RRB Nr. 815/2015
Anfrage Jörg Mäder, Opfikon, und Daniel Hodel, Zürich, betreffend Computerkriminalität Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 132/2015
Sitzung vom 26. August 2015
815. Anfrage (Computerkriminalität) Die Kantonsräte Jörg Mäder, Opfikon, und Daniel Hodel, Zürich, haben am 4. Mai 2015 folgende Anfrage eingereicht: Gestützt auf einen Beschluss des Regierungsrats wurde vor zwei Jahren das Kompetenzzentrum Cybercrime ins Leben gerufen. Dieses sollte unter Einbezug von Staatsanwälten, besonderen polizeilichen Ermittlern von Stadt- und Kantonspolizei Zürich und zivilen Informatikern Computerkriminelle lokalisieren, identifizieren und der Justiz zuführen. In diesem Zusammenhang interessiert uns der aktuelle Stand dieses Kompetenzzentrums.
Erwägungen
1. Ist das Kompetenzzentrum unterdessen voll funktionsfähig? 2. Gibt es erste Erfolge?
3. Wie ist der Personalbestand? Wie hoch sind die Fluktuationen?
4. Wem sind diese spezialisierten Fachkräfte unterstellt?
5. Wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und zivilen Informatikern?
6. Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit den Stellen vom Bund?
7. Gibt es internationale Zusammenarbeit?
8. Wie ist die IT-Infrastruktur im Vergleich zu anderen Städten in der Schweiz, aber auch zu vergleichbaren Städten in Europa?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Jörg Mäder, Opfikon, und Daniel Hodel, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Die Aufgaben des bei der Kantonspolizei angesiedelten Kompetenzzentrums Cybercrime bestehen in erster Linie in der spezialisierten und koordinierten Bekämpfung der Internetkriminalität. Dies geschieht durch enge Zusammenarbeit von Kantonspolizei, Stadtpolizei Zürich und Staatsanwaltschaft. Diese Form der Zusammenarbeit am gleichen Standort bewährt sich. Seitens der Polizei wurden im Jahr 2014 insgesamt 49 und im laufenden Jahr bisher 15 Fälle an die Staatsanwaltschaft überwiesen. Die Staatsanwaltschaft ihrerseits hat seit Anfang 2014 14 Anklagen beim Gericht erhoben und 21 Strafbefehle erlassen. Die Entwicklung der letzten Jahre hat aufgezeigt, dass ein Grossteil der allgemeinen Straftaten einen Bezug zur Internettechnologie hat, was für die Polizei zunehmend aufwendige Auswertungen von IT-Geräten und schwierige Ermittlungen von entsprechenden Spuren zur Folge hat. Zu Fragen 3 und 4: Heute sind sechs polizeiliche Ermittler – wovon zwei von der Stadtpolizei Zürich –, zwei Staatsanwälte (1,7 Stellen) sowie zwei Sekretariatsmitarbeitende (1,8 Stellen) im gemeinsamen Zentrum tätig. Von den polizeilichen Ermittlern hat ein Kantonspolizist innerhalb der Kantonspolizei eine neue Aufgabe übernommen, ein weiterer hat gekündigt; die Stellen werden wieder besetzt. Die Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft bleiben der Staatsanwaltschaft unterstellt und die Mitarbeitenden der Polizei dem jeweiligen Korps. Zu Frage 5: Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft funktioniert ebenso wie in anderen spezialisierten Bereichen wie etwa der Wirtschaftskriminalität gut; sie richtet sich im Übrigen nach den Regeln der Strafprozessordnung (SR 312.0). Zivile Informatikerinnen und Informatiker werden bei Bedarf von der entsprechenden Supportabteilung der Kriminalpolizei beigezogen. Zu Fragen 6 und 7: Das Bundesamt für Polizei (fedpol) betreibt die der Bundeskriminalpolizei angegliederte nationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK), die von den Kantonen mitfinanziert wird. KOBIK ist die zentrale Anlaufstelle für Personen, die verdächtige Internetinhalte melden wollen. Die Meldungen werden nach einer ersten
Prüfung und Datensicherung an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Kantonen und im Ausland weitergeleitet, die sodann die Ermittlungen vorzunehmen haben; eigene Ermittlungen betreibt KOBIK bis heute nur auf dem Gebiet Kinderschutz. Die im Kompetenzzentrum Cybercrime tätigen Mitarbeitenden besuchen regelmässig Weiterbildungen und sind vernetzt mit Europol und anderen ausländischen Behörden.
Zu Frage 8: Das Kompetenzzentrum Cybercrime verfügt über eine moderne Infrastruktur. Die dynamische Entwicklung auf dem Gebiet der Informatik zwingt dazu, diese laufend anzupassen und zu erneuern. Das Kompetenzzentrum Cybercrime ist derzeit in der Schweiz die einzige spezialisierte Organisationseinheit auf diesem Gebiet. Öffentlich zugängliche Informationen über vergleichbare Institutionen im Ausland bestehen nicht.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi