RRB Nr. 814/2012
Anfrage Dieter Kläy, Winterthur, Martin Farner, Oberstammheim, und Markus Schaaf, Zell, betreffend Aufhebung der Bahnstation Schloss Laufen am Rheinfall, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 149/2012
Sitzung vom 15. August 2012
814. Anfrage (Aufhebung der Bahnstation Schloss Laufen am Rheinfall) Die Kantonsräte Dieter Kläy, Winterthur, Martin Farner, Oberstammheim, und Markus Schaaf, Zell, haben am 4. Juni 2012 folgende Anfrage eingereicht: Der Regierungsrat will Ende 2015 die Bahnhaltestelle Schloss Laufen am Rheinfall aufheben. Diesen Entschluss begründet er damit, keine vertretbare Lösung für die Zukunft gefunden zu haben. Eine Station auf der Brücke sei zu teuer. Die bisherige Station unterhalb des Schlosses Laufen sei wegen der künftigen Länge der Züge nicht ausbaubar. Erst kürzlich sind rund 13 Mio. Franken in die Infrastruktur am Rheinfall und rund um das Schloss Laufen investiert worden. Sowohl das Schloss Laufen als auch der Rheinfall sind Sehenswürdigkeiten von überregionaler Bedeutung. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
Erwägungen
1. Inwieweit hat der Regierungsrat im Vorfeld dieses Entscheides den Kontakt mit den Tourismusorganisationen (Winterthur Tourismus und Schaffhauserland Tourismus) gesucht, um das volle Ausmass dieses Entscheides und die Folgen abzuschätzen?
2. Wie schätzt der Regierungsrat im Falle der Schliessung der Bahnstation Schloss Laufen die Entwicklung der Besucherströme im Schloss Laufen und für den Rheinfall ein? Mit welchen Folgen ist zu rechnen?
3. Die Varianten «Station Brücke» und «Ausbau der bisherigen Station» sind aus Kosten- bzw. technischen Gründen (längere Züge ab Ende 2015 zur Bewältigung der Pendlerströme) verworfen worden. Welche alternativen Vorschläge sind diskutiert worden? Wie sind sie bewertet worden?
4. Welche Pläne hat der Regierungsrat, die Region Schloss Laufen und den Rheinfall mit dem öffentlichen Verkehr zu erschliessen, wenn keine vertretbare Bahnstation verwirklicht werden kann?
5. Werden weitere alternative Verkehrsträger geprüft, um eine attraktivere Anreise mit dem öffentlichen Verkehr zu garantieren (bspw. Elektro-Touristen-Zug ab Dachsen)?
6. Bei Aufhebung der Haltestelle «Schloss Laufen am Rheinfall» muss die Kostenfolge für Touristen miteinberechnet werden. Besteht die Möglichkeit, den Zürcher Tarifverbund so auszuweiten, dass Touristen mit einem ZVV-Ticket auch die Haltestelle Neuhausen am Rheinfall ohne Zuschlag anfahren können?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Dieter Kläy, Winterthur, Martin Farner, Oberstammheim, und Markus Schaaf, Zell, wird wie folgt beantwortet: Der Beschluss des Regierungsrates zur Aufhebung der Bahnhaltestelle Schloss Laufen steht im Zusammenhang mit den 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn (RRB Nr. 537/2012). Mit den 4. Teilergänzungen sollen in erster Linie bestehende Kapazitätsengpässe beseitigt werden. Im Korridor Winterthur–Schaffhausen sind dazu verschiedene Angebotsanpassungen vorgesehen. Wegen der grossen Nachfrage sollen in diesem Korridor insbesondere auch längere doppelstöckige Züge verkehren. Die heutige Haltestelle Schloss Laufen verfügt nicht über das dafür notwendige lange Perron. Sie hätte deshalb durch eine neue Haltestelle Rheinfall auf der Rheinfallbrücke ersetzt werden sollen. Im Rahmen vertiefender Projektarbeiten wurde zum einen festgestellt, dass sich die Haltestelle auf der Rheinfallbrücke aus technischen Gründen nicht in der vorgesehenen Form verwirklichen liesse und dass die Kosten für eine technisch mögliche Variante mit rund 23 Mio. Franken knapp dreimal höher liegen würden als bei der ursprünglichen Variante. Zum andern kann die Haltestelle ab 2018 werktags nur noch im Stundentakt bedient werden, was sich negativ auf die vergleichsweise ohnehin schon als gering einzustufende Nachfrage von täglich je 100 ein- und aussteigenden Fahrgästen (1–2 pro Kurs) auswirken würde. Angesichts des durch diese Umstände deutlich verschlechterten Kosten-Nutzen- Verhältnisses lässt sich der Bau der Haltestelle Rheinfall auf der Rheinfallbrücke nicht mehr rechtfertigen. Aufgrund der veränderten Ausgangslage wurden die Verhältnisse der Haltestelle Schloss Laufen erneut überprüft. Eine Verlängerung des Perrons am bestehenden Ort wäre zwar möglich, doch könnten dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG, SR 151.3) nicht eingehalten werden. Der Umbau wäre damit laut Auskunft des Bundesamtes für Verkehr nicht bewilligungs- fähig. Die Haltestelle könnte wegen der verlängerten Züge spätestens ab 2018 mit dem Regelangebot nicht mehr bedient werden, weshalb ihre Aufhebung beschlossen wurde. Zu Fragen 1 und 2: Die touristische Bedeutung der Region Rheinfall mit dem Wasserfall und dem Schloss Laufen ist anerkannt. Sie wurde bei der Beurteilung
der Bahnhaltestelle entsprechend berücksichtigt. Da allerdings verschiedene Alternativen zur Bahnhaltestelle zur Verfügung stehen und stehen werden und die Passagierzahlen, wie eingangs erwähnt, als vergleichsweise gering einzustufen sind, kommt der Haltestelle im Hinblick auf die Erschliessung der touristischen Attraktionen Rheinfall und Schloss Laufen gesamthaft betrachtet schon heute keine entscheidende Bedeutung zu. Es ist deshalb nicht davon auszugehen, dass die Aufhebung der Station Schloss Laufen zu einem spürbaren Rückgang der Besucherzahlen in der Region Rheinfall führen würde. Angesichts dieser Ausgangslage und in Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen sowie der technischen und gesetzlichen Einschränkungen war eine gesonderte Nachfrage bei den Tourismusorganisationen Winterthur Tourismus und Schaffhauserland Tourismus nicht angezeigt und fand nicht statt. Zu Frage 3: Nachdem die ursprünglich geplante Variante auf der Rheinfallbrücke und der Ausbau der bestehenden Haltestelle Schloss Laufen nicht mehr in Betracht kamen, wurde nach weiteren Lösungsmöglichkeiten gesucht. Es wurden sowohl Vorschläge für eine Haltestelle auf der Brücke als auch an anderen Standorten untersucht. Dabei galt es zu berücksichtigen, dass die Haltestelle in einem BLN-Gebiet (Bundesinventar der Landschaft und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung) liegt. Die Anforderungen des BehiG müssten ebenfalls an sämtlichen Standorten erfüllt werden. Ausserdem wurden auch Kosten und Nutzen einander gegenübergestellt. Die technisch mögliche Variante zur Haltestelle auf der Rheinfallbrücke wurde aus den eingangs erwähnten Gründen verworfen. Anstelle des nicht bewilligungsfähigen Umbaus der bestehenden Haltestelle Schloss Laufen wurde eine Variante geprüft, bei der die Haltestelle um rund 100 Meter Richtung Bahnhof Dachsen vorverlegt würde. Durch die Verschiebung könnten die Anforderungen des BehiG erfüllt werden. Jedoch wäre diese Variante mit Kosten von mindestens 10 Mio. Franken verbunden, die der Kanton Zürich alleine zu tragen hätte, weil sich weder der Bund noch der Kanton Schaffhausen beteiligen würden. Diese Haltestelle hätte überdies im Gegensatz zur ursprünglich geplanten Haltestelle auf der Rheinfallbrücke keinerlei Erschliessungsfunktion für den südwestlichen Ortsteil von Neuhausen. Die
Nachfrage wäre mithin auf den touristischen Verkehr beschränkt, wodurch der Nutzen der Haltestelle noch geringer ausfiele. Angesichts der hohen Kosten ergäbe sich für den Kanton Zürich auch bei dieser Variante ein erheblich schlechteres Kosten-Nutzen-Verhältnis, weshalb eine Umsetzung als nicht zweckmässig eingestuft wurde. Zu Fragen 4 und 5: Eine gute Erschliessung der Tourismusdestination Rheinfall und Schloss Laufen mit dem öffentlichen Verkehr kann auch nach der Schliessung der Haltestelle Schloss Laufen am Rheinfall gewährleistet werden. Im Dezember 2015 wird die neue Bahnhaltestelle Neuhausen Zentrum am rechten Rheinufer (Linie Zürich–Bülach–Schaffhausen) in Betrieb genommen. Sie liegt direkt am Rheinfall und wird dank der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn ohne Umsteigen von Zürich erreichbar sein. Rund um den Rheinfall besteht zudem ein engmaschiges Busnetz. Vom Bahnhof Schaffhausen ist der Rheinfall mit dem Bus in sieben Minuten zu erreichen. Die Busse verkehren im Zehnminutentakt. Das Schloss Laufen auf der zürcherischen Seite wird durch die Buslinie 634 direkt von Schaffhausen über Dachsen erschlossen. Im Rahmen der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn wird das Busangebot in der Region auf Dezember 2015 überarbeitet. Dabei kann im ordentlichen Fahrplanverfahren rechtzeitig eine angemessene und behindertengerechte Erschliessung des Schlosses Laufen geprüft werden. Gesamthaft werden die Tourismusdestinationen Rheinfall und Schloss Laufen somit auf drei unterschiedlichen Wegen ausreichend durch den öffentlichen Verkehr erschlossen. Die Prüfung der Einführung alternativer Verkehrsträger ist aus diesen Gründen nicht angezeigt. Zu Frage 6: Die Haltestelle Neuhausen liegt auf dem Gebiet des Kantons Schaffhausen und im Tarifzonengebiet des Tarifverbundes Flextax. Eine Ausdehnung des Tarifzonengebiets des ZVV könnte daher vom Kanton Zürich nicht autonom vorgenommen werden. Ausserdem ermöglicht der «Z-Pass» schon heute den Kauf eines Abonnements für Fahrten innerhalb der Zonen des ZVV und eines Nachbarverbunds, vorliegend mit Flextax, womit das Reisen über die Verbundgrenzen hinaus tariflich vereinfacht wird. Die Weiterentwicklung des Abonnementverbundes zu einem integralen Tarifverbund, bei dem das Sortiment ausgedehnt wird und namentlich auch Einzeltickets und Tageskarten umfasst, steht kurz
bevor. Dies wird zu einer weiteren Vereinfachung bei Reisen über die Verbundgrenzen hinaus führen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi