im Rahmen welcher verletzte und kranke Kinder aus Gaza zwecks medizinischer Behandlung evakuiert und in anderen Ländern behandelt werden sollen. So entschied der Bundesrat, sich an dieser Aktion zu beteiligen, indem er rund 20 verletzte oder kranke Kinder aus Gaza in der Schweiz medizinisch behandeln lassen würde. Nachdem bekannt wurde, dass die Gesundheitsdirektorin des Kantons Zürich eine Anfrage des Bundesrates zur Teilnahme an dieser Aktion, im Gegensatz zu anderen Kantonen, abschlägig beantwortet haben soll, unterzeichneten in der kurzen Zeit von zwei Wochen über 42’000 Personen eine Petition, die vom Regierungsrat verlangte, sich an dieser Aktion zu beteiligen. Diese aussergewöhnlich hohe Unterschriftenzahl zeigt deutlich, wie gross die humanitäre Bereitschaft und das Engagement der Zürcher Bevölkerung in dieser Frage sind. Ende Oktober teilte der Regierungsrat mit, dass er sich einer Beteiligung verweigere und argumentierte sowohl mit Sicherheitsbedenken wie auch mit Kosten für die Zürcher Steuerzahlenden. Und dies, obschon das Kinderspital Zürich gemäss Aussagen des Stiftungsratspräsidenten bereit gewesen wäre, einige dieser Kinder zu behandeln. Währenddessen konnten gemäss WHO rund 4’000 Kinder aus dem Kriegsgebiet gebracht werden und viele von ihnen sind weiterhin dringend auf medizinische Hilfe angewiesen. Vor diesem Hintergrund ersuchen wird den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen
Erwägungen
1. Der Regierungsrat bezeichnete die Aufnahme von rund 20 verletzten Kindern als symbolische und willkürliche Geste mit begrenzter Wirkung. Wie ist diese Einschätzung mit der völkerrechtlich und menschenrechtlich verankerten Grundhaltung vereinbar, dass jedes einzelne Leben zählt und Kinder besonderen Schutzes bedürfen?
2. Die Ausreise der betroffenen Kinder und ihrer Familien erfolgt gemäss internationalen Abläufen nur nach einer von Israel selbst durchgeführten Sicherheitsüberprüfung und entsprechenden Bewilligung. Weshalb geht der Regierungsrat dennoch davon aus, dass bei diesen Personen ein Sicherheitsrisiko bestehen könnte?
3. Der Regierungsrat begründet seine Ablehnung mit dem hohen personellen und zeitlichen Aufwand einer medizinischen und psychologischen Betreuung der verletzten Kinder. Das Kinderspital Zürich hat sich jedoch auf mediale Anfrage bereit zu deren Behandlung erklärt.1 Weshalb blieben die fachliche Einschätzung und Bereitschaft des Kinderspitals im Entscheid der Regierung unberücksichtigt?
4. Der Regierungsrat erklärte, die betroffenen Kinder und ihre Begleitpersonen erhielten «unbefristetes humanitäres Asyl» sowie von Beginn an uneingeschränkten Zugang zu Gesundheits- und Sozialleistungen. Der Bund hat hingegen klargestellt, dass diese Personen ein reguläres Asylverfahren durchlaufen müssten, falls sie in der Schweiz bleiben wollten. Worauf stützt sich der Regierungsrat bei seinen abweichenden Aussagen?
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Interpellation Mandy Abou Shoak und Alan David Sangines, Zürich, sowie Davide Loss, Thalwil, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Regierungsrat fällte den Entscheid für einen Verzicht der Teilnahme an der vom Bund geplanten Aufnahme verletzter Kinder aus dem Gazastreifen insbesondere wegen erheblicher Sicherheitsbedenken sowie einer grundsätzlichen finanziellen Belastung für das kantonale Gesundheits- und Sozialsystem. Als willkürlich bezeichnete er die vom Bund geplante Aufnahme von 20 verletzten Kindern vor dem Hintergrund, dass die WHO gemäss Medienmitteilung des Bundes vom 26. September 2025 eine Liste führte, auf der rund 4000 verletzte oder erkrankte Kinder aus dem Gazastreifen aufgeführt waren. Viel wichtiger erachtet der Regierungsrat daher die Hilfe vor Ort, in allen Krisengebieten. Diese fällt in die Zuständigkeit des Bundes, der in diesem Bereich bereits viel gemacht hat. So beschloss der Bundesrat z. B. an seiner Sitzung vom 26. November 2025, dass weitere 23 Mio. Franken für die humanitäre Hilfe in Gaza bereitgestellt werden sollen, insbesondere für notleidende Kinder. Zu-
1 https://www.srf.ch/audio/regional-diagonal/zuerich-prueft-noch-einmal-die-auf- dem sollen die palästinensischen Institutionen gestärkt und die regionale Stabilität gefördert werden. Damit erhöht sich die humanitäre Unterstützung der Schweiz seit Oktober 2023 auf 150 Mio. Franken. Auch einige wenige Kantone, darunter der Kanton Zürich, leisten ihrerseits Beiträge im Bereich der Entwicklungshilfe. So bewilligte der Regierungsrat z. B. 2023 Soforthilfe von Fr. 500 000 für die Region Eshkol in Israel, die von den terroristischen Angriffen der Hamas besonders stark getroffen wurde (vgl. RRB Nr. 1225/2023) und 2025 Soforthilfe von Fr. 500 000 für vom Bürgerkrieg im Sudan betroffene Menschen auf der Flucht (RRB Nr. 1222/2025). Zudem hat sich der Regierungsrat bereit erklärt, das dringliche Postulat KR-Nr. 358/2025 betreffend Humanitäre Hilfe für Kinder entgegenzunehmen, das einen Bericht fordert, der aufzeigt, wie der Kanton Zürich künftig jährlich zusätzliche Mittel von 5 Mio. Franken für humanitäre Hilfe im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit bereitstellen kann. Diese Gelder sollen Kindern für Hilfeleistungen vor Ort in den fünf grössten humanitären Krisen zugutekommen. Der Kantonsrat hat das dringliche Postulat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2026 zur Berichterstattung und Antragstellung überwiesen. Am gleichen Tag hat der Kantonsrat das dringliche Postulat KR-Nr. 357/2025 betreffend Humanitäre Soforthilfe zur Behandlung von verletzten Kindern aus Gaza mit 108 zu 61 Stimmen abgelehnt. Zu Frage 2: Die erwähnten Überprüfungen der aus Israel ausgereisten Personen geschahen nach Richtlinien der israelischen Behörden. Es sind nur lückenhafte Informationen zur durchgeführten Überprüfung des Staates Israel bekannt. Angesichts der anhaltenden, diffusen Kriegssituation im Nahen Osten kann damit nicht abschliessend beurteilt werden, unter welchen Kriterien die Ausreise der Personen erlaubt wurde. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren besteht bei ausgereisten Personen aus dem Kriegs- und Krisengebiet Gaza in jedem Fall ein unkalkulierbares Risiko. Zu Frage 3: Der Regierungsrat nimmt jeweils eine gesamtheitliche Betrachtung vor. Wie erwähnt und in der Medienmitteilung vom 29. Oktober 2025 ausgeführt, erfolgte der Entscheid für einen Verzicht an der vom Bund
geplanten Aufnahme verletzter Kinder aus dem Gazastreifen insbesondere wegen erheblicher Sicherheitsbedenken sowie einer grundsätzlichen finanziellen Belastung für das kantonale Gesundheits- und Sozialsystem. Vergleichbare Vorbehalte wurden u. a. von den Kantonen Aargau und Bern geäussert. Die Kosten für die Behandlung der aufgenommenen, verletzten Kinder wären vom Universitäts-Kinderspital Zürich bzw. von den Zürcher Steuerzahlenden zu tragen gewesen. Da die verletzten Kinder für die ärztliche Behandlung in die Schweiz einreisten, unterstehen sie nicht der Krankenversicherungspflicht. Der Bund geht daher davon aus, dass sie nicht krankenversichert werden können. Der politische Entscheid betreffend die Nichtaufnahme von Kindern aus Gaza wurde dem Kinderspital frühzeitig mitgeteilt und von diesem nicht infrage gestellt. Bei der in der Interpellation zitierten Aussage handelt es sich um eine allgemeine Aussage des damaligen Stiftungsratspräsidenten der Eleonorenstiftung. Zur konkreten Aufnahme von Kindern aus Gaza hat sich das Kinderspital medial nicht geäussert. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass der Entscheid des Zürcher Regierungsrates den Entscheiden der Mehrheit der Kantone entspricht. Nur acht Kantone haben sich an der Aktion des Bundes beteiligt. Zu Frage 4: Gemäss Schreiben des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements sowie des Eidgenössischen Departements des Innern vom 1. Oktober 2025 werden den verletzten Kindern und ihren Familienangehörigen humanitäre Visa ausgestellt. Es sei vorgesehen, dass alle Personen nach ihrer Ankunft in der Schweiz ein Asylgesuch einreichen. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass die Gesuchstellenden als Asylsuchende oder vorläufig Aufgenommene in der Schweiz bleiben werden. In beiden Fällen haben sie Anspruch auf Asylfürsorgeleistungen und auf Gesundheitsversorgung. In der Fragestunde des Nationalrates vom 15. Dezember 2025 hat Bundesrat Beat Jans mitgeteilt, dass alle eingereisten Personen mittlerweile ein Asylgesuch gestellt hätten. Es handelt sich dabei um insgesamt 20 verletzte Kinder und 78 Begleitpersonen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli