RRB Nr. 851/2022
Motion Jeannette Büsser, Zürich, und Mitunterzeichnende betreffend Stopp Pflexit. Hopp Kanton Zürich, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 78/2022
Sitzung vom 8. Juni 2022
851. Motion (Stopp Pflexit. Hopp Kanton Zürich)
Erwägungen
Kantonsrätin Jeannette Büsser, Zürich, und Mitunterzeichnende haben am 14. März 2022 folgende Motion eingereicht: Der Regierungsrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um die Anliegen der Pflegeinitiative im Kanton Zürich konsequent und rasch umzusetzen. Begründung: Die Schweizer Stimmbevölkerung hat mit über 60 Prozent Ja-Stimmen die Pflegeinitiative deutlich angenommen. Im Kanton Zürich haben 61,8 Prozent Ja dazu gesagt. In der Verantwortung sind in erster Linie die Kantone, denn die Gesundheitsversorgung ist im föderalen System Sache der Kantone. Der Regierungsrat des Kanton Zürich jedoch schreibt in der Antwort auf das dringliche Postulat KR-Nr. 478/2020, es seien nach Annahme der Pflegeinitiative durch die Schweizer Stimmberechtigten am 28. November 2021 nun in erster Linie der Bundesrat und die eidgenössischen Räte gefordert, die Anliegen der Initiative mit geeigneten Massnahmen umzusetzen. Der Kanton sieht sich, das zeigt auch die ablehnende Antwort auf eine Verbesserung der Löhne im Pflegebereich, nicht in der Verantwortung und ist nicht bereit, dort Verbesserungen anzugehen, wo er könnte. Der Bund jedoch äussert klar, dass die Kantone in der Pflicht sind. Die Arbeitsbedingungen und die Pflegequalität müssen rasch verbessert werden; es kann nicht auf die Bundesgesetzgebung gewartet werden. Es gilt einen Pflexit und das für die Zürcher Bevölkerung gefährliche Szenario eines horrenden Pflegefachkräftemangels zu verhindern. Es sind dringend weitere Massnahmen zur Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zu treffen. Eine Arbeitszeitreduktion für Schichtarbeitende nach dem Modell des GZO Wetzikon (10% -Reduktion) könnte als Vorbild dienen, um auch die Attraktivität der kantonalen Spitäler zu steigern. Ebenso ist zu prüfen, ob ein verbindlicher Personalschlüssel für die Aufnahme auf die Spitalliste zu verankern ist. Zudem ist es notwendig, Care – Drain, das Abwerben von Pflegepersonal aus dem Ausland, nicht mehr als Lösungsweg zu betrachten. Darauf werden wir uns in den kommenden Jahren nicht verlassen können, weil auch unsere Nachbarländer die Attraktivität des Pflegeberufs mit diversen Massnahmen zu steigern versuchen. Es ist zudem vonnöten, sich Gedanken zu machen, wie es im bestehenden Finanzierungssystem möglich ist, die Abgeltung von Pflegeleistungen zu erhöhen, um die Abgeltung und die Personaldotation zu
verbessern. Hier hat sich der Kanton auf Bundesebene für Verbesserungen einzusetzen und seine Antwort auf das Postulat 478/2020 bezüglich der Lohneinstufung zu korrigieren. Wir erwarten, dass die Regierung gestalterisch eingreift und die Dringlichkeit erkennt.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zur Motion Jeannette Büsser, Zürich, und Mitunterzeichnende wird wie folgt Stellung genommen: Die an der Volksabstimmung vom 28. November 2021 angenommene Pflegeinitiative verlangt, dass genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen, um dem wachsenden Bedarf nach Pflege gerecht zu werden. Darüber hinaus sollen die Pflegeleistungen auch angemessen abgegolten werden und die in der Pflege tätigen Personen sollen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen eingesetzt werden. Der Regierungsrat hat bereits mehrfach festgehalten, dass ihm die Stärkung der Pflege ein grosses Anliegen ist – zuletzt bei der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 6/2022 betreffend Fehlendes Pflegepersonal. Für die Umsetzung der Pflegeinitiative müssen aber in einem ersten Schritt auf nationaler Ebene die Grundlagen ausgearbeitet werden. Erst wenn bekannt ist, wie das Bundesrecht ausgestaltet ist, kann das kantonale Recht entsprechend angepasst werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 entschieden, die Pflegeinitiative in zwei Etappen umzusetzen. Wie in der Stellungnahme zur Motion KR-Nr. 77/2022 betreffend Förderung der praktischen Ausbildung der Gesundheitsberufe aller Stufen ausgeführt, soll in einer ersten Etappe die Ausbildungsoffensive und die Möglichkeit der direkten Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung umgesetzt werden. Diese beiden Punkte waren bereits im indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative enthalten. Der Bundesrat hat daher auf eine erneute Vernehmlassung verzichtet und hat am 25. Mai 2022 die entsprechende Botschaft über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Die parlamentarische Beratung kann somit in der Herbstsession aufgenommen und im besten Fall in der Frühlingssession 2023 abgeschlossen werden – sofern keine allzu grossen Differenzen zwischen den Räten auftreten.
Die weiteren Inhalte des neuen Verfassungsartikels sollen in einer zweiten Umsetzungsetappe behandelt werden. Dazu gehören unter anderem anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen, die Möglichkeit der beruflichen Entwicklung und die angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen. Voraussichtlich wird der Bundesrat im Herbst 2022 erste Vorschläge dazu diskutieren. Um die Zeit bis zur Umsetzung der Pflegeinitiative nicht ungenutzt verstreichen zu lassen, hat der Kanton Zürich wie in der Stellungnahme zur Motion KR-Nr. 77/2022 ausgeführt, bereits verschiedene eigenständige Massnahmen ergriffen. So wurde im Sommer 2021 durch die Gesundheitsdirektion und die Bildungsdirektion eine direktionsübergreifende Arbeitsgruppe zum Thema Bildungsoffensive eingesetzt, die zuhanden der beiden Direktionsvorsteherinnen Empfehlungen zur Abfederung des Fachkräftemangels erarbeitet. Weiter hat der Regierungsrat insgesamt 3,88 Mio. Franken zur Subventionierung der Weiterbildungskosten für den Nachdiplomstudiengang Intensiv- und Notfallpflege bewilligt. Wie im Rahmen der Berichterstattung zum dringlichen Postulat KR-Nr. 478/2020 betreffend Bessere Löhne für die Pflege. Jetzt. ausgeführt, haben die vier kantonalen Spitäler zudem gemeinsam mit der Gesundheitsdirektion ihre Personalreglemente überarbeitet (Vorlage 5791). So soll den Spitalräten der kantonalen Spitäler ermöglicht werden, für das Pflegepersonal zusätzliche Mittel für die Lohnentwicklung bereitzustellen, höhere Inkonvenienzentschädigungen (für Nacht-, Wochenend-, Pikett- und Präsenzdienst) auszurichten, eine die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht ersetzende und für das Pflegepersonal mindestens gleichwertige Krankentaggeldversicherung abzuschliessen sowie Beiträge an die Verpflegung und Abonnemente des öffentlichen Verkehrs für Mitarbeitende, die an mehreren Standorten tätig sind, zu bezahlen. Der Regierungsrat hat die Personalreglemente am 1. Juni 2022 genehmigt. Die Personalverbände haben allerdings beim Verwaltungsgericht Beschwerde gegen mehrere Personalreglemente eingereicht. Wann und in welcher Form die Personalreglemente in Kraft treten können, ist daher noch offen. Neben den Massnahmen, die auf nationaler und kantonaler Ebene ergriffen werden können, stehen vor allem auch die Gesundheitsinstitutionen selbst in der Pflicht, attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen.
Die Spitäler unternehmen seit Längerem grosse Anstrengungen, um gut qualifizierte Mitarbeitende rekrutieren zu können. Das Universitätsspital Zürich und das Kantonsspital Winterthur setzen im Bereich der Pflege beispielsweise auf attraktive Weiterbildungsangebote, Laufbahnentwicklung, flexible Arbeitszeitmodelle, die zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen, und Möglichkeiten des Jobsharing.
Dazu kommen weitere, individuelle Massnahmen wie eine gute und gezielte Einarbeitung sowie eine Praxisbegleitung bei einem Wiedereinstieg, die Möglichkeit von unbezahlten Urlauben, die Schaffung von Handlungsspielräumen bei der Zeitkompensation oder spezialisierte Beratungsangebote im Bereich der Gesundheitsprävention und -förderung (vgl. RRB Nrn. 1345/2021 und 560/2022). Auch die Ausbildungsinstitutionen investieren viele Mittel in eine qualitativ hochstehende Ausbildung sowie in die Imagepflege der entsprechenden Berufe. Beim weiterführenden Bildungsgang Pflege der Höheren Fachschulen trägt der Kanton Zürich z. B. die vollen Ausbildungskosten. Dank dieser Massnahmen gehört der Pflegeberuf im Kanton Zürich zu den drei meistgewählten Berufen und erfreut sich nach wie vor grosser Beliebtheit (vgl. RRB Nr. 507/ 2022). Abschliessend kann festgehalten werden, dass der Kanton Zürich nicht nur auf die Umsetzung der Pflegeinitiative wartet, sondern bereits verschiedene, eigenständige Massnahmen zur Abfederung des Fachkräftemangels umgesetzt hat. Was die Umsetzung der Pflegeinitiative betrifft, ist nun in einem ersten Schritt der Bund im Lead. Erst wenn klar ist, wie das Bundesgesetz und das Verordnungsrecht ausgestaltet sind, können die kantonalen Gesetzesgrundlagen entsprechend angepasst werden. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Motion KR-Nr. 78/2022 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli