Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 2 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 820/2012

Berufsbildungskommission, Amtsdauer 2011-2015, Wahl

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. August 2012

820. Berufsbildungsfonds, Berufsbildungskommission (Ersatzwahl)

Erwägungen

Die Berufsbildungskommission entscheidet gemäss § 26d Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG; LS 413.31) über die Verwendung der Mittel des kantonalen Berufsbildungsfonds. Ihr gehören Vertretungen der Organisationen der Arbeitswelt und je eine Vertretung des Bildungsrates und der Bildungsdirektion an (§ 26d Abs. 2 EG BBG). Die Aufgaben der Berufsbildungskommission sind im Einzelnen in § 2 der Verordnung über den Berufsbildungsfonds vom 22. Dezember 2010 (LS 413.313) festgelegt. Die neun Mitglieder der Berufsbildungskommission werden vom Regierungsrat gewählt. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre; Wiederwahl ist zweimal möglich. Die Wahl bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat (§ 26d Abs. 1 EG BBG). Der Regierungsrat hat am 6. Juli 2011 (RRB Nr. 871/2011, Vorlage 4813) und am 9. November 2011 (RRB Nr. 1366/2011, Vorlage 4852) die neun Mitglieder der Berufsbildungskommission für die Amtsdauer 2011–2015 gewählt. Raphael Spring, Vertreter der Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen, trat auf Ende Januar 2012 aus der Berufsbildungskommission zurück und Angela Wiprächtiger, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Vertreterin der Bildungsdirektion, erklärte ihren Austritt auf Ende August 2012. Für den Rest der Amtsdauer 2011–2015 werden als neue Mitglieder Angela Steiner Leuthold, lic. iur., Sekretärin des Verbandes Zürcher Handelsfirmen, und Andres Meerstetter, Leiter Abteilung Betriebliche Bildung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes, vorgeschlagen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Raphael Spring und Angela Wiprächtiger werden unter Verdankung der geleisteten Dienste aus der Berufsbildungskommission entlassen.

II. Als Mitglieder der Berufsbildungskommission werden für den Rest der Amtsdauer 2011–2015 gewählt: – Angela Steiner Leuthold, geboren 1970, lic. iur., Sekretärin des Verbandes Zürcher Handelsfirmen, c/o Verband Zürcher Handelsfirmen, Seegartenstrasse 2, 8008 Zürich, – Andres Meerstetter, geboren 1961, Leiter Abteilung Betriebliche Bildung, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich.

III. Die Wahl bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat.

IV. Mitteilung an die Gewählten und an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz (EG BBG) 32, Art. 26d — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2012; der Erlass wurde am 1. August 2014, 1. Januar 2017, 1. August 2017, 1. Januar 2022, 1. August 2024 und 1. April 2026 erneut konsolidiert.

Zitiert in