RRB Nr. 825/2026
Altlastenvollzug, Ersatzbeschaffung Fachapplikation und Digitalisierung Verfahren, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. August 2026
825. Altlastenvollzug, Ersatzbeschaffung Fachapplikation und Digitalisierung Verfahren (gebundene Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Gemäss Art. 36 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (SR 814.01) sind die Kantone unter anderem für den Vollzug des Altlastenrechts zuständig. Innerhalb des Kantons Zürich liegt die Zuständigkeit beim Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), das insbesondere die Altlasten-Verordnung vom 26. August 1998 (SR 814.680) vollzieht. Der Vollzug erfolgt auf Grundlage des Altlastenprogramms des Kantons Zürich, ist fest etabliert und erfolgreich, wie eine Zwischenbilanz 2020 zeigte. Allerdings nehmen Komplexität und Fallzahlen in gewissen Verfahren kontinuierlich zu (vgl. AWEL, Das Altlastenprogramm des Kantons Zürich, Zwischenstand 2020). Nun muss die in die Jahre gekommene Fachapplikation für den Altlastenvollzug aus technischen Gründen ersetzt werden. Dabei soll die Gelegenheit genutzt werden, umfangreiche physische Akten zu digitalisieren, in die neue Applikation zu integrieren und damit interne Prozesse zu vereinfachen. Gleichzeitig sollen die betroffenen Verfahren mit Blick auf die Änderung vom 30. Oktober 2023 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 24. Mai 1959 (elektronische Verfahrenshandlungen; VRG, LS 175.2) der Bevölkerung auch digital angeboten werden. Insgesamt führen die Massnahmen zu einer deutlichen Verbesserung sowohl bezüglich Technik und interner Effizienz als auch bezüglich Kundenfreundlichkeit.
B. Ersatzbeschaffung Fachapplikation Altlastenvollzug Das derzeit genutzte Altlasten-Informationssystem (ALIS) ist eine Eigenentwicklung des AWEL und stammt aus dem Jahr 2005. Es erfüllt die funktionalen Anforderungen des AWEL weiterhin mehrheitlich, entspricht jedoch seit Längerem nicht mehr dem Stand der Technik, und der Betrieb über das Jahr 2028 hinaus ist infrage gestellt. Die in der Applikation abgebildeten Abläufe sind noch auf eine physische Aktenführung ausgerichtet und umfassen viele manuelle Schritte und Medienbrüche.
Neben ALIS sind im AWEL derzeit mehrere Fachapplikationen für den Vollzug des Umweltrechts in den verschiedenen Fachbereichen im Einsatz, einige sind am Ende ihrer Lebensdauer angelangt. Diese Fachapplikationen sollen durch eine gemeinsame technische Plattform (Vollzugsplattform AWEL) auf Grundlage der Microsoft Power Platform abgelöst werden und nach Standards des Amtes für Informatik beschafft und entwickelt werden (vgl. RRB Nr. 13/2024). Mit einer einheitlichen Architektur, gemeinsam genutzten technischen Komponenten und vereinheitlichten Prozessen können wertvolle Synergien genutzt und vorhandene Medienbrüche eliminiert werden. Die Vollzugsplattform ist so gestaltet, dass wiederverwendbare Komponenten (wie z. B. Schnittstellen) auch von anderen Verwaltungseinheiten genutzt werden können. Damit steht das Vorhaben des AWEL im Einklang mit der Strategie Digitale Verwaltung 2025+ (SDV25+) und das AWEL investiert in eine langfristig nutzbare, technisch standardisierte und aktuelle Applikationslandschaft. Das neue ALIS ist ein wichtiger Baustein dieser Vollzugsplattform, die bereits zweimal vom Gremium «Operative Informatiksteuerung» bestätigt wurde.
C. Digitalisierung physischer Altlastendossiers Der Kataster der belasteten Standorte (KbS) ist die fachliche Grundlage des kantonalen Altlastenvollzugs. Aus der Zeit der Erstellung des KbS verfügte das AWEL über mehrere Hundert Laufmeter an physischen Altlastendossiers. Nicht mehr benötigte Dossiers wurden 2025 dem Staatsarchiv angeboten, womit noch rund 350 Laufmeter physischer Dossiers vorhanden sind, die für den Altlastenvollzug langfristig benötigt werden. Diese Dossiers sollen nun vollständig gescannt, digital aufbereitet und anschliessend in die neue Fachapplikation eingelesen werden. Damit stehen sämtliche Altlastendossiers künftig einheitlich digital zur Verfügung, gleichzeitig sinkt der Bedarf des AWEL an Archivfläche, was im Hinblick auf die Sanierung der engeren Zentralverwaltung und die damit verbundenen wiederholten Rochaden sinnvoll ist.
D. Digitales Angebot im Altlastenvollzug Der Altlastenvollzug zeichnet sich durch komplexe, langfristige Verfahren mit zahlreichen Beteiligten (Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer in unterschiedlichen Rollen, Bevollmächtigte, Fachexpertinnen und -experten) aus. Heute erfolgt die formelle Kommunikation zwischen dem AWEL und den Verfahrensbeteiligten ausschliesslich auf Papier. Mit der Revision des VRG müssen diese Dienstleistungen auch digital angeboten werden. Aufgrund der Komplexität der Verfahren sind Standardformulare dafür nicht geeignet, folglich soll mit der Ablösung der Fachapplikation ALIS auch ein digitales Angebot für den Altlastenvollzug realisiert werden. Dieses digitale Angebot wird nach Vorgaben und Standards der Staatskanzlei (ZHservices) beschafft und entwickelt (RRB Nr. 168/2021). Gleichzeitig stellt das AWEL durch die interne Vereinheitlichung sicher, dass entwickelte Komponenten grundsätzlich auch für andere Fachbereiche oder andere Verwaltungseinheiten nutzbar sind.
E. Auswirkungen auf Organisation und Prozesse Die Vereinheitlichung sowie die damit verbundene Digitalisierung des hoheitlichen Vollzugs im Umweltbereich führt zu Anpassungen bei der Organisation und den internen Abläufen. Das AWEL ist sich dieser Herausforderung bewusst und hat rechtzeitig Massnahmen ergriffen, um die anstehende Transformation aktiv zu gestalten und gleichzeitig die gewohnte Qualität des Vollzugs sicherzustellen. Sämtliche Veränderungen auf Ebene Organisation, Prozesse und Technik sind aufeinander abgestimmt und in Einklang mit der SDV25+. Die vorliegenden Massnahmen für den Vollzug des Altlastenrechts sind integrale Elemente dieser digitalen Transformation.
F. Kosten Die Kosten von insgesamt 1,975 Mio. Franken setzen sich wie folgt zusammen: Position Betrag in Franken, einschliesslich 8,1% MWSt Erfolgsrechnung Investitionsrechnung Ersatz Fachapplikation ALIS 800 000 Digitalisierung Altlastendossiers 750 000 Digitales Angebot Altlasten 125 000 Reserve 150 000 150 000 Zwischentotal 1 025 000 950 000 Total 1 975 000 Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Die Ersatzbeschaffung der Fachapplikation ALIS sowie die Digitalisierung der Verfahren im altlastenrechtlichen Vollzug sind für die gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsaufgaben und eine zeitgemässe Verwaltungsführung im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung zwingend erforderlich (vgl. §§ 32 Abs. 2 und 33 Abs. 1 Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung [LS 172.1]).
Der Betrag der Erfolgsrechnung von Fr. 1 025 000 ist im Budget 2026 (Fr. 200 000) sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2026–2029 eingestellt (Planjahr 2027 Fr. 300 000; Planjahr 2028 Fr. 300 000; Planjahr 2029 Fr. 225 000). Der Investitionsbetrag von Fr. 950 000 ist im Budget 2026 (Fr. 600 000) sowie im KEF 2026–2029 eingestellt (Planjahr 2027 Fr. 300 000). Die restlichen Fr. 50 000 werden in der Leistungsgruppe Nr. 8000, Generalsekretariat, kompensiert. Die durchschnittlichen jährlichen Kapitalfolgekosten (Abschreibungen und Zinsen) betragen über die gesamte Nutzungsdauer von fünf Jahren Fr. 193 563 und setzen sich aus Abschreibungen von Fr. 190 000 und kalkulatorischen Zinsen von Fr. 3563 zusammen. Es fallen keine neuen zusätzlichen Kosten durch den Betrieb und die Weiterentwicklung der Fachapplikation ALIS sowie des digitalen Angebots an. Die erwarteten jährlichen Kosten von Fr. 70 000 entsprechen den bereits heute für das bestehende ALIS anfallenden Betriebskosten. Diese werden separat beantragt. Es ist nicht mit personellen Folgekosten zu rechnen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Ersatzbeschaffung der Fachapplikation Altlasten-Informationssystem sowie die Digitalisierung der Verfahren im altlastenrechtlichen Vollzug wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 1 975 000 bewilligt. Davon gehen Fr. 1 025 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, und Fr. 950 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8000, Generalsekretariat.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli