Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 824/2020

Kulturförderungskommission, Amtsdauer 2019-2023, Wahl

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. September 2020

824. Kulturförderungskommission (Amtsdauer 2019–2023, Wahl)

Erwägungen

Mit Beschluss Nr. 632/2019 wählte der Regierungsrat die Mitglieder der Kulturförderungskommission für die Amtsdauer 2019–2023. Eine der beiden damaligen Vakanzen besetzte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 896/2019. Als Mitglied der Fachgruppe Bildende Kunst ist Deborah Keller, geboren 1980, zu wählen. Sie studierte Kunstgeschichte, Komparatistik und Germanistik an der Universität Zürich. Von 2012 bis 2018 war sie stellvertretende Direktorin der renommierten Galerie Häusler Contemporary Zürich. Seither ist sie einerseits Redaktorin des Kunstbulletins und freischaffende Kunstkritikerin und anderseits Kuratorin der Kunsthalle Arbon. 2019 begleitete sie die Werkschau der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich als externe Expertin. Mit ihrer vielfältigen Erfahrung im Bereich der Bildenden Kunst, ihrem Fachwissen und dem breiten Kulturinteresse ergänzt Deborah Keller sowohl die Fachgruppe Bildende Kunst als auch die Kulturförderungskommission in idealer Weise.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Mitglied der Kulturförderungskommission ab 1. September 2020 wird für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 gewählt: Deborah Keller, geboren 1980, Zürich.

II. Mitteilung an Deborah Keller (Versand durch die Direktion der Justiz und des Innern) sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli