RRB Nr. 835/2014
Bildungszentrum Zürichsee, Horgen, Gesamtsanierung und Erweiterung, Projektierungskredit , zusätzliche gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. August 2014
835. Bildungszentrum Zürichsee, Horgen (Gesamtsanierung und Erweiterung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Berufsschulanlage in Horgen wurde 1970 durch die Gemeinde Horgen erbaut. Gestützt auf das Gesetz über die Trägerschaft der Berufsschulen vom 2. Dezember 1984, erwarb der Kanton die Liegenschaft am 21. September 1987 von der Gemeinde Horgen. Im Hinblick auf die künftige Erstellung von Turnhallen und eine geplante Erweiterung des Schulhauses erwarb er auch die benachbarten Liegenschaften (RRB Nrn. 2965/1986 und 3209/1987). Bei dem 1970 erstellten Schulgebäude ist eine Gesamtsanierung erforderlich.
B. Projekt Das bestehende Schulgebäude wird saniert und mit einem Neubau ergänzt. Mit der Erweiterung wird dringend benötigter Schulraum bereitgestellt. Zudem wird mit dem Bau einer Dreifachturnhalle die Infrastruktur für den obligatorischen Turn- und Sportunterricht gemäss Vorgaben des Bundes geschaffen. Das aus dem Wettbewerb im April 2012 hervorgegangene Siegerprojekt «THINK TWICE» des Planungsteams Berger + Schmidlin wurde mit der Projektierung beauftragt.
C. Finanzielles Mit Beschluss Nr. 238/2013 bewilligte der Regierungsrat einen Projektierungskredit von Fr. 3 700 000. Grundlage bildete RRB Nr. 1426/ 2010, worin Grobkosten auf Fr. 63 600 000 geschätzt wurden. Gemäss heutigem Kostenstand ist mit einer Ausgabe von Fr. 71 500 000 für die Gesamtsanierung und die Erweiterung einschliesslich Turnhallen zu rechnen. Da sich die Bausumme erhöht hat, sind auch die Projektierungskosten entsprechend anzupassen. Der Projektierungskredit beträgt neu Fr. 4 400 000 (Stand: 23. Juni 2014, Zürcher Index der Wohnbaupreise, Preisstand 1. April 2013, 1060,9 Pkt., Basis 1939, einschliesslich 8% MWSt). Die Projektierungskosten verändern sich wie folgt:
Tabelle 1 Baukostenplan: BKP Arbeitsgattung KV ursprünglich KV neu in Franken in Franken 10 Aufnahme Bestand 150 000 100 000 51 Bewilligungen, Gebühren 0 200 000 52 Modelle, Muster 150 000 180 000 56 Übrige Baunebenkosten 0 20 000 59 Honorare 3 150 000 3 620 000 61 Reserve fest / Unvorhergesehenes 250 000 280 000 Total (einschliesslich MWSt) 3 700 000 4 400 000 Für die Phase Projektierung ist eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 700000 gemäss §§ 36 lit. b, 37 Abs. 2 lit. b CRG und § 38 Abs. 3 FCV durch den Regierungsrat zu bewilligen. Bisher wurden Fr. 3 700 000 ausgegeben. Die verbleibenden Projektierungskosten von Fr. 700000 sind im KEF 2014–2017 nicht eingestellt, können aber innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, kompensiert werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Projektierung der Gesamtsanierung und Erweiterung des Bildungszentrums Zürichsee in Horgen wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 238/2013 vom 5. März 2013 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 700 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 4 400 000.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi