RRB Nr. 849/2019
Legislaturplanung des Bundes 2019-2023: Konsultation der Kantone zu den prioritären Geschäften und Massnahmen, Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen KdK
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. September 2019
849. Legislaturplanung des Bundes 2019–2023,
Erwägungen
Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) Am 29. März 2019 verabschiedete die Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) eine gemeinsame Stellungnahme zu den prioritären Handlungsfeldern, die aus kantonaler Sicht in die Legislaturplanung des Bundes 2019–2023 aufzunehmen sind. Im Hinblick auf die Formulierung der Legislaturplanung 2019–2023 verabschiedete der Bundesrat daraufhin Ende Mai 2019 konkrete Leitlinien und Ziele. Über die KdK konsultiert er die Kantone nun zu prioritären Geschäften und (gesetzgeberischen) Massnahmen, die aus Sicht der Kantone notwendig sind, um diese Ziele umzusetzen. Mit Schreiben vom 20. August 2019 lädt die KdK die Kantonsregierungen ein, zu einem auf Eingaben der Direktorenkonferenzen beruhenden Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme der Kantonsregierungen allfällige Änderungs- und Ergänzungsanträge einzubringen. Die Stellungnahme wird an der KdK-Plenarversammlung vom 27. September 2019 bereinigt und zuhanden des Bundesrates verabschiedet werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an mail@kdk.ch): Mit Schreiben vom 20. August 2019 haben Sie uns eingeladen, zum Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme der Kantonsregierungen betreffend die Legislaturplanung des Bundes 2019–2023 Anträge einzubringen. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Grundsätzliches Wir haben uns bereits in Zusammenhang mit der letzten Legislaturplanung (2015–2019) des Bundes kritisch zum Verhältnis von Aufwand und Nutzen bezüglich des Einbezugs der Kantone geäussert. Vor diesem Hintergrund hätten wir eine kürzere Stellungnahme bevorzugt, die sich auf die zentralen Anliegen der Kantone beschränkt. Zum vorliegenden Entwurf der KdK stellen wir folgende Anträge:
Ziel 2 (Der Bund erbringt seine staatlichen Leistungen effizient und möglichst digital) Rz. 3 (Ergänzungsantrag): «Der Bund kann nur zusammen mit den Kantonen und Gemeinden effiziente staatliche Leistungen garantieren. Defizite sollen nicht einfach auf die unteren Staatsebenen verlagert werden. Der Ausbau digitaler Leistungsangebote erfolgt über alle Staatsebenen koordiniert und auf der Grundlage einer gemeinsamen Strategie sowie einer koordinierten Rechtsetzung. Die konsequente Umsetzung des Prinzips «Digital First» bei der Interaktion mit Bevölkerung und Wirtschaft sowie die durchgängige Digitalisierung der Verwaltungsprozesse trägt zur Effizienzsteigerung bei. Der Bund sollte hierfür im Rahmen seiner verfassungsmässigen Kompetenzen federführend die benötigten gesetzlichen Grundlagen und Standards schaffen sowie entsprechende Basisdienste (z. B. E-ID) zur Verfügung stellen. Der Datenaustausch zwischen Behörden soll künftig ausschliesslich elektronisch erfolgen. (…)» Ziel 7 (Die Schweiz stärkt den Zusammenhalt der Regionen und fördert die Verständigung der unterschiedlichen Kulturen und Sprachgruppen) Rz. 20 (Streichungsantrag): «(…) Im nächsten Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen werden namentlich die Fortführung der an die ressourcenschwachen Kantone gewährten Übergangshilfe sowie die Auswirkungen der Umsetzung der STAF-Vorlage auf das Ressourcenpotenzial der Kantone zu prüfen sein. Weiter muss aus Sicht der Kantone die Zielerreichung der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich in den Aufgabenbereichen gemäss Art. 48a Bundesverfassung evaluiert werden.» Ziel 10 (Die Schweiz sorgt für eine qualitativ hochstehende und finanziell tragbare Gesundheitsversorgung und ein gesundheitsförderndes Umfeld) Rz. 27 (Ergänzungsantrag): «Der Bund soll sich stärker für die Schaffung guter Rahmenbedingungen für integrierte Versorgungsmodelle im Rahmen seiner Zuständigkeit engagieren. Noch gibt es auch aufgrund von Bundesvorschriften und nationalen Finanzierungsregelungen zu viele Schnittstellen zwischen den verschiedenen Bereichen der Gesundheitsversorgung. Auch die Krankheitsvermeidung (Prävention und Gesundheitsförderung) sollte weiter gestärkt werden.»
Ziel 12 (Die Schweiz verfügt über geregelte Beziehungen mit der EU) Rz. 30 (Ergänzungsantrag): «(…) Zur Wahrung und Vertiefung des bilateralen Weges braucht es den Abschluss eines institutionellen Rahmenabkommens. Dieses sichert den Binnenmarktzugang und schafft mehr Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger. Die Kantone befürworten die Vertiefung der Beziehungen mit der EU und sprechen sich für ein institutionelles Abkommen zu deren Regelung aus. Allerdings muss ein solches Abkommen auch in der Schweiz mehrheitsfähig sein. Hierzu muss der innenpolitische Dialog weitergeführt werden, um die noch offenen Punkte rasch zu klären. (…)» Rz. 30 oder neu Rz. 31 (Ergänzungsantrag): «(…) Die internationale Vernetzung und insbesondere die europäische Zusammenarbeit im Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI) sind wesentliche Erfolgsfaktoren für den Wissensplatz Schweiz. Die Schweizer Hochschulen sind deshalb auf geregelte Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU angewiesen. Die Schweiz soll als assoziierter Staat vollumfänglich an den europäischen Bildungs- (Erasmus+) und Forschungsrahmenprogrammen (Horizon Europe) teilnehmen können.» Begründung: Ein Scheitern des institutionellen Rahmenabkommens mit der EU würde die Verhandlungen über die Beteiligung der Schweiz an Erasmus+, Horizon Europe sowie weiteren Programmen (z. B. Euratom; Digital Europe) negativ beeinflussen. Im Zusammenhang mit der Annahme der Volksinitiative gegen die Masseneinwanderung im Februar 2014 und der Unsicherheit bezüglich der Ratifizierung des Kroatien- Protokolls wurde die Schweiz vorübergehend vom EU-Forschungsrahmenproramm Horizon 2020 ausgeschlossen. Einen erneuten Ausschluss aus der europäischen Forschungszusammenarbeit gilt es deshalb zu vermeiden. Ziel 13 (Die Schweiz steuert die Migration, nutzt deren wirtschaftliches und soziales Potenzial und setzt sich für die internationale Zusammenarbeit ein) Rz. 34 (Ergänzungsantrag): «(…) Mit der Neustrukturierung des Asylwesens und der Verabschiedung der Integrationsagenda haben Bund und Kantone im Migrationsbereich in der vergangenen Legislatur wichtige Weichen gestellt. In der kommenden Legislatur wird es darum gehen, den
eingeschlagenen Weg konsequent weiterzuverfolgen und auf die gemeinsam gesteckten Ziele hinzuarbeiten. Dazu gehört auch ein effizienter Wegweisungsvollzug. Der Bund hat mit weiteren Herkunftsstaaten Rücküber- nahmeabkommen abzuschliessen und seine aussenpolitischen Instrumentarien zu nutzen, damit die Herkunftsstaaten ihre Verpflichtung zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen einhalten.» Begründung: Der Wegweisungsvollzug wird im Entwurf der Stellungnahme gänzlich ausgeklammert, obschon in diesem Bereich durchaus Verbesserungspotenzial seitens des Bundes vorhanden ist. Rz. 35 (Änderungsantrag): «(…) In diesem Sinn gilt es in Phase 2 der Integrationsagenda die Schnittstellen zwischen den Regelstrukturen (Sozialdienste, Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheit, Wohnen usw.) und der spezifischen Integrationsförderung genau zu analysieren und falls nötig gezielt Massnahmen zu ergreifen, um die Erstintegration von Personen aus dem Asylbereich durchgehend und nachhaltig fördern zu können. Der Bund hat sich angemessen an diesen Kosten zu beteiligen. Das bestehende Finanzierungssystem über die Globalpauschalen ist konsequent auf die Integration der Menschen mit Bleibeperspektive auszurichten, bestehende Fehlanreize sind zu beseitigen auf allfällige Fehlanreize hin zu überprüfen und anzupassen.» Begründung: Die Zielsetzung bei der zurzeit laufenden Prüfung des Finanzierungssystems liegt nicht allein in der Ausrichtung der Globalpauschalen auf die Integration von Menschen mit Bleibeperspektive. Dies wurde auch im Rahmen des Projektes mehrfach bestätigt. Ziel 14 (Die Schweiz beugt Gewalt, Kriminalität und Terrorismus vor und bekämpft sie wirksam) Rz. 38 (Ergänzungsantrag): «(…) Der Bund schafft mit einem Bundesgesetz die Grundlagen für zusätzliche polizeiliche Massnahmen gegen Terrorismus. Er regelt die digitalen Zwangsmassnahmen und schafft die Voraussetzungen für die Bearbeitung umfangreicher Datenmengen (Big Data) im Strafprozessrecht.» Begründung: Schon heute sind neue, digitale Zwangsmassnahmen zur Beweisführung technisch verfügbar. Es ist aber umstritten, ob sie unter der geltenden Strafprozessordung (SR 312.0) eingesetzt werden dürfen. Mit weiteren Entwicklungen ist laufend zu rechnen. Im Rahmen des vorliegenden Legislaturziels sind deshalb Rechtsgrundlagen für neue technische Zwangsmassnahmen sowie Vorgaben für deren Einsatz und
Ergebnisauswertung erforderlich (z. B. der Einbezug der Verteidigung in die Datentriage mit verbindlichen Festlegungen für das weitere Verfahren). Zudem fallen in den grossen Verfahren (Struktur- und Wirtschaftskriminalität, Terrorismus und Gewaltkriminalität) durch grossräumige und lang dauernde Kommunikationsüberwachungsmassnahmen zum Teil enorm umfangreiche Daten an. Deren Volumen werden immer grös- ser, die von der Justiz gestellten Anforderungen an die Triage und Bearbeitung immer höher und die Dauer der (Rechtsmittel-)Verfahren und damit der Aufbewahrungspflicht oftmals länger als die Lebensdauer der gesicherten Geräte. Der Bund sollte daher im Rahmen des vorliegenden Legislaturziels die Entwicklung und Beschaffung von technischen Systemen oder Anwendungen für den Umgang mit grossen Datenmassen unterstützen. Ziel 16 (Die Schweiz nutzt Boden und natürliche Ressourcen schonend, sichert eine nachhaltige sowie lückenlose Energieversorgung und fördert eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft) Rz. 40 (Streichungs- und Ergänzungsantrag): «Für eine schonende Nutzung des Bodens steht die konsequente Umsetzung der ersten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 1) im Vordergrund. Kantone und Gemeinden sind hier immer noch gefordert und brauchen keine neuen Bundesgesetze. Der Bund sollte vielmehr dafür sorgen, dass die Gemeinden in diesem Prozess ausreichend unterstützt werden. Das Programm «Impuls Innenentwicklung» ist deshalb in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung fortzusetzen. Dennoch ist im Interesse der Schonung auch die zweite Revisionsetappe des RPG (RPG 2) wiederaufzunehmen und insbesondere das nichtlandwirtschaftliche Bauen ausserhalb der Bauzonen restriktiver zu regeln. (…).» Ziel 17 (Die Schweiz setzt sich national und international für eine wirksame Umweltpolitik ein und leistet ihren Beitrag zum Klimaschutz und zur Erhaltung der Biodiversität) Rz. 45 (Ergänzungsantrag): «Die Umwelt- und Klimapolitik ist für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt, für allfällige neue Krankheitsherausforderungen und für die gesunde Ernährung von grossem Belang. Gleichzeitig ist auf den Miteinbezug der Bevölkerung und eine hohe Akzeptanz von wirtschaftlich tragbaren Massnahmen und Lösungen Wert zu legen. Die Schweiz soll dazu die Chancen ihres politischen
Systems und die Innovationskraft der Wirtschaft nutzen sowie bei der Regulierung konsequent die föderale Aufgabenteilung beachten.»
II. Dieser Beschluss ist bis zur Verabschiedung der gemeinsamen Stellungnahme der Kantonsregierungen am 27. September 2019 nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Veröffentlichung gemäss Dispositiv II), die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli