RRB Nr. 815/2013
Anfrage Hans-Peter Portmann, Thalwil, Max Clerici, Horgen, und Julia Gerber Rüegg, Wädenswil, betreffend Streckenverlängerung der Buslinie 165, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 146/2013
Sitzung vom 10. Juli 2013
815. Anfrage (Streckenverlängerung der Buslinie 165) Die Kantonsräte Hans-Peter Portmann, Thalwil, und Max F. Clerici, Horgen, sowie Kantonsrätin Julia Gerber Rüegg, Wädenswil, haben am 29. April 2013 folgende Anfrage eingereicht: Die öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Region Zimmerberg sind zusammen mit dem ZVV daran, das Buslinienangebot zu überprüfen und allfällige Änderungen vorzunehmen. Dabei wurde die Gemeinde Thalwil nun informiert, dass man plant, die Busverbindung ins Etzlibergquartier einzustellen. In der Bevölkerung formiert sich Widerstand und es wurde bereits eine beachtliche Zahl von Unterschriften für eine Petition gesammelt. Das Etzlibergquartier entwickelt sich vor allem am südlichen Rand gegen die Zürcherstrasse hin mit neuem Wohnraum. Bereits heute ist die Anschliessung mit dem öffentlichen Verkehr nicht befriedigend. Dass die Verkehrsbetriebe Zimmerberg und der ZVV nur ausgelastete Buslinien betreiben wollen und das Durchfahren von Wohnquartieren mit 30-Zonen und Verkehrsberuhigungen nicht optimal ist, kann nachvollzogen werden. Um die Bedürfnisse der Benutzer wie auch der Anbieter des ÖV in Einklang bringen zu können, würde sich gerade in dieser Region mit der Buslinie 165 und der Hauptstrasse «Zürcherstrasse» eine optimale Lösung anbieten. Würde man nämlich die Buslinie 165 von der Endstation «Park im Grüene» in Rüschlikon um etwa zwei Kilometer der Zürcherstrasse entlang verlängern bis zur bereits bestehenden Bushaltestelle «Schützenhaus» in Thalwil, und würde man zusätzlich beidseitig an der Kreuzung «Zürcherstrasse / Sonnenbergstrasse» in Thalwil einen Bushaltestopp einrichten, dann hätte man zur reduzierten Busverbindung an den Bahnhof Thalwil neu eine Verbindung direkt in die Stadt Zürich. Die verkehrstechnischen Bedingungen für lange Schwenkbusse sind auf dieser Strecke bereits jetzt gegeben. Auch würde dies eine Entlastung für die Zugsverbindungen in die Stadt Zürich bringen. Vor allem wohnen im Etzlibergquartier auch ältere Leute, welche sehr gerne eine etwas längere Fahrzeit bis zum Bürkliplatz in der Stadt Zürich in Kauf nehmen würden, wenn sie dafür nicht mehr umsteigen müssten.
Wir stellen deshalb folgende Fragen an den Regierungsrat:
Erwägungen
1. Ist der Regierungsrat bereit, die Variante einer Verlängerung der Buslinie 165 von Rüschlikon (Park im Grüene) bis Thalwil (Schützenhaus) vom ZVV überprüfen zu lassen?
2. Ist der Regierungsrat bereit, wenn die Machbarkeit gegeben wäre, sich beim ZVV für eine solche Streckenverlängerung einzusetzen?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Hans-Peter Portmann, Thalwil, Max F. Clerici, Horgen, und Julia Gerber Rüegg, Wädenswil, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Kantonsrat beschliesst jeweils mit dem Rahmenkredit des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV) auch die Grundsätze über die Tarifordnung sowie über die mittel- und langfristige Entwicklung des Angebotes. Die zurzeit gültigen Ziele und Stossrichtungen der Grundsätze vom 14. Februar 2011 sehen Angebotsausbauten dort vor, wo Kapazitätsengpässe bestehen oder der öffentliche Verkehr Marktpotenzial aufweist (Vorlage 4718a). Das Etzlibergquartier in Thalwil erfährt ab Juni 2014 an der Zürcherstrasse einen Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Der vordere Bereich der Zürcherstrasse wird heute durch die Linie 141 bedient, die im Juni 2014 durch die Linie 156 ersetzt wird. Die Linie 156 wird von 6 Uhr bis 0.30 Uhr im durchgehenden Halbstundentakt verkehren. Am Bahnhof Thalwil besteht Anschluss an die S8 Richtung Zürich. Am anderen Linienende in Adliswil haben Reisende Anschluss auf die S4, ebenfalls Richtung Zürich. Im hinteren Bereich der Zürcherstrasse wird das Etzlibergquartier durch die Linien 140 und 240 erschlossen. Die Linie 140 verkehrt ab Juni 2014 von 5.45 Uhr bis 0.15 Uhr im Halbstundentakt. In Thalwil hat sie Anschluss an die S24 Richtung Zürich, die S8 Richtung Pfäffikon SZ und den RegioExpress Richtung Chur. Zusätzlich verkehrt die Linie 240 von 7 Uhr bis 20 Uhr im Stundentakt und gewährleistet in Thalwil den Anschluss an die S2 Richtung Zürich. Das Quartier Etzliberg ist demnach mit Blick auf den Takt, die Erreichbarkeit des Zentrums Thalwil und bezogen auf die Verbindung nach Zürich bereits heute sehr gut durch den öffentlichen Verkehr erschlossen. Ab Juni 2014 wird die Zürcherstrasse hinsichtlich der Betriebszeiten noch einmal aufgewertet. Es bestehen keine Erschliessungs- oder Taktlücken, eingeschränkte Betriebszeiten oder Kapazitätsengpässe. Eine zusätzliche
Erschliessung des Etzlibergquartiers ist demnach nicht erforderlich und würde den Zielen und Stossrichtungen in den Grundsätzen über die mittel- und langfristige Entwicklung des Angebots nicht entsprechen. Die vorgeschlagene Verlängerung der Buslinie 165 vermag zudem aus planerischer und wirtschaftlicher Sicht nicht zu überzeugen. Die Linie 165 führt heute von Zürich, Bürkliplatz via Kilchberg bis Rüschlikon und endet an der Gemeindegrenze zwischen Rüschlikon und Thalwil. Sie verkehrt tagsüber im Halbstundentakt und zu den Hauptverkehrszeiten im Viertelstundentakt. Eine Verlängerung würde im vorderen Abschnitt der Zürcherstrasse zusammen mit der Linie 156 zu vier bis sechs Kursen pro Stunde führen, im hinteren Bereich gemeinsam mit den Linien 140 und 240 zu fünf bis sieben Kursen pro Stunde. Dies ist aufgrund der heutigen und der absehbaren Nachfrage nicht notwendig und würde deutliche Überkapazitäten schaffen. Hinzu kommt, dass eine Verlängerung der Linie 165 wegen des verlängerten Umlaufs in den Hauptverkehrszeiten, allenfalls auch den ganzen Tag über, ein zusätzliches Fahrzeug nötig machen würde. Dieses zusätzliche Fahrzeug würde je nach Einsatzdauer jährlich zwischen Fr. 325 000 und Fr. 600 000 zusätzliche Betriebskosten auslösen. Angesichts der bereits heute sehr guten Erschliessung des Etzlibergquartiers durch den öffentlichen Verkehr, des geringen zusätzlichen Nutzens sowie der hohen zusätzlichen Betriebskosten ist die Prüfung einer Verlängerung der Linie 165 nicht angezeigt. Daran würde auch der Umstand nichts ändern, dass eine umsteigefreie Verbindung nach Zürich Bürkliplatz entstünde, zumal sich die Reisezeiten nach Zürich gegenüber der Verbindung mit Bus und S-Bahn in der Regel verlängern würden. Zu Frage 2: Laut § 19 des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (LS 740.1) legt der Verkehrsrat das Verbundangebot in einem besonderen Fahrplanverfahren unter Mitwirkung der Gemeinden, der regionalen Verkehrskonferenzen und der Transportunternehmen fest. Aufgrund der klaren gesetzlichen Zuständigkeiten ist es grundsätzlich nicht angezeigt, dass der Regierungsrat vorgängig in ein laufendes oder künftiges Fahrplanverfahren eingreift. Im Übrigen ist das Verfahren zur Erstellung des Verbundfahrplans in der Fahrplanverfahrensverordnung (FVV; LS 740.35) geregelt. Auch diese sieht vor, dass der Verbundfahrplan vom Verkehrsrat
festgelegt wird (§ 16 FVV). Im Rahmen des Fahrplanverfahrens erhalten neben den regionalen Verkehrskonferenzen, den Transportunternehmen und den Gemeinden auch regionale Institutionen und Interessensvereinigungen sowie die Bevölkerung Gelegenheit, Begehren zum bestehen- den Angebot oder hinsichtlich neuer Angebote zu stellen. Ein Begehren zur Verlängerung der Linie 165 müsste demnach im Rahmen des nächsten Fahrplanverfahrens 2016/2017 von einer dieser Seiten und nicht vom Regierungsrat erfolgen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi