RRB Nr. 850/2025
Anfrage Nathalie Aeschbacher, Zürich, Andreas Hasler, Illnau-Effretikon, und Christa Stünzi, Horgen, betreffend Langfristige Sicherung des Zürcher Grundwassers, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 234/2025
Sitzung vom 27. August 2025
850. Anfrage (Langfristige Sicherung des Zürcher Grundwassers) Kantonsrätin Nathalie Aeschbacher, Zürich, Kantonsrat Andreas Hasler, Illnau-Effretikon, und Kantonsrätin Christa Stünzi, Horgen, haben am 7. Juli 2025 folgende Anfrage eingereicht: Das Grundwasser ist für den Menschen und die Tiere im Kanton Zürich von zentraler Bedeutung. Es liefert Trinkwasser, wird zur Bewässerung von Landwirtschaftsflächen verwendet, in Industrie und Gewerbe als Brauchwasser genutzt und dient zur Wärme- und Kältegewinnung mit Wärmepumpen. Gleichzeitig ist es ein Lebensraum, dessen ökologische Bedeutung und Artenvielfalt erheblich aber noch nicht vollständig bekannt ist. Von besonderer Bedeutung ist die Trinkwasserversorgung mit Grundwasser: Rund 60 Prozent des Trinkwassers im Kanton Zürich wird aus Grundwasser gewonnen; damit ist Grundwasser die wichtigste Quelle für die Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser. Der Schutz dieser wichtigen Ressourcen wird durch umfassende Schutzgebiete und -zonen sichergestellt, sowohl in unmittelbarer Umgebung von Trinkwasserfassungen als auch im Zuströmbereich. Trotzdem sind besonders die Trinkwasser- und die ökologische Funktion des Grundwassers heute gefährdet. So gelangen zahlreiche Schadstoffe ins Grundwasser, die Gesundheitsrisiken bergen und teilweise auch mit modernsten Filteranlagen nicht mehr entfernt werden können. Namentlich per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) reichern sich (auch) im Grundwasser an. Diese Anreicherung wird zunehmen, weil PFAS in der Umwelt nur schwer abgebaut werden und deshalb auch «Ewigkeitschemikalien» genannt werden. Das ist bedenklich, weil PFAS im Verdacht stehen, zahlreiche gesundheitliche Probleme zu verursachen. Dies gilt auch für Trifluoressigsäure (TFA), die europaweit insbesondere als reproduktionstoxisch – «kann das Kind im Mutterleib schädigen und vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen» – eingestuft werden soll. Auch TFA reichert sich aktuell im Grundwasser an. Das gleiche gilt für weitere Chemikalien, auch hier fehlt eine kantonsweite Übersicht. Langfristig ist aufgrund des Klimawandels und der voraussichtlich zunehmenden Trockenheit, vor allem in den Sommermonaten, mit einer stärkeren Wasserknappheit zu rechnen, was die Bedeutung des Grundwassers verstärkt. Es steht die Frage im Raum, wie das Grundwasser denn zukünftig erhalten und verteilt werden soll.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie kann langfristig sichergestellt werden, dass das Zürcher Grundwasser qualitativ erhalten und nicht unwiderruflich durch Chemikalien PFAS, TFA etc. verunreinigt wird?
2. Wie können Wasserversorger zur Sanierung von verschmutzten Grundwasserfassungen angehalten werden?
3. Wie können die Problemverursacher gemäss Verursacherprinzip zur Kasse gebeten werden?
4. Wie würde der Kanton Zürich im Fall einer Knappheit des Grundwassers handeln, bzw. wie würde er das Wasser den Funktionen zuteilen?
5. Wie kann sichergestellt werden, dass es gar nicht erst zu einer Knappheit kommt?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Nathalie Aeschbacher, Zürich, Andreas Hasler, Illnau- Effretikon, und Christa Stünzi, Horgen, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Gewässerschutz gehört zu den ältesten Anliegen des Umweltrechts. Die Kantone vollziehen den Gewässerschutz durch verschiedene Massnahmen, wie z. B. Altlastensanierungen, Überwachung von Grenzwerten in Industrie und Gewerbe, die stetige Weiterentwicklung der Abwasserreinigungsanlagen oder durch die regelmässige Beprobung von Gewässern. In den letzten Jahrzehnten stiess die Wissenschaft immer wieder auf neue Schadstoffe, welche überwacht und vermindert werden müssen. Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) und Trifluoressigsäure (TFA) gehören zu den neusten Schadstoffen, welche die Wissenschaft und den Gewässerschutz beschäftigen. Durch das Umweltmonitoring können Missstände aufgezeigt werden. Der Schutz des Grundwassers vor solchen langlebigen Stoffen lässt sich praktisch nur durch vorsorgliche Massnahmen erzielen. Die Zulassung von grund- und trinkwassergefährdenden Stoffen muss daher kritisch hinterfragt werden. Dies ist jedoch Aufgabe des Bundes, der Kanton hat hier keine Handlungsmöglichkeiten. Nutzende der für das Wasser kritischen Stoffe wie die Industrie, Landwirtschaft und auch Privatpersonen können mit Anpassungen in ihrem Verhalten einen Beitrag dazu leisten, dass die Stoffe gar nicht oder nicht im Übermass in die Umwelt gelangen. Bei falscher oder übermässiger Anwendung von zugelassenen grundwassergefährdenden Stoffen durch grössere Nutzergruppen kann der Kanton Massnahmen zur Reduktion der Einträge mit Richtlinien und Beratung ergreifen. Zu Frage 2: Die Sanierung von verschmutztem Grundwasser ist nicht Aufgabe der Wasserversorger. Sie haben die gesetzliche Aufgabe, sauberes Wasser als Trinkwasser im Wasserversorgungsnetz anzubieten. Ist ein Gewässer – wozu auch das Grundwasser gehört – verunreinigt, so ist der Kanton nach Art. 47 der Gewässerschutzverordnung (SR 814.201) in der Pflicht, die erforderlichen Massnahmen anzuordnen. Verunreinigte Grundwasserfassungen sind mit den heute zur Verfügung stehenden Verfahren allerdings kaum zu sanieren. Falls eine Fassung Wasser liefert, welches den Anforderungen an Trinkwasser nicht genügt, muss das geförderte Wasser entweder mit ausreichend unverschmutztem Trinkwasser aus anderen Quellen gemischt werden oder
mit spezifischen – in der Regel teuren – Verfahren aufbereitet werden. Alternativ dazu muss ganz auf andere Trinkwasserfassungen (z. B. aus einem anderen Grundwasservorkommen oder Seewasser) ausgewichen und die verschmutzte Fassung stillgelegt werden. Aus diesen Gründen sind wirksame und umfassende Massnahmen, die verhindern, dass schädliche Stoffe ins Grundwasser gelangen, wichtig. Das Kantonale Labor überwacht die Trinkwasserqualität im Kanton Zürich intensiv und hat die Kompetenz, die Trinkwasserversorger bei Bedarf anzuweisen, die zur Sicherstellung der Qualitätsanforderungen erforderlichen Massnahmen umzusetzen. Zu Frage 3: Verursacher und in erster Linie verantwortlich für Grundwasserverunreinigungen sind die Anwender, die z. B. PFAS in die Umwelt gebracht haben. Viele für das Grund- und Trinkwasser problematische Stoffe stammen jedoch nicht aus klar definierten Punktquellen. Die Stoffe gelangen über diffuse oder flächenhafte bzw. viele verschiedene Anwendungen im ganzen Fassungseinzugsgebiet in die Umwelt und verlagern sich über die Luft, den Boden und Oberflächengewässer ins Grundwasser. Die Verunreinigungen lassen sich daher nicht auf einzelne Verursacher, sondern meist nur auf Anwendergruppen (z. B. Produktionsbetriebe, Landwirtschaft, Feuerwehren) zurückführen. Zu Fragen 4 und 5: Der Kanton Zürich betreibt eine sehr weitreichende Grundwasserbewirtschaftung. Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft vergibt die Konzessionen (Sondernutzungsrechte) zur Grundwassernutzung sehr zurückhaltend und immer nur für eine bestimmte Zeit. Die Grundwasserentnahme für die Trinkwassernutzung hat immer oberste Priori- tät. Die eingeräumten Entnahmemengen werden so auf die Ergiebigkeit der Grundwasservorkommen abgestimmt, auch bei langfristigen Dauerentnahmen. Mittels der generellen Wasserversorgungsplanungen der kommunalen und regionalen Wasserversorgungen kann auf etwaige, zukünftige Mindererträge reagiert werden. Die Entwicklung der Grundwasservorkommen wird kontinuierlich mit den kantonalen Grundwassermessstellen (Pegel) sowie Grundwasserspiegelmessungen in den Pumpwerken beobachtet. Die quantitativen
Messdaten bilden eine wichtige Grundlage für eine koordinierte, nachhaltige Nutzung der unterirdischen Gewässer. Die langjährigen Schwankungen des Grundwasserspiegels der bedeutenden Grundwasservorkommen sind gut bekannt. So können Veränderungen durch Übernutzung, aber auch Trockenheit und Klimawandel rechtzeitig erkannt werden. Da das Grundwasser im Kanton Zürich grossmehrheitlich durch grosse Flüsse gespeist wird, ist eine bedeutende Reduktion des Wasserdargebotes unwahrscheinlich.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli