Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 85/2014

a) Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Änderung, Zahlungsfristen b) Motion KR-Nr. 152/2010 betreffend das Gewerbe soll nicht länger Bank sein müssen - Massnahmen zur Festlegung der Zahlungsfristen durch die öffentliche Hand auf maximal 30

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Januar 2014

85. a) Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Änderung, Zahlungsfristen b) Motion KR-Nr. 152/2010 betreffend Das Gewerbe soll nicht länger Bank sein müssen – Massnahmen zur Festlegung der Zahlungsfristen durch die öffentliche Hand auf maximal 30 Tage, 1. Lesung Über den Antrag der Finanzdirektion vom 13. Januar 2014 wird die

Erwägungen

1. Lesung durchgeführt.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi