RRB Nr. 822/2025
Änderung des Obligationenrechts, Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit, Vernehmlassung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. August 2025
822. Änderung des Obligationenrechts (Verlängerung des Urlaubs
Erwägungen
für ausserschulische Jugendarbeit), Vernehmlassung Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat am 28. Mai 2025 das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Obligationenrechts (OR, SR 220) betreffend Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit eröffnet. Mit der Vorlage soll der in Art. 329e OR vorgesehene Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit von einer Woche auf zwei Wochen verlängert werden. Damit sollen die beiden gleichlautenden Motionen 23.3734 und 23.3735, die eine Verlängerung des Urlaubs um eine Woche verlangen, umgesetzt werden. In der Vorlage ist zudem vorgesehen, die Bedingung, wonach die Tätigkeit in einer Organisation ausgeübt werden muss, aufzuheben und den Anwendungsbereich von Art. 329e OR auf Tätigkeiten im Rahmen der offenen Jugendarbeit auszuweiten. Die vorgeschlagenen Änderungen sind vorbehaltlos zu begrüssen. Das freiwillige Engagement Jugendlicher und junger Erwachsener in der ausserschulischen Jugendarbeit wird dadurch wirksam gefördert.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an zz@bj.admin.ch): Mit Schreiben vom 28. Mai 2025 haben Sie uns eingeladen, zur Änderung des Obligationenrechts (OR, SR 220) betreffend Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit Stellung zu nehmen. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Der Jugendurlaub gemäss Art. 329e OR fördert das freiwillige Engagement junger Menschen in der ausserschulischen Jugendarbeit. Dies stärkt den sozialen Zusammenhalt, ermöglicht demokratische Teilhabe und fördert Integration und Chancengleichheit. Jugendliche erwerben wertvolle soziale, persönliche und berufliche Kompetenzen wie Teamarbeit, Führung oder Verantwortung. Gleichzeitig profitieren Organisationen wie Vereine oder Jugendverbände von Nachwuchsförderung und stabilen Leitungsstrukturen. Auch im Bereich Prävention, Gesundheitsförderung und Persönlichkeitsentwicklung leistet der Jugendurlaub einen nachhaltigen Beitrag zum Gemeinwohl. Die Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit im OR wird deshalb begrüsst. Ebenso befürworten wir die Ausweitung des Anwendungsbereichs von Art. 329e OR auf die offene Jugendarbeit. Diese Ausweitung unterstützt und stärkt die offene Kinder- und Jugendarbeit in ihrer wertvollen Arbeit für junge Menschen. Um das volle Potenzial des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit auszuschöpfen, wäre es prüfenswert, den Urlaub bezahlt anzubieten. Damit könnten sich auch Jugendliche aus einkommensschwachen Verhältnissen den Jugendurlaub leisten und die Bedeutung eines solchen ausserschulischen Einsatzes würde zusätzlich gestärkt. Zudem könnte dies dazu beitragen, die gesellschaftliche Anerkennung und institutionelle Unterstützung für das freiwillige Engagement junger Menschen zu fördern.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli